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Alt 13.01.2011, 21:28
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AS VW 125
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Standard Rückleuchten lasiern

Hey Leute .. bin Lackierer.. und hab mir letze woche gedacht dass doch die Serienrückleuchten meines Golfis irgendwie langeilig aussehen und hab se gleich darauf lasiert... etz hat mir heut mein Geselle gesagt dass des verboten ist.,, aber er hats bei seiner karre auch mal gemacht , ist 2 Jahre rumgefahren und die Grünen haben nie was gesagt... was meint ihr dazu?.. wegschleifen oder dranlassen?...
Bitte um Antwort;D
Muss noch hinzufügen dass ich nach dem Einbau die Rückleuchten eingeschaltet habe und solange mit der Poliermaschine und Schleifpaste auf die Leuchtfläche gehalten habe bis Licht durchkam, man sieht es eigentlich schon deutlich!.. aber trotzdem..



Geändert von AS VW 125 (13.01.2011 um 21:41 Uhr)
AS VW 125 ist offline  

Alt 13.01.2011, 21:31      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Wayne & Co
 
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Ist definitiv nicht erlaubt und kann richtig teuer werden.

Sowas ist unter umständen ein Grund für eine Stilllegung!
Finiss ist offline  

Alt 13.01.2011, 21:31      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
ohle83
Static³
 
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Zitat:
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Hey Leute .. bin Lackierer.. und hab mir letze woche gedacht dass doch die Serienrückleuchten meines Golfis irgendwie langeilig aussehen und hab se gleich darauf lasiert... etz hat mir heut mein Geselle gesagt dass des verboten ist.,, aber er hats bei seiner karre auch mal gemacht , ist 2 Jahre rumgefahren und die Grünen haben nie was gesagt... was meint ihr dazu?.. wegschleifen oder dranlassen?...
Bitte um Antwort;D
Illegal!
Veränderung der lichttechnischen Anlage.
Erlöschen der Betriebserlaubnis, des Versicherungsschutzes...

Mehr brauch man wohl nicht zu erwähnen, oder?

Was du an Ende machst, ist deine Sache.
ohle83 ist offline  

Alt 13.01.2011, 21:31      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
michl165
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wenns dir gefällt dann machs, musst dann aber auch die konsequenzen tragen wenns die lieben polizisten (die nicht im forum mitlesen) checken
michl165 ist offline  

Alt 13.01.2011, 21:41      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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wunder dich dann nicht, dass die dann dich erwischen

(lesen bestimmt mit ) ...Am besten sein lassen und andere Erlaubte verbauen
Low Edition ist offline  

Alt 13.01.2011, 21:57      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Loop118
 
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In welcher Farbe hast du sie denn lasiert?

Hab ne zeitlang komplett rot lasierte gehabt und da hat weder TÜV noch die Polizei was gesagt
Loop118 ist offline  

Alt 13.01.2011, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Wayne & Co
 
Benutzerbild von Finiss
 
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Komplett rot ist zwar auch nicht erlaubt, aber da wird die Leuchtkraft der einzelnen Lampen wenigstens nicht so reduziert.

Wenn ich so Idioten mit komplett schwarzen Rückleuchten sehe, wünsche ich denen immer von ganzem Herzen nen 40Tonner in den Kofferraum!
Man sollte dabei auch mal überlegen was da alles passieren kann! Wenn die Polizei stress macht ist das noch eine der günstigen Folgen!

Ich würd es nicht machen. Meiner Meinung nach sollte die Polizei da noch stärker durchgreifen! Durch genau solche Leute wird die Polizei und der Tüv immer vorsichtiger und genauer!

Sorry wenn ich es so sage, aber : SOWAS ZIEHT DIE TUNINGSZENE IN DEN DRECK!!!
Finiss ist offline  

Alt 13.01.2011, 22:21      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von faerber: mueckenschlaegerzwei
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Für den Golf 4 gibt es doch so viele Rückleuchten in den verschiedensten Designs mit E-Prüfzeichen, such dir lieber davon welche aus
Oder nimm Pacific Rüllis, sind meiner Meinung nach die schönsten aber ist logischerweise Geschmacksache
faerber ist offline  

Alt 13.01.2011, 22:23      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Bruno11833
 
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Ebayname von Bruno11833: rudolph-sign
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Wenn du es trotzdem drauf lässt würde ich die Lasur anschleifen 3000-5000 Schleifpad und Klarlack drüber machen. 1-2 Schichten.




Zitat:
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Hey Leute .. bin Lackierer.. und hab mir letze woche gedacht dass doch die Serienrückleuchten meines Golfis irgendwie langeilig aussehen und hab se gleich darauf lasiert... etz hat mir heut mein Geselle gesagt dass des verboten ist.,, aber er hats bei seiner karre auch mal gemacht , ist 2 Jahre rumgefahren und die Grünen haben nie was gesagt... was meint ihr dazu?.. wegschleifen oder dranlassen?...
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Bruno11833 ist offline  

Alt 13.01.2011, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
blue_edition
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Beiträge: n/a

Standard

bin auch lackierer! habe auch knapp zwei jahre gefahren aber der punkt ist wenn dir jemand hinten reinfährt dann kann er sagen hab dein bremslicht nicht gesehen und dann zahlst du alles. versicherung zahlt im dem falle nichts! wenn jemand was zu lackieren hat kann sich bei mir melden z.b felgen, spot repair, teile usw... ort: HAMBURG

LasierteLeuchten

Es gibt keine Zulassung für lasierte Rückleuchten, eine Eintragung darf nicht vorgenommen werden, sollten derartige Leuchten doch eingetragen werden, ist diese Eintragung ungültig. Ganz eindeutig ohne jede Diskussionsmöglichkeit. Eine Leuchte muss immer zugelassen sein, das wird durch die Prägung eines Prüfzeichens dokumentiert, ist das berühmte "E"-Zeichen. Bei jeder Leuchte, die nachträglich verändert wird, verfällt diese E-Zulassung. Beim Lasieren bleibt zwar das eingeprägte Zeichen mechanisch vorhanden, da es ja nicht "verdunstet", trotzdem ist es nicht mehr gültig. Es werden teilweise zu diesen Leuchten eine ABE mit Verkauft, dieses ist jedoch keine rechtsgültige ABE, sondern etwas völlig anderes. Also: egal ob da angeblich eine ABE (ist keine) mit bei ist, oder diese Leuchten ein "E"-Zeichen (ist verfallen) haben, sind die Dinger unzulässig. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, weil ein Prüfer keine nicht zugelassenen Teile eintragen darf, damit erklärt sich auch die Rechtsgültigkeit einer derartigen Eintragung: null. Es ist immer ein "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis" und das kann sehr teuer werden.
 

Alt 13.01.2011, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
Benutzerbild von -Robin-
 
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-Robin- eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von -Robin-: rmt_tuning_de
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Wenn ein Tüv/Dekra Prüfer die Lichtintensität / Reflektion / Durchlässigkeit usw PRÜFT und für OK befindet, ist es weder ILLEGAL noch verboten. Und die Abnahme/Eintragung Rechtens.


Nur wird schwer einer zu finden sein, der sich die Arbeit macht.....
-Robin- ist offline  

Alt 14.01.2011, 06:55      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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MisterPimp eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von MisterPimp: kein
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