Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 26.11.2009, 17:38
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2009
Audi A4 B8
Ort: Denkendorf
Verbrauch: 7,0
Beiträge: 95
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

kittpeak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard TÜV-Thread

Hallo!

Ich habe die relevanten Bereiche hier im Forum schon mal durchgeschaut aber Ähnliches nicht gefunden.

Da ich gerade meinen Umbau plane, hab ich mich mal einen Vertreter des TÜV Süd kontaktiert und er hat mir schon die eine oder andere Frage beantwortet.

Dies möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten.
Falls es einen solchen Thread schon gibt, dann gebt mir den Link und ich pflege es dann dort ein.

Vielleicht hilft dieser Thread zu vermeiden, dass wegen immer den gleichen Fragen immer wieder neue Threads aufgemacht werden und darin wild rumspekuliert wird.
Für mich persönlich gilt, das der TÜV-Mensch sagt, das hab ich schwarz auf weiß und kann dann guten Gewissens die Umbauten entsprechend planen.

Hier mal die ersten Fragen, die er mir beantwortet hat:

Frage 1:
Wenn ich einen Überrollkäfig einbaue, darf dann auf der Rückbank noch jemand sitzen (ohne Einbau Kreuz)?
Die Verstrebungen sind A-& B-Säule, sowie von B-Säule oben zu Radkasten hinten.


Antwort
Ein Golf4 Dreitürer hat das Handicap, dass
a) die Einstiegsöffnung nach hinten zwischen Klapplehnen und B-Säule zu eng wird
b) die Kopffreiheit durch die seitl. Streben genau im Gefahrenbereich eingeschänkt wird
c) da der Seriengurt vorne meistens nicht mehr verwendet werden kann und Hosenträgergurte installiert werden, die Gurtführung die hinteren Sitzplätze räumlich belegt.
Deshalb ist Ihr Fahrzeug nach dem Umbau ein Zweisitzer.

Erweiterung I zu Frage 1:
Insofern die Hosenträgergurte nicht notwendig sind, da wir uns da etwas am Käfig einfallen lassen, dass der normale Gurt vorm Rohr gehalten wird, Ist die Verstrebung von der B-Säule zum hinteren Radkasten ein Ausschlussgrund für die hintere Sitzreihe?


Antwort Erweiterung I:
Falls der obere Gurtpunkt an dem Käfig befestigt würde, müsste ich auch wiederum höhenverstellbar sein! Ihr Fahrzeug ist zu neu um nur eine Umlenkung zu haben.
Allein dieser Aufwand würde den Einstiegsbereich weiter einengen und gegen hintere Sitzplätze sprechen.
Und ja, die hinteren Längsversteifungen im Kopfbereich der Fondpassagiere ist ein weiterer K.O.-Punkt. Dort würden nicht einmal die Abpolsterungen wie im vorderen Bereich langen, da deren Gurtführungen durch die durchgehende Sitzbank einen größeren Spielraum zulassen.

Erweiterung II zu Frage 1:
Falls hinten in der Mitte ein Sitz installiert wird, muss der dann zwangsläufig einen 3-Pkt-Gurt haben oder reicht da der Beckengurt bzw. darf ich das so bauen, dass da noch jmd. hinsitzen kann/ darf?


Antwort Erweiterung II:
Hier wäre die genaue Erstzulassung ausschlaggebend. Ab dem 01.Okt.2004 müssen PKWs auf allen Sitzplätzen 3Punkt-Automatikgurte haben. Davor war es nur auf den äußeren Sitzplätzen Pflicht. In der Mitte würde ein Beckengurt langen.
Würde bei Ihrem umgebauten Innenkäfig dort einer sitzen, hätte er aber mit Beckengurt trotzdem die alten Probleme: Einstieg am Käfig mit der Gurtverankerung vorbei, ggf. zwischen den Abspannungen der Hosenträgergurte sitzend und beidseitig die Längsträger des Innenkäfigs als Gefahrenbereich.
Deshalb würde Ihr Umbau nur ein Zweisitzer.

