stimmt so nicht ganz. der tüv sagte mir ich darf die standlichter in den scheinwerfern
nicht stilllegen da sonst die betriebserlaubnis des Scheinwerfers erlischt da alle birnen auch leuchten müssen. es gibt da einen kleinen konflikt der ECE Norm und der STVZO siehe hier. das hat nolden (LED TFL) hier zu dem LED TFL Thread geschrieben:
Zitat:
Guten Morgen,
ich muss doch mal eben hier Stellung nehmen bevor Gerüchte hier die Runde machen und zulassungstechnische Voraussetzungen nicht richtig dargestellt werden.
Als Hersteller sind wir erst mal dazu verpflichtet uns an die Gesetzeslesungen der ECE zu richten. Die ECE Regulativen sind überhalb der STvZo anzusiedeln da die STvZo aus technischer Sicht auf der ECE aufbaut.
Hier gibt es jetzt eine Diskrepanz zwischen ECE und STvZo die da wäre:
ECE = 2 Positionsleuchten, bei 2 weiteren müssen die originalen dauerhaft stillgelegt werden
STvZo = 4 Positionsleuchten, davon 2 im Hauptscheinwerfer
Das ganze jetzt noch genauer und "bürokratischer"
ECE = sagt hier aus, dass bei 2 zusätzlichen die originalen im Hauptscheinwerfer dauerhaft stillgelegt werden müssen. Heißt aber im Umkehrschluss, dass der Hauptscheinwerfer seine komplette Zulassung verliert da hier eine Funktionseinheit (Positionslicht) nicht mehr funktioniert. Denn jede Leuchte eines Hauptscheinwerfers muss funktionieren!
Das wäre allerdings sehr weit hergeholt (wenn auch korrekt laut ECE) um in der Praxis dieses zu
prüfen. Da hier in Deutschland die STvZO gilt und sich Ordnungshüter wie auch TÜV Beamte daran halten, könnt ihr die originalen Positionsleuchten angeschlossen lassen. Persönlich würde ich diese aber stilllegen oder gegen weiße Standlichtbrinen austauschen da sich sonst TFL und PO-Licht beißt. Wir und auch HELLA richten uns klar nach der ECE, dass sich ECE und StvZo beißt ist leider nicht zu ändern.
"Zitat Ende"