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Alt 05.12.2012, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 1141 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TurboWolf Beitrag anzeigen
beim 3. mal (die selbe Tat) ist der Führerschein auf Lebenszeit weg...
Hab ich auch noch nie gehört ..
Wie ists bei Alkohol? Da ist er garantiert nicht nach den 3ten Mal weg.für immer jedenfalls.
Schneemonn ist offline  

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Alt 05.12.2012, 20:28      Direktlink zum Beitrag - 1142 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sergiio00 Beitrag anzeigen
Wo hast du das bitte gehört das der Führerschein auf LEBENSZEIT weg ist?
Sowas muss man nicht hören, das ist Österreichisches Gesetz ...


Wenn du 2 mal (MIT VORSATZ) wegen dem selben Delikt belangt wirst, wird dir der Führerschein 2 Wochen entzogen.
Beim 3. mal ist der Führerschein für 6 Monate weg (Volles Programm, mit Psychiater, Nachschulung und einer fetten Strafe) und beim 4. mal auf Lebenszeit -> Begründung: Unbelehrbarkeit.

Unglaublich ?!?!?, es kommt noch besser!

Wenn der Herr Polizist nur den Verdacht(Das muss absolut nicht begründet sein) äußert, dass dein Motor mehr PS hat als im Typenschein steht, hat er das RECHT das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Das Auto wird in Wien in all seine Einzelteile zerlegt (ja, in absolut ALL) und genauestens analysiert, ob Veränderungen getätigt wurden. (Im Falle eines Unfalls wird die Leistung es berechnet).

Wenn dein Auto in Ordnung war, bekommst du es zusammengebastelt wieder.

Wenn jedoch nicht hast du den Jackpot abgeschossen. Es sind alle Kosten vom Fahrzeughalter zu tragen (Je nach Auto und Delikt [also Fahrwerk oder Motor usw.] kann sich das auf EUR20000,- bis EUR50000,- belaufen).

Die Anklagepunkte wären dann unter anderem: Steuerhinterziehung, Angabe falscher Tatsachen, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs usw. usw. usw... dann hast du eine Vorstrafe in deinem Register... und noch oben drauf eine enorme Geldstrafe.

Prost Mahlzeit!!!

Geändert von TurboWolf (05.12.2012 um 20:31 Uhr)
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Alt 05.12.2012, 20:38      Direktlink zum Beitrag - 1143 Zum Anfang der Seite springen
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Kennst Du auch nur einen einzigen BELEGTEN Fall wo sowas mal gemacht wurde?

Also Fahrzeug beschlagnahmt und zerlegt in alle Einzelteile usw?

Also ich nicht....

Vieles von diesen Storys sind eben nur Storys...
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Alt 05.12.2012, 20:41      Direktlink zum Beitrag - 1144 Zum Anfang der Seite springen
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ich kenne einige Fälle aber Majesty ich HOFFE, dass sie gelogen haben.

Du meinst also das Gesetz ist eine Story? oje - armes Kätzchen.


Zitat:
Zitat von Schneemonn Beitrag anzeigen
Hab ich auch noch nie gehört ..
Wie ists bei Alkohol? Da ist er garantiert nicht nach den 3ten Mal weg.für immer jedenfalls.
Das mit Führerscheinentzug tritt mit 1.1. in Kraft

Geändert von TurboWolf (05.12.2012 um 20:44 Uhr)
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Alt 05.12.2012, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 1145 Zum Anfang der Seite springen
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Was bist Du denn für ein Vogel?

"Armes Kätzchen"????

Ich hab nicht gesagt das es die Gesetze nicht gibt, sondern das ich bisher keinen derart extremen Fall kenne wo einem die Karre in alle Einzelteile zerlegt wurde.

Klar fischens ab und an wenn der Prüfzug steht ein paar Spezialkandidaten raus oder laden zur §56er Überprüfung vor, aber das sie einem den Motor in alle Einzelteile zerlegt hätten ist mir bisher noch nicht zu Ohren gekommen.

"Einfach so" kann der Herr Inspektor übrigens nicht das Fahrzeug beschlagnahmen und zur Zerlegung in die Prüfhalle mitnehmen, schon gar nicht wenn, wie Du schreibst der Verdacht nicht begründet sein muss, da solltest DU Dich eventuell etwas besser informieren wie die Gesetzeslage da aussieht.
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Alt 05.12.2012, 23:35      Direktlink zum Beitrag - 1146 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von MajestyTurbo Beitrag anzeigen
"Einfach so" kann der Herr Inspektor übrigens nicht das Fahrzeug beschlagnahmen und zur Zerlegung in die Prüfhalle mitnehmen, schon gar nicht wenn, wie Du schreibst der Verdacht nicht begründet sein muss, da solltest DU Dich eventuell etwas besser informieren wie die Gesetzeslage da aussieht.
Tjo, sowas sagen nur Leute die sich absolut nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben ... ich habe mich bis ins kleinste Detail informiert bevor ich in meinen Golf zehntausende Euros gesteckt habe.

