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Alt 07.05.2009, 12:08      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von azZ Beitrag anzeigen
habt ihr erfahrung damit wenn ein "ca." wert eingetragen ist? man könnte doch da theorätisch so tief drehen wie man will oder?
"ca." lässt sich ja nicht genau zuordnen
was sagt da die rennleitung schon erfahrung mit? würde mich mal interessieren
Eigentlich ist sowas nicht möglich bei verstellbaren Fahrwerken und "ca." auch nicht. Es gibt aber trotzdem Prüfer, die sich da nicht so festlegen "wollen"

Beim letzten Auto hatte er mir auch hingeschrieben "Tieferlegung durch...um max. 80mm" War auch ein Gewinde und ich wurde auch so angehalten. Die netten Herren waren etwas verwirrt und haben gar nicht erst nachgemessen (hätte man ja das Dach messen müssen).
Jetzt habe ich es etwas anders eingetragen - es steht ein Mindestabstand Radmitte-Bördelkante drin.


XM-Syncro ist offline  

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Alt 07.05.2009, 12:55      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von hardy Beitrag anzeigen
Also ich würde es schon auf die eingetragene Höhe schrauben, sonst hat das Eintragen ja gar nichts gebracht und du hättest ohne Eintragung fahren können, wäre aufs gleiche rausgekommen. 34 cm Radmitte-Kotflügel ist schon hoch. Wäre da einfach zu ner anderen Tüv Stelle gefahren. Eigentlich fast alle im Forum haben 31,32 oder 33 cm eingetragen bekommen, also möglich ist es und liegt im Ermessen des Prüfers.
Wenn du angehalten wirst und die feststellen, dass du zu tief bist, kann die Polizei eine Vorführung bei einem KFZ-Sachverständiger anordnen und der wiederrum kann dein Auto stilllegen. Bei User elm ises ja so passiert. Sein Golf wurde u.a. stillgelegt, weil er 15mm zu tief war.
Also einfach in den saueren Apfel beißen und zu nem anderen Prüfer fahren.
Hmm aber er ist ja nach dem Abstand Befestigungsschraube - Verstellring gegangen. Da nach war er ja auf Maximum. Dumm nur das mir das nur 40mm gebracht hat...
Sonst hätte er es nicht eingetragen egal ob da noch Platz gewesen wäre oder net.
Ist es denn möglich ne Einzelabnahme zu machen, die mir die Eintragung auch über den zulässigen Verstellbereich hinaus ermöglicht?
chro-nos ist offline  

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Alt 07.05.2009, 13:15      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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bei mir ist nur das fahrwerk eingetragen, schon seit dem vorbesitzer so, nicht aber die tiefe!
eCko` ist offline  

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Alt 08.05.2009, 12:20      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von chro-nos Beitrag anzeigen
Hmm aber er ist ja nach dem Abstand Befestigungsschraube - Verstellring gegangen. Da nach war er ja auf Maximum. Dumm nur das mir das nur 40mm gebracht hat...
Sonst hätte er es nicht eingetragen egal ob da noch Platz gewesen wäre oder net.
Ist es denn möglich ne Einzelabnahme zu machen, die mir die Eintragung auch über den zulässigen Verstellbereich hinaus ermöglicht?
Das Maß Befestigungsschraube - Federauflage stand bei mir auch im Gutachten, aber hatte mein Fahrwerk tiefer gedreht, als dieses Maß. Der Prüfer meinte dann nur, dass das im Gutachten nicht genau beschrieben ist und er hat dann das Maß Radnabe-Kotflügel eingetragen. Hätte auch anders laufen können...
hardy ist offline  

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Alt 08.05.2009, 15:55      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von eCko` Beitrag anzeigen
bei mir ist nur das fahrwerk eingetragen, schon seit dem vorbesitzer so, nicht aber die tiefe!
dann zahlst du trotzdem 50 Euro und bekommst 3 Punkte!
Raver4Life ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:08      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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hauptsache eingetragen... tiefe egal^^

so ist das zumindest bei uns, kein polizist hier kontrolliert den abstand von der radmitte zur bördelkante...

eingetragen, gut weiterfahren. ich glaub die wissen nciht mal von wo bis wohin die messen sollten.

ich hab meins auch auf 32/32 eintragen lassen und fahre knapp über 30cm rum und es schleift aber kein schwein interessierts hier.

musst halt selber schauen wie die polizisten bei dir drauf sind.

klar ist dummes geschwätz jetzt von mir, die Betriebserlaubnis erlischt, musst halt selber mti deinem gewissen ausmachen
ThaoNguyen ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:09      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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auch nur fw eingetragen und keine tiefe,alles ohne probleme !
impact ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:21      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir ebenso, der Prüfer hatte gar keinen Plan...

