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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Komplett rot ist zwar auch nicht erlaubt, aber da wird die Leuchtkraft der einzelnen Lampen wenigstens nicht so reduziert. Wenn ich so Idioten mit komplett schwarzen Rückleuchten sehe, wünsche ich denen immer von ganzem Herzen nen 40Tonner in den Kofferraum! Man sollte dabei auch mal überlegen was da alles passieren kann! Wenn die Polizei stress macht ist das noch eine der günstigen Folgen! Ich würd es nicht machen. Meiner Meinung nach sollte die Polizei da noch stärker durchgreifen! Durch genau solche Leute wird die Polizei und der Tüv immer vorsichtiger und genauer! Sorry wenn ich es so sage, aber : SOWAS ZIEHT DIE TUNINGSZENE IN DEN DRECK!!! |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Wenn du es trotzdem drauf lässt würde ich die Lasur anschleifen 3000-5000 Schleifpad und Klarlack drüber machen. 1-2 Schichten. Zitat:
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Gast
Beiträge: n/a
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bin auch lackierer! habe auch knapp zwei jahre gefahren aber der punkt ist wenn dir jemand hinten reinfährt dann kann er sagen hab dein bremslicht nicht gesehen und dann zahlst du alles. versicherung zahlt im dem falle nichts! wenn jemand was zu lackieren hat kann sich bei mir melden z.b felgen, spot repair, teile usw... ort: HAMBURG LasierteLeuchten Es gibt keine Zulassung für lasierte Rückleuchten, eine Eintragung darf nicht vorgenommen werden, sollten derartige Leuchten doch eingetragen werden, ist diese Eintragung ungültig. Ganz eindeutig ohne jede Diskussionsmöglichkeit. Eine Leuchte muss immer zugelassen sein, das wird durch die Prägung eines Prüfzeichens dokumentiert, ist das berühmte "E"-Zeichen. Bei jeder Leuchte, die nachträglich verändert wird, verfällt diese E-Zulassung. Beim Lasieren bleibt zwar das eingeprägte Zeichen mechanisch vorhanden, da es ja nicht "verdunstet", trotzdem ist es nicht mehr gültig. Es werden teilweise zu diesen Leuchten eine ABE mit Verkauft, dieses ist jedoch keine rechtsgültige ABE, sondern etwas völlig anderes. Also: egal ob da angeblich eine ABE (ist keine) mit bei ist, oder diese Leuchten ein "E"-Zeichen (ist verfallen) haben, sind die Dinger unzulässig. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, weil ein Prüfer keine nicht zugelassenen Teile eintragen darf, damit erklärt sich auch die Rechtsgültigkeit einer derartigen Eintragung: null. Es ist immer ein "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis" und das kann sehr teuer werden. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
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