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Alt 01.04.2007, 10:33
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Fetzer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Fetzer: smogg99
Standard E Prüfzeichen

Moin moin
Ich hab da nen Problem und zwar haben mich diese Nacht die Bullen angehalten und wollen mir jetzt 3Pkt. antragen. Weil meine Spiegel und Rückleuchten nicht eingetragen sind. Sie haben aber beide E Prüfzeichen. Habe auch mit den Jungs diskutiert aber die meinten das E Zeichen bedeutet nur das sie in Deutschland verkauft werden dürfen. Könnt ihr mir vielleicht ne Auskunft geben wer den nun recht hat?


Fetzer ist offline  

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Alt 01.04.2007, 10:37      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ohh das ist übel,..

kannst Du nicht mal ein Bild von den Sachen einstellen damit wir wissen um welche Teile es sich handelt,.. wenn möglich bitte Originalfotos am Fahrzeug
Tuncay ist offline  

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Alt 01.04.2007, 10:42      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Fetzer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Fetzer: smogg99
Standard

Ich hoffe ihr könnt es erkennen.
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Fetzer ist offline  

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Alt 01.04.2007, 10:55      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Buffinger
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Absoluter Quatsch, soll das vielleicht nen Aprilscherz werden...
 

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Alt 01.04.2007, 10:57      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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ALso wenn ich mir die Rückleuchten anschaue dann müsste ja fast jedes 3. Mitglied dieses Forums Punkte in Flensburg eingetragen bekommen.

Das mit der Logik, die dürfen in Deutschland verkauft werden aber nicht gefahren ist nicht nachvollziehbar.

Wichtig wäre vielleicht auch noch die Nummer nach den E- Prüfzeichen.
Du hast Dir die Rückleuchten doch irgendwo gekauft wo drin stand das die zugelassen sind in Deutschland.
Von welcher Marke sind die denn.
Also irgendwie versteh ich das nicht was der da will von Dir...

Es waren so viele Deppen hier mit LASIERTEN Rückleuchten rum und dann regen die sich über so ne Led-Funzel auf,.. die hatten sicherlich letzte Nacht Langeweile...
Tuncay ist offline  

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Alt 01.04.2007, 11:28      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
r.j.coleman
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Standard E Prüfzeichen

interessantes Thema

Naja - da waren die "Bullen" ( wieso eigendlich Bullen? - vielleicht waren es auch "Ochsen" ) - egal - ziemlich genau. Wahrscheinlich haben die was in einer Schulung mitbekommen und wollten mal gleich das erlernte umsetzen. Wenn dann aber wohl total überreagiert und praxisfremd. Und diskutieren mit einem Polizisten über seine Rechtsauffassung ( ob richtig oder falsch - hin oder her ) bringt nichts. Vor Ort ist das meistens so nicht zu klären. Oder glaubst du er macht einen Rückzieher? Eher wohl nicht.


zurück zum Thema:

Da die EU eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO nicht kennt, kann bei Teilen mit EG-Teilegenehmigung (E-Prüfzeichen mit kleinem e und Rechteck) auch nie eine Abnahme grundsätzlich vorgeschrieben sein.
Unabhängig davon ist gemäss §27 StvZO sowieso spätestens bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Eintragung des EG-Teils vorgeschrieben, da bekanntlich die Fahrzeugbeschreibung in den Papieren dem Fahrzeug tatsächlich entsprechen muss.


Fazit:
Die reine Anwesenheit von Teilen mit E-Kennzeichnug reicht nicht aus. Es müssen die mit den Teil mitgelieferten Papiere mitgeführt werden
- weil -
in diesen Papieren steht
-für welche Fahrzeuge dieses Teil geprüft wurde -
-welche möglichen Auflagen zu erfüllen sind -
-wer das Teil geprüft und genehmigt hat und wann dies war -


Also:
ich würde in deinem Fall folgender Massen vorgehen:
Wenn der Bussgeldbescheid kommt - EINSPRUCH einlegen !
Begründung:
Es liegen Papiere vor die den entsprechenden Teilen welche diese E-Kennzeichung führen entsprechen ( ich gehe davon aus du hast die Papiere - wenn nicht besorg sie dir ) und innerhalb des Zeitraum vom Anbau der Teile bis zur Kontrolle des Fahrzeugs gab es keine "Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren" bei welcher diese Teile hätten nachgetragen werden können.


Ich hoffe ich hab jetzt keinen Knoten hier rein gemacht.


Wie gesagt - ich würde so vorgehen - andere würden es vielleicht anders machen.


Und nun - viel Erfolg !!!


Gruß
 

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Alt 01.04.2007, 12:18      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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aber in den papieren stehen ja auch nicht originalteile wie Rücklicher oder spiegel oder heckansatz......
DJ Düse ist offline  

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Alt 01.04.2007, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
r.j.coleman
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Das ist richtig.

Alle original Teile der Fahrzeughersteller sind in der Allgemeinen Betriebserlaubnis der Fahrzeuge aufgeführt. Die Unterlagen hierfür liegen beim Kraftfahrt Bundesamt und gelten für die entsprechenden Nummern.

