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so von wegen, bekommen nur eine Mängelkarte wenn was am Auspuff nicht stimmt ![]() https://www.facebook.com/PolizeiFran...211137/?type=3 |
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"aufgrund erhöhter Abgasgeräusche, einhergehend mit weiteren nicht eingetragenen Veränderungen" Da steht ganz ausdrücklich, dass es sich nicht nur um erhöhte Abgasgeräusche handelt. Und wenn drei beschlagnahmte Fahrzeuge der gesamte Arbeitserfolg eines Tages wären, wäre es auch wenig für eine Einsatzgruppe. Da werden schon 10 kleine Knöllchen, etc. ausgesetellt worden sein. Viel lustiger finde ich, dass folgende Personengruppen in eine Reihe gestellt werden: Autoposer, Raser, Tuner |
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Das Zitat aus der verlinkten Seite hab ich doch oben präzise aufgeführt. "Alle Fahrzeuge auf dem Bild wurden durch #KART angehalten und aufgrund erhöhter Abgasgeräusche, einhergehend mit weiteren nicht eingetragenen Veränderungen, sichergestellt und werden einem Gutachter vorgestellt." Was halt nicht da steht: Alle Fahrzeuge auf dem Bild wurden durch #KART angehalten und aufgrund erhöhter Abgasgeräusche sichergestellt und werden einem Gutachter vorgestellt. Mit der Seite kann man also nicht mal belegen, dass in Frankfurt gleich Autos mitunter beschlagnahmt werden, wenn mit dem Auspuff was nicht stimmt. So hörte sich das aber an. Geändert von Omega (07.06.2018 um 12:31 Uhr) |
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nur um zu zeigen, das ein auto stillgelegt wird, wenn die wollen... das wurde ja auf seite 2 hier derbe abgelehnt... Mein Kumpel bearbeitet die Fälle.... Zitat:
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Ich glaube da dem Robin, also wenn der Angehaltene dem Reflex folgt, alles abzustreiten (das die AGA nicht ordnungsgemäß ist), dass im Falle eines reinen Auspuffproblems erst dann das Fahrzeug beschlagnahmt werden darf, zwecks Überprüfung. Zu 90% werden Polizisten schon Fahrzeuge auf einer gut rechtlich abgesicherten Basis beschlagnahmen. Nicht "weil sie gerne wollen". Genauso oben den R8. Da steht Verdacht auf Autorennen, weil die Polizei sicher nicht das Untersuchungsergebnis oder gerichtliche Abklärung vorwegnehmen wollen. Sonst hat der Schreiber sicher Sorge hier eine unzulässige Vorverurteilung zu veröffentlichen. Die werden schon über genug Verdachtsmomente und Belege verfügen. z.B. Zeugenaussagen. Geändert von Omega (07.06.2018 um 13:03 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Omega für den nützlichen Beitrag: | -Robin- (07.06.2018) |
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Veni Vidi Vrums | ![]()
Und selbst wenn die Fahrzeuge wegen erhöhter Lautstärke beschlagnahmt wurden ist dieser Post KEIN BEWEIS das es legal war durch die Polizei. Vllt. wäre dieser Wiki Beitrag mal interessant: https://de.wikipedia.org/wiki/Vollst...dige_Induktion |
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Veni Vidi Vrums | ![]()
Wer aber die Vollständige Induktion verstanden hat, der versteht auch das nur weil die Polizei etwas tut, es dadurch nicht rechtens ist. Das wäre ja quasi nur der Induktionsanfang. Wenn ich den Induktionsschritt machen will dann muss ich mit Gesetzestexten argumentieren wie du es getan hast. Und dann kommt man auch auf ein Ergebnis. |
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Polizisten müssen aus Selbsterhaltungstrieb sich schon einigermaßen an das Recht halten. Die haben Berichte zu schreiben, alles wird aktenkundig. Und können sich nicht zweimal die Woche vor ihren Vorgesetzen oder Richtern lächerlich machen. Mag was anderes sein, wenn ein Polizist gut vernetzt ist, von Vorgesetzten oder aus der sonstigen Verwaltung Deckung hat oder auch der Kunde extrem unwissend ist, das erlaubt vielleicht mehr Willkür. Beispiel: Die Polizei will auf aus der Luft gezogenen Verdacht dein Auto durchsuchen. Dann heißt es "dürfen wir uns bitte mal ihr