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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 12.08.2011  Ort: Wilhelmshaven  Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -  
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                        Bei uns fährt ein Previa herum  mit GB-Kennzeichen.    Da steht die Lauffläche geschätze 5-6cm heraus. Ich staune da immer, wenn der mir entgegen kommt, ist ja so ein Familienbomber und fährt auch eine junge Mutti aus England.  |  
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|    Öööööööhhhh   Registriert seit: 02.01.2010  MkIV  Ort: Ravensburg  Verbrauch: Zuviel um zu verstehen wieso  Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -  
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                        Okay danke euch shonmal. ich hab auch gemeint er soll ein anderen Prüfer suchen. wie sieht das denn aus wenn diekotis 3cm gezogen sind :-0
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|    Benutzer   Registriert seit: 19.05.2013  Golf 4, Audi A4, Kadett C, Studebaker 2R5 Truck  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
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                        Laut EG-Richtlinie muss das ganze rotierende Teil abgedeckt sein - 30°vorne/50°hinten - wenn also der Stern rausschaut - dann auch der. ( Bsp Ronal Turbo 3tlg mit 0,5" Aussenschüssel - da müsste die Turbine auch ganz abgedeckt sein... )    Nach nationaler Regelung ist der momentane Stand, dass die meisten Prüfstellen ( die überhaupt noch nach nationaler Regelung eintragen ) Radnabenmitte 90° anlegen und vorne / hinten bis 15cm nach oben Lauffläche abgedeckt haben wollen. Die Prüfstellen sind angehalten, nach EG zu prüfen ( müssen die aber nicht zwingend )... Aber beim aktuellen OEM Style, bagged, etc. Trend, muss das Rad eh ganz rein um tief zu fahren....die ganzen Karren sind ja alle Bock hoch inzwischen... Geändert von Evil Dead (30.07.2013 um 20:41 Uhr)  |  
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|    Benutzer   Registriert seit: 19.05.2013  Golf 4, Audi A4, Kadett C, Studebaker 2R5 Truck  Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -  
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                        Geklaut, aber dann muss ich's nicht tippen   Zitat:  
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Evil Dead für den nützlichen Beitrag: |  Golf4_Projekt? (30.07.2013)  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 08.03.2010  Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -  
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                        Danke.    Weiterhin ist die StVZO ein Gesetz. Dort konnte ich jetzt finden: §36a(1) Zitat:  
 Zitat:  
 Die EWG eine Richtlinie übrigens wie ich grad gesehen habe von 1978. ![]() Quelle: MotorTalk Das heißt in dem Bereich darf der Reifen nach Richtlinie nicht überstehen, was natürlich eine ziemlich blöde Formulierung ist, da nicht konkret das Wort Reifen auf die Lauffläche beschränkt wird. Es wird dabei generell nur vom Reifen geredet - was aber faktisch die Felge nahezu mit einschließt. Man kann sich vorstellen, das 1978 niemand an die heutigen Konstellationen aus "gezogenen" Reifen auf breiter Felge gedacht hat. Wenn ich aber alles so hernehme, was ich jetzt in der kurzen Zeit gelesen habe, ist niemand verpflichtet diese Richtlinie anzuwenden!? Das heißt die StVZO muß in ihrem Rahmen angewendet werden (welcher dem Prüfer doch einen gewissen Augenmass Spielraum gibt - und das ist auch gut so), ob man nun die Sache verschärft und die EWG mit erfüllen möchte obligt einzig und allein dem Prüfer!? Was sagen die Polizisten im Forum dazu?  |  ||
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