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14.10.2009, 11:40 | - 12 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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1) im westen darf einzelabnahmen NUR der tüv machen, im osten NUR die dekra! 2) wer was wie lockerer sieht kommt immer auf die prüfer an. 3) spurplatten mit fahrwerk is ne einzelabnahme. |
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14.10.2009, 19:23 | - 16 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.03.2009 Audi A6 4f Avant 3,0TDI 04/2011 Ort: Gut Hemmelmark RD-** Verbrauch: Wenn alle ist, muss getankt werden!!
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...nein das Problem ist folgendes, in dem Gutachten für die Felgen ist die Kombination mit den Spurplatten mit größter Sicherheit nicht aufgeführt. Also ist eine Einzelabnahme erforderlich. Anders wäre es, wenn Du nur die Felgen (Voraussetzung diese sind nach dem Gutachten für einen G4) und das Fahrwerk eintragen lassen würdest. Da diese für den G4 zugelassen sind. Dann wird nach einem Festpreis abgerechnet und Du könntest auch zur DEKRA.
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14.10.2009, 20:35 | - 20 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.11.2007
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habe ich schon x-mal gehört, habe meine sachen immer bei der dekra eintragen lassen...und der Tüv-Prüfer hier in Bremen hat auch nie was dagegen gesagt. Und mal ehrlich: die werden sicherlich nichts prüfen oder eintragen, was sie offiziell nicht dürfen. Wäre ja schon krass im Falle eines Unfalls...
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