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Alt 19.01.2011, 17:43
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berndt90
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Ausrufezeichen Hilfe benötigt

habe mir vor 4 wochen andere scheinwerfer und rückleuchten eingebaut, gestern hatte ich die ehre das mich die polizei kontrollierte und vorn wie hinten bemängelte.

E-Prüfzeichen ist allerdings vorhanden, aber nicht die geforderten schriftstücke(abe`s etc).

Frage1: brauch ich überhaupt irgendwelche papiere dazu wenn ein E-prüfzeichen vorhanden ist??

Frage2: wie geh ich den jetz am besten vor ohne das ich die teile wieder ausbauen muss?? nimmt mir das die DEKRA auch nur mit E-Prüfzeichen ab??

ein Danke im vorraus für sinvolle antworten


berndt90 ist offline  

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Alt 19.01.2011, 17:51      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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wenn ein e-prüfzeichen drauf ist, brauchste meines Erachtens nach keine ABE... habe auf meinen TFL sowie Rückleuchten auch nur ne ABE drauf, war letztens beim TÜV, und er hat nix gesagt..
somit wäre frage 2 auch geklärt, da es nicht benötigt wird.
hi2u ist offline  

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Alt 19.01.2011, 17:54      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
berndt90
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naja is halt auch mein stand der dinge. aber die herren polizisten bestanden darauf. hab ja aber halt keine abe`s und nun soll ichs dem TÜV vorführen da half auch ne halbe stunde diskutieren nicht...
berndt90 ist offline  

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Alt 19.01.2011, 18:15      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Guckst du hier -> ECE-Prüfzeichen
Golflehrer ist offline  

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Alt 24.01.2011, 08:35      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von berndt90 Beitrag anzeigen
naja is halt auch mein stand der dinge. aber die herren polizisten bestanden darauf. hab ja aber halt keine abe`s und nun soll ichs dem TÜV vorführen da half auch ne halbe stunde diskutieren nicht...
man sind die dumm ey.............................. wenn du e-prüfzeichen hast und nix an den rückleuchten und scheinwerfern umgebaut wurde reicht das!!

auf keinen fall würd ich beim tüv vorfahren und noch was zahlen dafür

würd mich gar net mehr bei denen melden, sondern die bei dir und wenn sie was fordern, vorher unterschrift holen, dass die polizei die prüfung der teile zahlt.
BB-233 ist offline  

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Alt 24.01.2011, 11:54      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Das werden die sicher nicht so einfach vergessen....

Ruf doch einfach mal kurz beim Tüv an um dir versichern zu lassen, dass das mit dem E-Zeichen auch wirklich so is. Und dann würd ich zu denen auf die Station fahren, sagen dass die gefragt hast un se sagten bei E-Zeichen braucht man da nix, wer das behaupten würde....
....un dann lassen die das sicher schon fallen, so ne Blamage wollen die sich ach net geben....

Hatten se dich nur wegen den Lichtern angehalten?
-> Nicht, dass die evtl total falsch eingestellt sin...den Verkehr blenden un dich deswegen kontrolliert ham....
$PR!NT-0V€R ist offline  

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Alt 24.01.2011, 12:03      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Was für Scheinwerfer haste denn da eingebaut ??

Normal gilt, ist ein E-Prüfzeichen vorhanden reicht das aus für die Straßentauglichkeit nachzuweisen.
Einige Hersteller haben aber eine Prüfbescheinigung zu der E-Prüfnummer beiliegen. Damit wie in deinem Fall die ach so schlauen Rennleiter was zu lesen haben.

Fahr zum TÜV und Schildere dein Problem oder ruf den Hersteller der Scheinwerfer an ob er dir was zukommen lassen kann.
GreenBora ist offline  

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Alt 24.01.2011, 18:35      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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hi,

also:

hab meinen vater gefragt, der kennt sich damit aus

e-prüfzeichen reicht!

lg, Stefan
Stefan@Golf ist offline  

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Alt 24.01.2011, 18:44      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Dafür wurde das E-Zeichen ja erfunden, um den Vorgang der Kontrolle einzelner Bauteile/ Anbauteile zu vereinfachen. ALLES was von Werk aus (ausser Fakes) eine E-Kennung besitzt, darf OHNE Bescheinigung an einem KfZ verbaut werden. E-Kennung schließt alles StVO widrige usw. aus. Ein ESD mit E-Kennung wird NIEMALS im Serienzustand z.B. zu laut sein (als Beispiel). Fahre zum TÜV, am besten mit wikipedia Artikel ^^ und frage die, was der Irrtum soll.
Golflehrer ist offline  

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Alt 07.02.2011, 22:40      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
eses26
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also ich wurde vor 2wochen angehalten und haben nach der e-prüfzeichen nachgefragt alles hat gepasst und erledigt mehr braucht man eigentlich nicht lass dich von denen net verarschen die denken die sind alles wisser die b....n.
eses26 ist offline  

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Alt 07.02.2011, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Du hast bestimmt son Mängelblatt gekriegt, auf dem draufsteht was dir vorgeworfen wird, bzw wie du dich jetzt verhalten sollst (bei dir zum TÜV vorfahren)
Ich würde es so machen:
Auf der zuständigen Polizeiinspektion anrufen, den Unterzeichner verlangen und ihm das erklären....Fahr davor am besten nochmal bei TüV vorbei, lass dir das bestätigen bzw sogar nen schriftlichen Wisch ausstellen, welchen du dann immer vorzeigen kannst, wenn die Affen wieder was haben Wenn der TÜV sagt: das passt, dann passt es auch!! dann können auch die Grünen nix machen
Wolpe ist offline  

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Alt 07.02.2011, 23:23      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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manche schotterscheriffs sind auch echt zu blöde. wurde damals mit meinem ibiza fr angehalten. bei dem auto ist es halt serie gewesen dass hinten zwei rohre rauskommen. müsste ich zu seat fahren und mit das bescheinigen lassen das das ne orginale anlage ist.
sag nur ein teil noch nie getrennt gewesen! soweit zum thema mit dem e zeichen^^
Müller87 ist offline  

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Alt 07.02.2011, 23:31      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
eses26
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haha es gibt so dumme b.....n


eses26 ist offline  

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Stichworte
frontscheinwerfer, rückleuchten


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