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ME:2 , Ente&Dino:0 | ![]()
fahr mal am wochenende bei uns durch die Straße, da stehn 80% im hof oder an der Straße und waschen die Karren^^ und 50% davon hab ich versiegelt und denenn des 1Z Shampoo aufgeschwatzt^^ Restlose Begeisterung in der Nachbarschaft über die leichte Pflege dank dem Zeugs, Samstags Nachmittags glänzt dann fast jede Karre im umkreis ![]() |
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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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Beim Autowaschen auf privatem Grund ist eine Erlaubnis nötig, da Öl- und sonstige Rückstände beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen. Diese wird aber nur erteilt, wenn ein Ölabscheider vorhanden ist. Da die auf Wohngrundstücken nicht vorhanden sind, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG. Am besten bei der unteren Wasserbehörde nachfragen, ob das Waschen wenigstens auf der Strasse erlaubt ist. Falls die Gemeinde das erlaubt, ist das eine Sondernutzung der Strasse. Das muß man beantragen und kostet auch wieder Kohle. Bei mir ist das Waschen auf der Strasse und vor der Garage verboten ![]() |
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