Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG. Ich bin auch schon mal durch einen freundlichen Nachbarn darauf hingewiesen worden, das Autowaschen zu unterlassen. Ich sagte nur: "Jaja." zum Rentner und keine zwei Wochen später hatte ich von der Stadt ein INFOblatt im Briefkasten, wo Verstösse gegen das Wasserhaushaltsgesetz mit bis zu 50000€ geahndet werden können. Im Wiederholungsfall hätte ich mit Repressalien zu rechnen. Seitdem habe ich es gelassen und mache das nur noch in der Waschanlage oder auf der Arbeit.
Hier noch was dazu:
Auf öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand.
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