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Alt 09.03.2013, 11:19
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Tomek R32
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Beitrag Eintragung ins Fahrzeugschein Pflicht ????

Hallo ich hab da mal ne frage, und zwar wenn ich per gutachten beim TÜV was abnehmen lasse muss ich danach auch unbedient die Sache im Fahrzeugschein eintragen lassen, weil schließlich bekomme ich vom TÜV ein schreiben mit der Genehmigung das ich das teil drauf haben darf oder bzw. das der das abgenommen hat reicht es nicht aus einfach nur das schreiben der Abnahme im Auto mit zu führen. ????

Danke im Vor-raus

Mfg


Tomek R32 ist offline  

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Alt 09.03.2013, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Golf4@BRB
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kommt drauf an, was auf dem tüv bericht steht
wenn drauf steht "unverzüglich in die fahrzeugpapiere eintragen"
musst dus gleich eintragen
wenn steht "bei gelegenheit eintragen" reichts, wenn du das blatt mithast und halt das nächste mal, wenn du zur zulassungsstelle musst, lässt es dann eintragen
Golf4@BRB ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ach so da gibt es noch Unterschiede oder was, auf was kommt das den an wann steht da unverzüglich und wann bei der nächsten Besuch wenn du zur Zulassungsstelle musst, kommt das auf den TÜV an oder auf das teil was machen abnehmen lässt. ???
Tomek R32 ist offline  

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Alt 09.03.2013, 11:26      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Golf4@BRB
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kommt auf das teil an
bei fahrwerksgeschichten isses meist unverzüglich
bei stoßstangen usw meist bei nächster gelegenheit
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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 11:28      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Ok und wie ist das bei Felgen und Motorhaubenverlängerung (Böser Blick)
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Alt 09.03.2013, 11:29      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tomek R32 Beitrag anzeigen
Ach so da gibt es noch Unterschiede oder was, auf was kommt das den an wann steht da unverzüglich und wann bei der nächsten Besuch wenn du zur Zulassungsstelle musst, kommt das auf den TÜV an oder auf das teil was machen abnehmen lässt. ???
Was willst du denn eintragen lassen? Schau doch einfach nach der Abnahme aufs Papier und gut is...
xidriver ist offline  

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Alt 09.03.2013, 11:33      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Tomek R32
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Blinzeln

Zitat:
Zitat von xidriver Beitrag anzeigen
Was willst du denn eintragen lassen? Schau doch einfach nach der Abnahme aufs Papier und gut is...
Ja an sich hast du recht, nur bei mir ist es bis kompliziert ich will nicht unbedingt nochmal zu Zulassungsstelle, weil da ist zu meine Gunsten ein Fehler passiert und der könnte dann beim nächsten Besuch auffallen und das wäre doof.

Wie sieht die strafe den bei den grünen aus, wenn ich es nicht machen würde obwohl unverzüglich darauf steht, weiß das einer ????

Geändert von michl165 (09.03.2013 um 14:21 Uhr) Grund: Doppelpost!
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Alt 09.03.2013, 12:33      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Jedenfalls günstiger, als mit einem Teil was nicht eingetragen ist rumzufahren. Mal von eventuellem erlöschen der Betriebserlaubnis abgesehen

Ich hör es das erste Mal das was unverzüglich in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss... Hab ein komplettes Fahrwerk abnehmen lassen und da steht bei "Gelegenheit" drauf, warum auch nicht?

Das Änderungen am Fahrwerk etc unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden müssen, ja, das gibts, aber sonst..

Mach dir nicht so einen Kopp, lass es eintragen, führ den Nachweis mit und fertig.


Beste Grüße
Feischtel ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 12:38      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist tatsächlich so wie Golf4@BRB schreibt.

Auf meiner letzten FW/Felgen/Platten geschichte steht auch unverzüglich.
Und wenn ich mich richtig erinnere steht da auch, dass das "Papier" innerhalb einer bestimmten Frist (3 Monate?!) bei Nichteintragung die Gültigkeit verliert und eine neue Abnahme fällig wird. Muss da nochmals nachschauen.

Das war übrigens ne §21.
Bei der 19.2 davor stand auch nur "bei Gelegenheit".
Tuc79 ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 12:42      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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mmh, ich glaubs euch. Das könnt natürlich an der Einzelabnahme liegen. Da werde ich mal bei nächster Gelegenheit den TÜV Menschen fragen wie das genau ist.
Feischtel ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 12:53      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tomek R32 Beitrag anzeigen
Ja an sich hast du recht, nur bei mir ist es bis kompliziert ich will nicht unbedingt nochmal zu Zulassungsstelle, weil da ist zu meine Gunsten ein Fehler passiert und der könnte dann beim nächsten Besuch auffallen und das wäre doof.
Also ich würde mal fast behaupten (ohne zu wissen was genau zu deinen gunsten gelaufen ist) das deine Papiere ja dann jetzt schon nicht stimmen, wenn was falschen/anderes drin steht.

Also im ernstfall, bist du damit sowieso schonmal am Ar.... wenn was passiert.
Folglich ist es dann auch egal ob du noch was dazu schreiben lässt oder nicht.