Guckt drunter und fragt mich, ob das n Gewindefahrwerk ist. Oh man dachte ich mir und du willst Ingenieur sein? Habe mich dann doof gestellt und gesagt: Keine Ahnung und dann hat er auch ohne Restgewinde eingetragen...
M@d ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:22      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von M@d Beitrag anzeigen
Bei mir ebenso, der Prüfer hatte gar keinen Plan...

Guckt drunter und fragt mich, ob das n Gewindefahrwerk ist. Oh man dachte ich mir und du willst Ingenieur sein? Habe mich dann doof gestellt und gesagt: Keine Ahnung und dann hat er auch ohne Restgewinde eingetragen...
haha richtig chillig^^ keine ahnung,,,,
ThaoNguyen ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:31      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Raver4Life Beitrag anzeigen
dann zahlst du trotzdem 50 Euro und bekommst 3 Punkte!
Nein! War bei meinem A4 auch so, da musst ich garnix zahlen! Die haben nur geschaut ob es schleift. Erst wenn er nichtmehr Verkehrssicher ist musst du zahlen. Also wenn er irgendwo schleift.

Geändert von derSero (08.05.2009 um 16:34 Uhr)
derSero ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:46      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Was der Prüfer einträgt und was lt. StvZo erlaubt ist, sind zwei verschiedene paar Schuhe
hardy ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:48      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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In der StvZo ist aber keine Mindeshöhe enthalten. Zumindest keine die man mit nem normalen Gewinde unterschreiten kann.
derSero ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:52      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Richtig, aber die Freigägnigkeit des Rades muss gewährleistet sein und wenn's schleift, is die Freigängigkeit nicht mehr gegeben und das ist somit auch nicht erlaubt, auch wenns der Prüfer einträgt.

Gruß
hardy ist offline  

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Alt 08.05.2009, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Das stimmt, dann gibt es auch punkte und du musst zahlen.
Hab ich ja auch so geschrieben.
derSero ist offline  

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Alt 08.05.2009, 17:46      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von derSero Beitrag anzeigen
In der StvZo ist aber keine Mindeshöhe enthalten. Zumindest keine die man mit nem normalen Gewinde unterschreiten kann.
gibt Mindesthöhe für Scheinwerfer und so :P

Ich finds eigentlich sinnlos, wenn mir der Prüfer mein Auto komplett abnimmt und dann die Pozilei sagt, es ist alles verboten...
Raver4Life ist offline  

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Alt 08.05.2009, 17:54      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Unter die Mindesthöhe kommst mit dem G4 aber nicht so leicht
derSero ist offline  

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Alt 08.05.2009, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Die Prüfer müssen sich eben auch an die geltenden Gesetze halten. Stell dir mal vor ich selbst wäre von Beruf Dipl. KFZ Sachverständiger (kurz:TÜV-Prüfer)...Da würde ich mir jeden Scheiß eintragen, sodass der Rahmen am Boden schleift^^
hardy ist offline  

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Alt 09.05.2009, 00:32      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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war die woche bei der DEKRA und hat soweit alles geklappt ;D geil war dass ich ihn gesagt habe was für adapter das sind weil er die nicht sehen konnte!! und er hat nur die restlichen gewindegänge aufgeschrieben lt gutachten und da bin ich sogar drüber aber passt soweit!! nur mal sehen was die polizei sagt weil die das fahrwerk bzw adapter nicht sehen können wegen den Felgen / gullis /

ich versteh nicht warum dus eintragen lässt um dein "gewissen zu erleichtern" und denn wieder ohne betrriebserlaubnis rumeierst ^^
zoNk ist offline  

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Alt 09.05.2009, 20:42      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Blah Blubb...
Rad-Reifen-Kombi und alles hatte ich ja auch schon geändert und neue Platten, die wollen auch eingetragen sein
Ich begeb mich sowieso zur Dekra und lass die aktuelle Tiefe per Einzelabnahme eintragen, war halt nur aus Interesse, falls ich bis dahin gefickt werde.


chro-nos ist offline  

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