Gesetzeslage
Hallo an alle Tuningfans und Fachleute.
Ich habe an meinem Golf einen extremumbau vor und wahr scheinlich auch die eine oder andere einzigartigkeit, jedoch habe ich dabei die befürchtung, das mir die deutsche gesetzlage einen strich durch die rechnung macht. ich habe meine schon bei tüv und dekra an den mann gebracht, aber keine zufridenstellende, bzw eindeutige antwort bkommen und meine suche im inet war auch ergebnislos. meine frage ist wie folgt. darf bei einem 4/5 türer die geöffnete hintere tür die vordere tür blockieren, oder nicht?
wer antworten hat die mir helfen dann danke ich im vorraus
euer 4. element
|