Auto anschauen"? Der normale Mensch hält das für eine höfliche Ankündigung einer jetzt bevorstehenden polizeilichen Durchsuchung. Normale höfliche Reflexantwort: "Aber bitte!" Pustekuchen, zur Gepäckdurchsuchung wird ein richterlicher Durchsuchungsbefehl benötigt. Das heiß die so nette Anfrage vom Polizisten ist die nach einer persönlichen freiwilligen Durchsuchungserlaubnis. Auch hier gehen die Polizisten streng nach Vorschrift vor. Die setzen sich im Normalfall nicht täglich wegen Kinkerlitzchen auf eine disziplinarischen Schleudersitz. Ausnahmen bestätigen die Regel. Natürlich muss jeder Einzelfall nach kompletter Sachlage gewürdigt werden. Für die Polizei ist das Tagesgeschäft. Für irgendwelche Leute die in der Innenstadt ohne Mittelschaldämpfer rumbrüllen ist das was die Polizei macht halt Bullenwillkür, oder jedenfalls ein Buch mit 70 Siegeln. Geändert von Omega (07.06.2018 um 13:37 Uhr) |
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| ![]() "Wenn Sie sich auf ein Bein stellen, und mit den Flügeln schlagen, dann erlaub ich's Ihnen gerne"? ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Omega für den nützlichen Beitrag: | -Robin- (07.06.2018) |
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Moin, alles Schlafanzug-Philosophie hier ;-) In Bayern wurde vor'n paar Jahren sonntags von Streifen auf Verdacht (!) serienweise Motorräder beschlagnahmt. Haben den Abschleppet gleich mitgebracht. Was die Biker vorort nicht wussten: die Kappen haben auf höchste Anweisung entlang der Befehlskette gehandelt. Widersetzt man sich dem Dimpfelhuber, hat man gleich den Staatsanwalt an der Backe! Man achte auf das „gleich”! Dies, obwohl nach ein paar Jährchen nach Protest Aufmüpfiger entschieden wurde, dass die Aktion nicht rechtkonform war. Rechtsfolgen für den/die Anweisenden? nicht bekannt. Doch, ja. Zur Abschreckung von Aufmüpfigen nageln sie neuerdings das Symbol eines Justizmordes in ihre Amtsstuben. Eine Antwort auf bayerische Willkür wird in jedem Sommer aus einem gewissen Fenster in Jagsthausen (BW) geschmettert. ;-)) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Wilhelm für den nützlichen Beitrag: | Phipz87 (07.06.2018) |
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Schon zweimal Anwalt direkt zur Maßnahmenstelle gerufen. Jedes Mal stand Sicherstellung im Raum. Wurde beide Male nicht durchgeführt. Polizisten arbeiten für euch von euren Steuergeldern. Im Prinzip darf Polizei gar nix. In manchen Bundesländern mit viel Filz wie Bayern ist das in der Realität anders, aber in Schleswig-Holstein z.B. sind die Staatsanwälte eher die Aggressoren gegen die Polizei. Ihr dürft nicht vergessen, zur Polizei gehen in der Regel die eher dummen und faulen eines Jahrgangs. Jeder mit Licht am Fahrrad macht was anderes als sich im Regen an Bushaltestellen zu stellen um pöse puben zu stellen. Das sind, gerade zu Zeiten boomender Wirtschaft, alles die Jahrgangslutscher oder Petzen. Ausnahmen sind die Kripos der Länder die tatsächlich wichtige, anspruchsvolle und belastende Arbeit verrichten. Lasst euch nix gefallen. ![]() |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu haviii für den nützlichen Beitrag: | -Robin- (07.06.2018) |
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Ich wollte nicht sagen, das die polizei das nun darf! Nur sagen, dass die Polizei es trotzdem macht! Und ihr das vorgehen trotzdem bezahlen müsst! Nochmals, mein Kumpel schaft genau für diese Fälle. Was der mir da immer zeigt, das wollt ihr nicht glauben! Selbst wenn da ein Anwalt her kommt und sagt, das war nicht rechtens... Da spricht sich dann der Staatsanwalt/Richter mit dem Anwalt ab und es bleiben dann halt nur die Abschleppgebühren plus kleine Entschädigung übrig... Aber zu 75 % wird alles voll bezahlt weil man sonst sein Auto noch länger nicht hat.... Recht haben und Recht bekommen, ach Ihr wisst schon und meistens auch noch besser ![]() |
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