Der Herr Inspektor IST der Staat und er kann dein Fahrzeug beschlagnahmen, wann und wo er will.

Aber ich habe das nicht geschrieben um zu diskutieren (weil es außer Diskussion steht), sondern den Stefan.L zu informieren (von meinem Zivilgutachter der meinen Golf typisiert hat).

Gruß
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Alt 06.12.2012, 06:33      Direktlink zum Beitrag - 1147 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn Du solch verzerrte Darstellungen von Dir gibst musst Du damit rechnen das darüber diskutiert wird, weil es so wie Du das beschreibst einfach nicht stimmt.

Noch ist es nicht soweit das wir in einer Diktatur leben in Österreich....

Geändert von MajestyTurbo (06.12.2012 um 06:37 Uhr)
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Alt 06.12.2012, 11:09      Direktlink zum Beitrag - 1148 Zum Anfang der Seite springen
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Nettes Argument "...einfach nicht stimmt" xD

lass dich überraschen ^^

Wenn du mir nicht glauben willst, kannst du auch gerne bei Böhm-Cars anrufen und dich genauestens informieren, die haben dort eine Rechtsabteilung und setzen sich seit Jahren mit diesem Thema auseinander. Den Hauptteil meiner Infos habe ich von dort, viel Glück!
TurboWolf ist offline  

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Alt 06.12.2012, 11:31      Direktlink zum Beitrag - 1149 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TurboWolf Beitrag anzeigen
Der Herr Inspektor IST der Staat und er kann dein Fahrzeug beschlagnahmen, wann und wo er will.
Ja bei dringeden Tatverdacht kann er dich auch zB durchsuchen..aber wie will er einen dringenden Tatverdacht bei nem Auto (das anscheinend ein paar hundert ps mehr hat) feststellen bzw rechtfertigen?
Ich mein ja, wenn der Golf mit 200 Sachen durchs Ortsgebiet rast und dabei nur das Blow Off lauter ist als alle 4 Reifen die durchdrehen, dann ists klar aber nur so !?
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Alt 06.12.2012, 12:45      Direktlink zum Beitrag - 1150 Zum Anfang der Seite springen
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Die Darstellungen hier sind Panikmache auf Bild-Zeitungs Niveau, einsietige Darstellungen des "Worst-Case" Scenarios was eventuell passieren könnte wenn man sich über die eigenen Rechte (Und Pflichten) nicht informiert und sich alles gefallen lassen muss.

Noch sind wir in Österreich aber nicht so weit das wir der Willkür eines Beamten machtlos ausgeliefert sind.

Vor allem das ein Polizist selbst bei einem UNBEGRÜNDETEN Verdacht Dein Fahrzeug einfach so beschlagnahmen darf ist absoluter Schwachsinn.

Selbst bei Gefahr in Verzug darf der Herr Polizist Dich höchstens an der Weiterfahrt hindern, aber Dein Fahrzeug beschlagnahmen und Abtransportieren zur Prüfstelle geht mit 100% Sicherheit nicht "Einfach so" weil der Herr Inspektor grade schlecht geschissen hat...
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Alt 06.12.2012, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 1151 Zum Anfang der Seite springen
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Die Darstellungen hier sind Panikmache auf Bild-Zeitungs Niveau, einseitige Darstellungen des "Worst-Case" Scenarios was eventuell passieren könnte wenn man sich über die eigenen Rechte (Und Pflichten) nicht informiert und sich alles gefallen lassen muss.

Noch sind wir in Österreich aber nicht so weit das wir der Willkür eines Beamten machtlos ausgeliefert sind.

Vor allem das ein Polizist selbst bei einem UNBEGRÜNDETEN Verdacht Dein Fahrzeug einfach so beschlagnahmen darf ist absoluter Schwachsinn.

Selbst bei Gefahr in Verzug darf der Herr Polizist Dich höchstens an der Weiterfahrt hindern, aber Dein Fahrzeug beschlagnahmen und Abtransportieren zur Prüfstelle geht mit 100% Sicherheit nicht "Einfach so" weil der Herr Inspektor grade schlecht geschissen hat...
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Alt 06.12.2012, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 1152 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von MajestyTurbo Beitrag anzeigen
Noch sind wir in Österreich aber nicht so weit das wir der Willkür eines Beamten machtlos ausgeliefert sind.
Über sowas kann ich nur lachen - rate mal welches Land (AUF DER GANZEN WELT) eine CO2 Steuer für Einfuhren von KFZ ins Land hat ... RIIIIICHTIGGGG: ÖSTERREICH!!!! hahahahaha...

