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Alt 31.07.2009, 22:13      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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So, hab da noch was informatieves.

Mir war beim Warten ja langweilig und neben mir war so ein Prospecktständer mit kleinen Heftchen über alle Themen rund ums Auto.


Im Heft Änderungen am Fahrzeug steht:



Zur Zulassungsstelle sofort oder später?

Viele technische Änderungen müssen in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. "Unverzüglich", hat früher der StVZO-Paragraph 27 gefordert. Doch diese Vorgabe ist gelockert worden. Meist genügt es, die Änderungen nachtragen zu lassen, wenn sich die KFZ-Zulassungsstelle aus anderen Gründen mit dem Fahrzeugschein und -brief befassen muss: Zum Beispiel bei einer Ummeldung oder einem Halterwechsel.
Nachdem zum 1. Oktober 2005 die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II eingeführt wurden, werden hier neue Papiere von der Zulassungsstelle ausgestellt.

Bei einigen kapitalen Umrüstungen gilt allerdings noch immer, dass die Papiere unverzüglich zu aktualisieren sind. Was PKW und Motorräder anbelangt, sind dies: Änderungen der Fahrzeugart, des Hubraums oder der Leistung, der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit oder der zulässigen Lasten und Gewichte. Auch Modifikationen der Abgas- oder Geräuschwerte können eine umgehende Korrektur der Papiere erfordern - dann nämlich, wenn sie sich auf die Besteuerung des KFZ oder auf die vom Fahrer einzuhaltende "Verkehrsverbote" auswirken.

Und Achtung: Ist die Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug wegen einer Nach- bzw. Umrüstung erloschen, heißt es sofort die Zulassungsstelle aufsuchen - zwecks Erneuerung dieser Erlaubnis und Korrektur der Papiere. Ohne gültige Betriebserlaubnis darf nämlich das Fahrzeug nicht mehr benutzt werden. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar.




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