Hallo
Ich habe selbst mal beim KBA Nachgefragt gehabt, und diese haben mir damals ausschitte aus der STVO zugesendet.
Diese lauten Sinngemäß: Das tönen der Vorderen Scheiben im Aufklebeverfahren ist nicht gestattet (Sprichwort Splitterverhalten der Scheibe)
Desweiteren gibt es auch kein Gutachten und keinerlei Freigabe für das Fluten der Vorderen Scheiben. Dem KBA liegt sowas nicht vor.
Hieraus schließe ich, dass jeder der es anbietet und auch die Eintragung anbietet, irgendeinen
Prüfer hat der es abnimmt.
Eine Rechssicherheit bezüglich der Eintragung gibt es nicht. Damit schliesst sich der Kreis dass eine Eintragung nicht erfolgt. Wer es Trotzdem eingetragen hat, geht die Gefahr ein beim nächsten TÜV-Besuch die Eintragung loszuwerden.
Ich habe mich lange mit dem Thema befasst und habe es aufgrund der Rechtsunsicherheit in dieser Angelegenheit nicht gemacht.
Man bekommt es zwar angeboten und auch eingetragen, leider sind diese Gutachten nicht Rechtssicher und man Verliert jede Instanz.
Was auch noch ne Möglichkeit wäre, ist eine Technische Lichtdürchlässigkeitsmessung. Deren Kosten aber den Nutzen mehr wie Übersteigen.