Glaube mir, Österreich hat den Autofahrer bei den Eiern - aber ich will nicht weiter diskutieren, ich hatte die selbe Einstellung wie du als ich mit einigen Zivilgutachtern geredet habe und die mir auf schmerzlicher Weise klar machten, dass das "Herr Polizist" nicht nur dein Auto mit "Willkür" beschlagnahmen kann, sondern auch deinen Körper (für 24 Stunden).

Viel Spaß beim Streiten, wenn du deinen Anwalt anrufst und der dann sagt: "Verhalten sie sich ruhig, sein sie freundlich und lassen sie machen."
TurboWolf ist offline  

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Alt 10.12.2012, 10:49      Direktlink zum Beitrag - 1153 Zum Anfang der Seite springen
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Leute bitte liked mal alle die Seite und brav teilen bitte. Bitte bitte bitte

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Bin für jedes Like und teilen dankbar, vll erreichen wir ja was!
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Alt 10.12.2012, 11:33      Direktlink zum Beitrag - 1154 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sergiio00 Beitrag anzeigen
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Bin für jedes Like und teilen dankbar, vll erreichen wir ja was!
schon geschehen
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Alt 10.12.2012, 11:39      Direktlink zum Beitrag - 1155 Zum Anfang der Seite springen
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Schon gesehen,

und hast ne PN bezüglich Folie
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Alt 29.12.2012, 17:42      Direktlink zum Beitrag - 1156 Zum Anfang der Seite springen
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Hey Leute ich hab ne Frage:
Bei uns is ja die absolut geile Vorschrift der Bodenfreiheit von mindestens 11cm einzuhalten.
Neulich hab ich mich mit nem Bekannten unterhalten und der meint, dass es sich nicht auszahlt, den Wagen tieferzulegen und dazu noch 18er drauf zu nageln, weil es bei uns keiner Abnimmt...
Ist das richtig? Wollte mir eigentlich im Frühjahr ein paar schicke 18er holen.
Hab ein statisches 40/30er AP Fahrwerk drin.

Des weiteren hat er gemeint, dass sich 18er gar nicht ausgehen, da die Radhausschale im weg ist.

Kann mir bitte jemand die zwei Fragen beantworten?

danke
Asaphalt
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Alt 29.12.2012, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 1157 Zum Anfang der Seite springen
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Blödsinn
Ziemlich genau 30-40mm kann jeder Golf tiefer je nach Motor
Und 18" is auch kein Problem
ZB ne 8x18 ET35 mit 215/40 geht ohne was zu machen
Aber tiefer muss er eben, auf 11cm, sonst stehts über
Fifth_Ace ist offline  

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Alt 29.12.2012, 18:03      Direktlink zum Beitrag - 1158 Zum Anfang der Seite springen
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hab nen 1,9TDI drin. den alten AGR mit 90 Rennpferden
Dieselmotoren sollen ja schwerer sein. Die aktuelle Tiefe sieht für mich genau richtig aus, dezent eben.
Also würd ich beim TÜV keine Probleme haben bis auf die 300-400€ oder?
Welche Einpresstiefe wäre denn von Vorteil? ET35?
Ich hab zwar schon genug darüber gelesen, werds aber wohl nie kapieren wie das mit der ET genau funktioniert^^
asaphalt ist offline  

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Alt 29.12.2012, 18:32      Direktlink zum Beitrag - 1159 Zum Anfang der Seite springen
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Obeb gennate Felgengröse is gut in Ö
Der Diesel sollte nichtviel mehr als 30 tiefer gelegt werden eben wegen dem Gewicht
Ich sag mal, Radmitte-Koti 36 und alles is in Butter mit 215/40-18

Meine letzte Eintragung beim Ziviltechnicker hat stolze 345€ gekostet
Fifth_Ace ist offline  

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Alt 08.01.2013, 21:42      Direktlink zum Beitrag - 1160 Zum Anfang der Seite springen
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ich hätte, ein paar sachen zu verkaufen.

eine neue originale jubilippe aus abs. war noch nie montiert nicht mal probe.

Golf4 Jubi 25 jahre GTI lippe! Tausche auch gegen., günstig kaufen und gratis inserieren auf willhaben.at!


Lochkreisadapter von scc von 5x112 auf 5x100 15mm breit. bin die dinger nur ca 2,5 monate gefahren , sie sind also neuwertig.

vl hat ja wer interesse.


marcel1988 ist offline  

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