Beim Autowaschen auf
privatem Grund ist eine Erlaubnis nötig, da Öl- und sonstige Rückstände beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen. Diese wird aber nur erteilt, wenn ein Ölabscheider vorhanden ist. Da die auf Wohngrundstücken nicht vorhanden sind, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.
Am besten bei der unteren Wasserbehörde nachfragen, ob das Waschen wenigstens auf der Strasse erlaubt ist. Falls die Gemeinde das erlaubt, ist das eine Sondernutzung der Strasse. Das muß man beantragen und kostet auch wieder Kohle.
Bei mir ist das Waschen auf der Strasse und vor der Garage verboten