Ich persönlich rate dir, lass das alles vernüftig neu Eintragen und dann brauchst dir auch keine Gedanken um Polizei und co. machen.
diablo64arc ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)

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Alt 09.03.2013, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Tomek R32
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Jupp so ist es, hab nämlich die Felgen schon abnehmen lassen und da steht „Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich“ es steht aber nichts davon drin das man nach drei Monaten wenn man es nicht eintragen lässt, die Betriebserlaubnis erlöscht.

Danke für die Hilfe Infos

Mfg Tomek

Zitat:
Zitat von diablo64arc Beitrag anzeigen
Also ich würde mal fast behaupten (ohne zu wissen was genau zu deinen gunsten gelaufen ist) das deine Papiere ja dann jetzt schon nicht stimmen, wenn was falschen/anderes drin steht.

Also im ernstfall, bist du damit sowieso schonmal am Ar.... wenn was passiert.
Folglich ist es dann auch egal ob du noch was dazu schreiben lässt oder nicht.

Ich persönlich rate dir, lass das alles vernüftig neu Eintragen und dann brauchst dir auch keine Gedanken um Polizei und co. machen.
Ganz ehrlich, ist jetzt auch nicht böse gemeint aber was kann ich dafür, wenn die dumme Frau bei der Zulassungsstelle ein Fehler macht, schließlich ist das ihr Job alles richtig zu machen und nicht meiner als Kunde, und sie noch auf ihre Fehler im Job aufmerksam zu machen.

Aber an-sich hast du recht es soll ja alles seine Richtigkeit haben und vernünftig eingetragen sein mal gucken wie ich das jetzt machen Trotzdem danke

Geändert von michl165 (09.03.2013 um 14:22 Uhr) Grund: Doppelpost!
Tomek R32 ist offline  

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Alt 09.03.2013, 13:22      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tuc79 Beitrag anzeigen
Das ist tatsächlich so wie Golf4@BRB schreibt.

Auf meiner letzten FW/Felgen/Platten geschichte steht auch unverzüglich.
Und wenn ich mich richtig erinnere steht da auch, dass das "Papier" innerhalb einer bestimmten Frist (3 Monate?!) bei Nichteintragung die Gültigkeit verliert und eine neue Abnahme fällig wird. Muss da nochmals nachschauen.

Das war übrigens ne §21.
Bei der 19.2 davor stand auch nur "bei Gelegenheit".
Jap bei ner 21er muss es sofort passieren und bei ner 19 bei der nächsten Behandlund der Fahrzeugpapiere. Bei der 21er spricht man von 2 Wochen Frist. Danach kann dich die Zulassunhsstelle zurück zum Tüv schicken zu ner Aktualisierung des Gutachtens oder Neuabnahme. Passiert ehr selten aber kann vorkommen wenns dumm läuft...
jaganot ist offline  

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Alt 09.03.2013, 13:33      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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ich habe bisher felgen, fahrwerk, stoßstange, sportluftfilter und motorhaubenverlängerung eintragen lassem (keine einzelabnahme) und dazu habe ich immer nur den wisch vom prüfer mitgeführt. probleme bei einer kontrolle hat es nie gegeben.
ehrlich gesagt hab ich diesen satz nie wirklich beachtet
Tornado20V ist offline  

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Tomek R32 (09.03.2013)
Alt 09.03.2013, 13:51      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Tornado20V Beitrag anzeigen
ich habe bisher felgen, fahrwerk, stoßstange, sportluftfilter und motorhaubenverlängerung eintragen lassem (keine einzelabnahme) und dazu habe ich immer nur den wisch vom prüfer mitgeführt. probleme bei einer kontrolle hat es nie gegeben.
ehrlich gesagt hab ich diesen satz nie wirklich beachtet
Hi denke ich auch so, außerdem wurden schließlich die teile von eine Fachmann (TÜV) abgenommen und bestätigt, somit wird schon passen und wenn nicht hab ich daraus gelernt hehe
Tomek R32 ist offline  

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Alt 09.03.2013, 14:13      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo, ich habe im November 2012 keinen tüv bekommen, weil meine Sachen nicht im fahrzeugschein eingetragen war sondern nur auf den Tüv Zetteln. Was ich zur der Zeit noch nicht wusste und auf das mich keiner hingewiesen hat ist wie hier auch schon geschrieben muss sofort, nach ner gewissen Zeit oder gar nicht in die fahrzeugpapiere übernommen werden. Sofort müssen einzelabnahmen und normale Eintragungen müssen bis spätestens zum nächsten Tüv eingetragen werden. Wenn man das nicht macht kann es zur Gültigkeit des gutachten kommen !

Dies ist die aussage von dem Tüv und zwar von mehreren!!

Was ganz wichtig ist einfach Mal mit einem Tüv Menschen reden, es gibt auch noch nette Leute auch wenn ich dafür schon ganz viele deppen kennen lernen durfte bzw musste ;-)

Gruß paddy


Paddy Bal Bo(r)a ist offline  

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