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Alt 30.07.2013, 12:31
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Standard Neues Gesetz bei Reifeneintragungen?

Servus,

ich habe gestern gehört das der TÜV jetzt nicht mehr eine Rad/Reifenkombi. einträgt wenn der Kotflügel nicht das GANZE Rad bédeckt. Bis jetzt war es immer so das NUR die Lauffläche abgedeckt sein muss bei tieferen und breiteren FZG?! soweit weiß ich aus eigener Erfahrung bescheid.

nun hab ich auch mitbekommen das es seit 2010 PFLICHT für den TÜV sei, aber der TÜV sich nicht richtig daran gehalten hätte, die Reifen einzutragen, wenn die Kotflügel Nicht den ganzen reifen bedeckt hätte

jetzt steh ich voll aufm schlauch, kann mir jemand sagen was jetzt heute noch stimmt, oder wird das jetzt überall so gemacht???

achja, zur Aussprache kam noch das es jetzt in BaWü so gelten soll, da sie bei mir in der Gegend eine Tuningfirma geschlossen haben und der Tüv hat da eintragungen vorgenommen OHNE das die Fahrzeuge irgendwann auf die Straße durften


Golf4stefan ist offline  

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Alt 30.07.2013, 12:34      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Nur Lauffläche ist DE Recht, machen einige nicht mehr, viele Tragen nach EU Recht rein das bedeutet auch Felge muss abgedeckt sein..

Entweder suchen und mit glück findest einen Prüfer der nach alten Recht einträgt oder eben mit den Reifen weiter rein, musst ich auch
Death_Monkey ist offline  

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Alt 30.07.2013, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

So ein Schwachsinn

Ja gut, einerseits hat man dann bei fahrten ins Ausland weniger Probleme mit dem EU Recht, dafür hat man hier weniger sein Spaß

also der Kollege von mir, muss laut den Prüfer gute 3cm ziehen
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Alt 30.07.2013, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von Death_Monkey: Excuter02
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des is ja mal übel, 3 cm dann vllt bisschen in der Gegend rum fahren und paar prüfer fragen ob dies mit der Lauffläche so eintragen, vllt findet man wen
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Alt 30.07.2013, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
ich habe gestern gehört das der TÜV jetzt nicht mehr eine Rad/Reifenkombi. einträgt wenn der Kotflügel nicht das GANZE Rad bédeckt. Bis jetzt war es immer so das NUR die Lauffläche abgedeckt sein muss bei tieferen und breiteren FZG?! soweit weiß ich aus eigener Erfahrung bescheid.

nun hab ich auch mitbekommen das es seit 2010 PFLICHT für den TÜV sei, aber der TÜV sich nicht richtig daran gehalten hätte, die Reifen einzutragen, wenn die Kotflügel Nicht den ganzen reifen bedeckt hätte

jetzt steh ich voll aufm schlauch, kann mir jemand sagen was jetzt heute noch stimmt, oder wird das jetzt überall so gemacht???
Hier im Forum weiß keiner was genau für Regelungen existieren.
Wichtig ist auch immer zu unterscheiden ob Richtlinie oder Gesetz.

Im Forum wird zur einfacheren Übersicht einfach von DE Recht und EU Recht geredet - Zitate, Quelle etc. gibt es nicht.

Kurzum - du bekommst das eingetragen, was dein Tüvi bereit ist einzutragen.
Verstößt deine Eintragung gegen geltendes GESETZ, dann ist diese im Prinzip nichtig.
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Alt 30.07.2013, 15:04      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Bei uns fährt ein Previa herum mit GB-Kennzeichen.

Da steht die Lauffläche geschätze 5-6cm heraus.

Ich staune da immer, wenn der mir entgegen kommt, ist ja so ein Familienbomber und fährt auch eine junge Mutti aus England.
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Alt 30.07.2013, 18:34      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Okay danke euch shonmal. ich hab auch gemeint er soll ein anderen Prüfer suchen. wie sieht das denn aus wenn diekotis 3cm gezogen sind :-0
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Alt 30.07.2013, 19:35      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Laut EG-Richtlinie muss das ganze rotierende Teil abgedeckt sein - 30°vorne/50°hinten - wenn also der Stern rausschaut - dann auch der. ( Bsp Ronal Turbo 3tlg mit 0,5" Aussenschüssel - da müsste die Turbine auch ganz abgedeckt sein... )

Nach nationaler Regelung ist der momentane Stand, dass die meisten Prüfstellen ( die überhaupt noch nach nationaler Regelung eintragen ) Radnabenmitte 90° anlegen und vorne / hinten bis 15cm nach oben Lauffläche abgedeckt haben wollen.

Die Prüfstellen sind angehalten, nach EG zu prüfen ( müssen die aber nicht zwingend )...

Aber beim aktuellen OEM Style, bagged, etc. Trend, muss das Rad eh ganz rein um tief zu fahren....die ganzen Karren sind ja alle Bock hoch inzwischen...

Geändert von Evil Dead (30.07.2013 um 19:41 Uhr)
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Alt 30.07.2013, 21:07      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Nenn doch bitte den Gesetzestext - national und EG - mit richtiger Kennung, Danke.
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Alt 30.07.2013, 21:30      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Geklaut, aber dann muss ich's nicht tippen

Zitat:

NACH Paragr.36a StVZO

* Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben
* Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein
* äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich
* vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden

NACH 78/549/EWG:

* in dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifen bleiben unberücksichtigt
* die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über d. Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.
* Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen
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Golf4_Projekt? (30.07.2013)
Alt 30.07.2013, 22:18      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Danke.

Weiterhin ist die StVZO ein Gesetz.
Dort konnte ich jetzt finden:

§36a(1)
Zitat:
Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
§36(2)
Zitat:
als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Noch nicht einmal die oft bemerkten 150mm oberhalb der Radmitte, an denen die Abdeckung auslaufend enden kann, konnte ich finden...

Die EWG eine Richtlinie übrigens wie ich grad gesehen habe von 1978.


Quelle: MotorTalk
Das heißt in dem Bereich darf der Reifen nach Richtlinie nicht überstehen, was natürlich eine ziemlich blöde Formulierung ist, da nicht konkret das Wort Reifen auf die Lauffläche beschränkt wird.
Es wird dabei generell nur vom Reifen geredet - was aber faktisch die Felge nahezu mit einschließt.
Man kann sich vorstellen, das 1978 niemand an die heutigen Konstellationen aus "gezogenen" Reifen auf breiter Felge gedacht hat.

Wenn ich aber alles so hernehme, was ich jetzt in der kurzen Zeit gelesen habe, ist niemand verpflichtet diese Richtlinie anzuwenden!?
Das heißt die StVZO muß in ihrem Rahmen angewendet werden (welcher dem Prüfer doch einen gewissen Augenmass Spielraum gibt - und das ist auch gut so), ob man nun die Sache verschärft und die EWG mit erfüllen möchte obligt einzig und allein dem Prüfer!?

Was sagen die Polizisten im Forum dazu?


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