Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 27.08.2012, 04:49      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Ich hab alles im Schein was ich jemals hab abnehmen lassen...und ich hab auch nicht vor etwas streichen zu lassen...das hat alles Geld gekostet und beim streichen bekomm ich ja auch nix wieder ;-)


Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2012, 07:00      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
³
 
Benutzerbild von Lordsik
 
Registriert seit: 10.11.2007
G0lF TüЯb0★
Beiträge: 7.272
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 46 Danke für 33 Beiträge

Lordsik eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zumal wurde ja auch alles getestet und geprüft. Von Werk aus sind verschiedene Räder zugelassen und meist ist auch schon die AHK eingetragen, obwohl keine vorhanden ist.

Wieso zum Teufel sollte also irgendwas gelöscht werden?
Lordsik ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2012, 10:38      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 2.976
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 114 Danke für 103 Beiträge

Standard

Fahrwerk, Felgen und Lenkrad gehören bei der Eintragung zusammen. Felgen die mit Fahrwerk A gefahren werden durften, könnten bei B schon Probleme machen (z.B. schleifen am Dämpfer). Kommt ein neues Fahrwerk rein, dann sind eigentlich das alte und die damit verbundenen Kombinationen zu streichen. Eigentlich eine komische Sache, aber vom Gesetz her kann man die Fahrwerke nicht mischen..also Fahrwerk A..dann B und mal für ein Wochenende wieder A (macht ja vermutlich eh keiner).
Der Wechsel muß von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen werden (also auch von A nach B und zurück zu A). Eigentlich ist das Quatsch, denn ein Fahrwerkswechsel ist nichts anderes, als einfach mal Stoßdämpfer zu wechseln, wenn sie z.B. verschlissen sind. Bei solchen Aktionen braucht man ja auch nicht zum Tüv. Gut, da ändert sich die Höhe nicht und je nach Vorgehensweise ist keine Achsvermessung nötig. Wenn man der Meinung ist, das man für die Eintragung von Fahrwerk A viel Geld bezahlt hat, dann interessiert das keinen, denn zum Wechsel wurde man nicht gezwungen. Wenn man ein Auto erst rot und dann blau lackieren läßt, dann zahlt man auch doppelt. Wie die Sache in der Praxis gehandhabt wird ist natürlich immer etwas unterschiedlich (wie man auch hier sieht), aber ich kenne persönlich einen Fall, in dem es bei einer Kontrolle Probleme gab, da 3 Fahrwerke eingetragen waren. Da gab es dann die Aufforderung, alles "falsche" streichen zu lassen.
XM-Syncro ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2012, 10:39      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

naja bei felgen is das ja kein thema. die kann man ja durchaus mal wieder aufziehen. somit sollte es da ja klar sein das sowas zu bleiben hat.

beim fahrwerk macht eine streichung durchaus sinn. den man baut ja heute nicht ein airride ein, morgen ein gewinde und übermorgen wieder 40er federn. aber wiegesagt das macht der prüfer und NIEMALS die zulassungsstelle.

@xm
dein posting is grundsätzlich nicht so! es ist immernoch ein irrglaube das fahrwerk, felgen und lenkrad zusammen gehöhrt und auch falsch anzunehmen das sowas alles "in verbindung mit" einzutragen ist. es stimmt das eine schon eingetragene felge mit fahrwerk a passt und mit fahrwerk b eben nicht, ABER das entscheidet der prüfer. und genau aus diesem grund gibts OBEN über den ei tragungen und technischen daten ein feld das aus dem sinn zitiert so heisst: "schon vorhandene und BERÜCKSICHTIGE eintragungen". macht der prüfer es ganz richtig dann steht da eben "felge xy" drinne.

wiegesagt richtig ist das es ggf zu problemen kommen kann. aber das sollte der prüfer dann anhand des fahrzeuigscheines raussehen und dich ggf wieder heikmschicken zwecks anderer felgen. wen du darauf anspielst das man zuerst felgen aufzieht, diese eintragen lässt, dann winterreifen montiert um dann das tiege gewinde eintragen zu lassen....hier greift genau der oben genannte abschnitt mit dem "berücksichtigt"....

Geändert von onkel-howdy (27.08.2012 um 10:46 Uhr)
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2012, 10:46      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 2.976
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 114 Danke für 103 Beiträge

Standard

Das stimmt schon, es ist Sache des Prüfers, denn er hat dafür den Sachverstand. Die Zulassungsstelle kann einen aber darauf hinweisen, das dies vom Tüv anzupassen ist. Das mit den Felgen könnte durchaus kritisch werden, denn wie schon gesagt, kann es z.B. Probleme mit der Innenseite und dem Federbein bzw. Reifen - Verstellring geben.

EDIT: Hier wurde erwähnt, das zuerst Fahrwerk A mit den Felgen 1 und 2 abgenommen wurde. Später kam Fahrwerk B mit Felgen 3 und 4. Man wollte aber A und 1 bzw. 2 nicht streichen lassen um ggf. Fahrwerk B mit den Felgen 1 und 2 fahren zu können und das geht eben nicht ohne neue Eintragung. Das Fahrwerk B wurde nur mit den Felgen 3 und 4 geprüft. Die meisten Fahrwerke werden für das Gutachten mit Serienfelgen geprüft (viel mehr meistens nicht, da es ja x-verschiedene Möglichkeiten gibt) und deshalb ist eine erneute Abnahme mit anderen Felgen erforderlich - deshalb wird diese "Einheit" immer zusammen abgenommen - alles andere mag im Schein schön aussehen, ist aber nicht rechtens. Wenn es so wäre, würde es genau zu dem von dir erwähnten Problem kommen: Man läßt erst Felge 1 bzw. 2 eintragen (normale Abnahme) und fährt später mit Fahrwerk A oder B zum eintragen (auf Serienfelgen; normale Abnahme). Später fährt man dann mit Fahrwerk A bzw. B und Felgen 1 - 4 durch die Gegend: nicht rechtens.

Geändert von XM-Syncro (27.08.2012 um 10:57 Uhr)
XM-Syncro ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 31.08.2012, 04:14      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Turanboy
 
Registriert seit: 05.03.2010
Golf IV Variant
Ort: Baden Württemberg
X - XX XXXX
Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
Beiträge: 681
Abgegebene Danke: 29
Erhielt 8 Danke für 8 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Lordsik Beitrag anzeigen
Zumal wurde ja auch alles getestet und geprüft. Von Werk aus sind verschiedene Räder zugelassen und meist ist auch schon die AHK eingetragen, obwohl keine vorhanden ist.

Wieso zum Teufel sollte also irgendwas gelöscht werden?
AHK muss man nur eintragen wenn es kein E Zeichen hat anstatt des eine welle vorhanden ist


Turanboy ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
NormanV6 Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV 0 23.10.2011 22:53
Mirco07 Fahrwerke, Felgen & Reifen 3 07.07.2009 15:49
groudy Werkstatt 7 11.01.2009 15:26
Highliner-Hamburg Golf4 6 29.03.2007 01:46


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:49 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben