![]() |
![]() ![]() | |
Golf4.de Schreibkraft Registriert seit: 07.09.2008 Motor: 2.8 VR6 12V AFP 130KW/177PS
Beiträge: 2.335
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 6 Danke für 3 Beiträge
| ![]() Zitat:
Ist bei euch echt immer so schlechtes Wetter? Es wäre ja auch Sinnvoll sich NSW und für die Frontschürze zu kaufen. Etwas teurer aber aufgrund der besser platzierten Lage effektiver. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.09.2008 G4 1,8t (BAM), G4 V6(AQP), G4 R32(BFH) Verbrauch: 7,0-40l Motor: 1.4 CL AKQ 55KW/75PS 10/98 - 05/00
Beiträge: 1.012
Abgegebene Danke: 112
Erhielt 107 Danke für 74 Beiträge
| ![]()
jop. und legal ist es nicht und wird es nie sein. e-prüfzeichen hin oder her... 3 punkte + ~125 euro strafe, wenn sie dich anhalten... viel spaß |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
![]() Die bemängelten auch, das sich meine TFL nicht dimmen wenn die scheinwerfer an sind aber sonst nichts. abblendlich ist 100% legal als auch orgininal mit NR und SRA. NSW hab ich zugegebener maßen etwas nachgearbeitet aber der hat sich das angesehen und nix gesagt. NSW sind auch kein muss im deutschen straßen verkehr aber machen ihn bei schlechter sicht aber erheblich angenehmer wie ich finde. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Lime Evil | ![]()
Trotzdem isses unzulässig...jede Veränderung einer Lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen der BE des jeweiligen Bauteils...selbst das öffnen und lackieren ist ganz offiziell verboten...und ob nen HID Kit ne E-Nummer hat und auch SRA und ALWR verbaut sind ist wurst..die SW sind geprüft für Halogen und nicht für Xenon...und auch nur mit Halogen in geprüfter Watt-Zahl sind die SW zugelassen... Also egal was Du meinst oder glaubst...es ist und bleibt verboten...Punkt! |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Also wie gesagt der TÜV hats gesehen und nicht bemängelt, angehalten wurde ich damit auch schon, keiner hat was gesagt (Nur kontrolliert, ob SRA dran ist, wars auch). "Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden." Wenn einer mich bestrafen möchte, weil ich mehr sehen will, dann zahl ich eben das Bußgeld. (Ordnungswidrigkeit < Straftat) Auf nachfrage hin bei der HDI24 erlischt die Haftpflicht des PKWs dabei nicht, obwohl es möglich wäre das es gegen die Bauartzulassung verstößt. Wie gesagt die diskussion gabs oft aber man sollte das mal nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch sehen. -> Ich blende keinen (nie eine Lichthupe bekommen!), sehe mehr was meine eigene Sicherheit erhöht und ein WENIG besser für die Umwelt (Verbrauch, Entsorgung/Lebensdauer) ist es ja auch noch. Wie gesagt gab keinem Ärger bisher und ich hoff so bleibts auch. Irgendwann werde ich dann mal auf paar neue original Xenons umsteigen, und mir die Micro NSW von Hella für "unten" mit den DE Linsen holen da ist das dann klar geregelt, bis dahin möchte ich bei meinen Gebirgsfahrten einfach nur ein wenig mehr Licht haben zudem ich mir einbilde, das Xenonlicht von schildern besser reflektiert wird und von nässe nicht so geschluckt wird, und von nebel nicht so arg gebrochen wird. |
![]() | ![]() |
Werbung | |
|
![]() |
| |