Sorry habe ich nicht dabeigeschrieben:
Es geht darum das die private Haftpflicht für solche Sachen aufkommt, die heist ja net umsonst: "Versicherung für groben Unfug"
Also ich denke mal das jeder eine private Haftplichtversicherung hat, deswegen kann der Verursacher (also Der der alles zugekotzt hat) das seiner Privathaftpflicht melden, sollte vielleicht angeben das er net betrunken war sondern das er ne Magenverstimmung hatte oder sowas, dann die beschädigten oder vielmehr verschmutzten teile angeben, Kostenvoranschlag(für Reinigung und neue Polster) vom Aufbereiter oder sofort vom freunlichen holen, einreichen und auf das ok der Versicherung warten, die werden Gegebenenfalls nen Gutachter schicken.
Bei "Kotzschäden mit extremer Geruchsbelastung" werden die sich nicht querstellen!
Und aehm, da wird man net hochgestuft is halt net vom Auto sondern von der Person
Bei einem der fälle wurde ne komplette innenausstattung bezahlt, bei dem anderen ein Polster der Rücksitzbank inkl. Bezug. Das ginge schnell an die 400-800 Euro wenn mans selbst "mal eben" machen will.
greetz