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Moderator & Elektro-Spezi | ![]() Zitat:
Ich hab nichtmal richtig verstanden, was er überhaupt will.. Klar ausdrücken wird wohl nicht mehr gelehrt in der Schule... ![]() Wenn es ein TFL mit Standlichtfunktion ist und er diese nutzen will, dann muss das original Standlicht augebaut/deaktiviert werden. | |
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Gesperrt Registriert seit: 16.05.2007
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| ![]() nicht 100% richtig, als ich mit nolden tfl beim tüv war 2008, bemängelte der genau DAS, WEIL das TFL durch die tieferlegung net mehr hoch genug war um als standlicht genutzt werden zu dürfen... daher hatte ich oben noch m-tec standlichter nachgerüstet...
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Feinstaubler | ![]() Zitat:
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...mit TÜV | ![]() Zitat:
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Moderator & Elektro-Spezi | ![]() Zitat:
![]() Es darf nur ein paar Standlichter bzw. Begrenzungsleuchten (so ist der Name in der StVZO, wenn ich mich richtig erinnere) geben. Genaugenommen hast du in dem Fall ja kein TFL mit Standlichtfunktion ![]() Da muss dann nicht nur das original Standlicht weiterhin funktionieren, sondern die Standlichtfunktion vom TFL muss deaktiviert werden.. | |
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Ihr könnt aber doch die Standlichtbirnen vorne ohne Probleme entfernen, da die Leuchtmittel ja nicht von der FIS überwacht werden! Und wenn man Audi S6 Tagfahrleuchten verbaut ist auch die Standlichtfunktion zulässig und eintragungsfrei! Die Mindeshöhe für TFL beträgt 250mm und die max. 1500mm Gruß Jakob |
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