So braucht kein originales Fahrzeug irgendwelche zusätzlichen Papiere mitzuführen.

gruß
 

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Alt 07.04.2007, 15:28      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Fetzer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Fetzer: smogg99
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Also mein Auto war Mittwoch beim Dekraonkel und der meinte das am Fahrzeug angebrachte teile die ein e Zeichen bistzen nicht eingetragen werden müssen und der Fahrer nicht einmal verpflichtet ist eine ABE mit sich zuführen. Jetzt muss ich abwarten was kommt wegen der nicht funktionierenden Rücklichter. Was anscheinend nen Wackler.

Danke für eure hilfe
Fetzer ist offline  

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Alt 09.04.2007, 09:03      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Kannst Du uns dann bitte auch weiterhin auf dem laufenden halten, was dann aus der Sache letztendlich geworden ist
Tuncay ist offline  

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Alt 09.04.2007, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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ich hätte mir auch den namen der beiden polizisten geben lassen und eine dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, weil für soviel scheiße die gebrabbelt haben müssen ist das nur inordnung.
izzoh ist offline  

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Alt 11.04.2007, 00:41      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Werde euch auf dem laufenden halten wie alles nun ausgeht. Naja beschweren muss man sich ja net. Erstmal abwarten was passiert.
Fetzer ist offline  

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Alt 11.04.2007, 23:13      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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also mir hats mal ein Hersteller so erklärt , ein E Zeichen auf dem Bauteil alleine reicht aus , es werden gar keine ABE´s mehr ausgegeben. bei meinen Rülis zB ist das auch so , da gibts gar nix in Papierform. Der Heini vom TÜV hat mir das bestätigt.
yohimbe ist offline  

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Alt 12.04.2007, 12:28      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
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Das ist so nicht ganz richtig.

Es kommt hier sehr stark auf die Zahl hinter dem "E" an.

Durch die Zahl lässt sich erkennen wo das Teil geprüft wurde.

Und in Deutschland werden nicht alle E-Zeichen anerkannt.

Weblink :

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Gruß

Dirk
-Dirk- ist offline  

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Alt 12.04.2007, 13:17      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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tobmaster1985 eine Nachricht über ICQ schicken
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Hi..

Ich hatte bis jetzt noch keine Probleme mit der fehlenden Kennzeichenbeleuchtung, fehlenden Reflektoren oder Leuchten Leuchten, die nicht original sind..
Selbst der Quittierungston beim Verriegeln hat die Männchen in grün nicht gestört..
Die sind sogar mit 2 Mann und Taschenlampe drumherum gelatscht und haben nix gefunden

Hab andere Seitenblinker (komplett schwarz, mit Prüfzeichen), Hella MagicColour Rücklichter auch in schwarz.. Hella Nebelscheinwerfer..

Müsste ma gucken, was in den Papieren von Hella steht.. ob man die wirklich immer mitführen muss...

MFG
Toby
tobmaster1985 ist offline  

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Alt 04.05.2007, 23:44      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Fetzer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Fetzer: smogg99
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:Spacken: Und wie versprochen melde ich nun das die Leute im grün weißen Spaßmobil die Anzeige zurück gezogen haben. Somit bin ich aus dem Schneider!
Fetzer ist offline  

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Alt 06.05.2007, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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war zu erwarten die "netten menschen in grün" müssen immer ihre autorität ausspielen und zeigen was sie für eine macht haben. einen bekannten von mir haben sie vorgeworfen dass sein auto geklaut war weil das hestellungsdatum auf den scheiben nicht mit dem bj. des fahrzeuges übereinstimmt die wollten ihn 2 stunden nicht weiterfahren lassen (kein scheiß). waren zwar auch noch andere sachen die sie bemängelt haben aber naja ... so kann man seine arbeitszeit auch rumschlagen
muko ist offline  

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Alt 06.05.2007, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe letztens auch so eine "Begegnung" gehabt.
"Allgemeine Verkehrskontrolle...*bla*".
Die Herren sind gleich mit 6 (!!!) Mann um mein Auto geschlichen und haben es auseinander genommen.
4 Mann hockten an meinen Felgen und habe die Freigängikeit zu allen Bauteilen "geprüft", dabei meine Distanzscheiben an der Hinterachse entdeckt und sofort Alarm geschlagen. Gute Wachhunde! Leider waren die Felgen mit den Distanzscheiben in den Papieren eingetragen. Auch die Traglastzahl 88 wollten sie beinahe bemängeln, da es ein V5 ist...doch auch dies war eingetragen. Schon entdeckten sie den Sportauspuff. Aber dafür gab es eine EG-Genehmigung die ich mitgeführt habe. Blödes Spiel! Nagut, dann wollten sie den Motor sehen. Dort vermutete man einen Sportluftfilter. Sie haben den ganzen Filterkasten abgetastet ob Löcher reingeschnitten sind. Aber auch hier war alles ordnungsgemäß.
Es fielen ihnen nun die Scheinwerfer auf. Leider Stand "Hella" drauf und sie hatten eine TÜV-Freigabe für die Scheinwerferblenden in der Hand.


Ich bin sehr froh gewesen, dass alle Beteiligten freundlich waren und keiner einen auf "Super-Polizist" abgezogen hat. Ich durfte auch sofort weiterfahren. Manchmal erwischt man nette Polizisten...manchmal erwischt man den Rest.


V5Maniac ist offline  

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