Frage 2:
Wenn die Fond-Scheiben Folie beklebt sind, besteht die Möglichkeit in diesem oder einem anderen Ton die Folierung der vorderen Seitenscheiben?
Wenn ja bis wie viel % darf das erfolgen?


Antwort:
Leider nein. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht weiter getönt werden. Die Führerhausrichtlinie beinhaltet den Sichtkreis. Dieser beschreibt, wie viel das vorhandene Sichtfeld durch Aufkleber eingeschränkt werden darf. So ist die "Grünkeilscheibe" möglich, die maximal bis auf die Höhe der Sonnenblende oben getönt ist. Weitere Aufkleber wie Umweltzone, Pickerl, Lichttest... sind geduldet, solange sie zusammen mit der oberen Scheibenkantenabdeckung nicht mehr wie 10% Fläche der Windschutzscheibe einnehmen. Die vorderen Seitenscheiben sind wegen der Rundumsicht grundsätzlich frei zu lassen.
Wenn also Ihre Folie eine Bauartgenehmigung besitzt um an Kfz-Scheiben angebracht zu werden (Nachweis von Bruch- und Splitterverhalten) ist dies maximal im oberen Bereich der Windschutzscheibe zulässig bis max. 10% der Gesamtfläche (max. bis zu der Linie an der A-Säule in der Scheibe, die den Bereich angibt, wo der Grünkeil aufhören würde).


Frage 3:
Gibt es beim Einbau einer komplett cleanen Heckklappe (ohne Zeichen und Schloss) inklusive bösem Blick über die Rückleuchten ein Problem?


Antwort:
Die Heckklappe ist kein Problem. Das hi. amtl. Kennzeichen ist noch über 30cm über dem Boden und ich denke mal auch mit Kennzeichenbeleuchtung. Die Schluss-, Bremsleuchten dürfen nicht verdeckt sein. Da im Kofferraum kein Personentransport stattfindet, ist eine mechanische Öffnungsmöglichkeit von außen nicht nötig.

Frage 4:
Wo wir beim Cleanen sind. Ich wollte einmal die Türen meines 3er Golf (auch 3-Türer) cleanen, aber da sagte der TÜV-Mensch, dass das nicht erlaubt ist, da immer ein Zugang gewährleistet sein muss.
Nun sieht man ja aber viele 3-Türer rumfahren, die komplett clean sind - kann mir da nicht vorstellen, dass die alle illegal rumfahren. Wir sieht es hier aus?


Antwort:
Als TÜVler ist man ein "amtl.anerk.Pessimist". Bei einem Verkehrsunfall müssen die Helfer jederzeit in den Fahrgastraum kommen. Wenn nun die Batterie des verunglückten Fahrzeugs beschädigt wurde, dann... Daraus folgt, das gecleante Türschlösser so also nicht möglich sind.
Ja, es fährt viel durch die Gegend, wo man sich fragt, wie die dass können/dürfen. Über 80% leben nach dem 11 Gebot - sich nicht erwischen lassen. Die restl. 10% hatten einen Idioten gefunden, der bei der Eintragung nichts dachte. Und die letzten 10% haben eine auf den ersten Blick nicht sichtbare mechanische Öffnungsmöglichkeit. Was eigentlich ein Widerspruch in sich ist. Die Hebel im Radhaus oder Schleifen im Fensterrahmen müssen eigentlich deutlichst als Öffner gekennzeichnet sein (ähnlich Notentriegelung in S-Bahnen oder Bussen)!

Frage 5:
Beim Umbau meiner Front ist geplant eine Leuchtleiste inkl. Blinker einzubauen. Sind die Blinker dann im Scheinwerfer noch notwendig oder können die abgeklemmt werden?
Hinzu kommt, dass die Haube einen bösen Blick bekommen soll und man ohne Notwendigkeit des Blinkers oben entsprechend freier in seiner Entscheidung ist.


Antwort:
Klingt halbwegs plausibel. Ich hoffe, dass die Tagfahrleuchten auch richtig geschaltet sind! Diese dürfen nicht leuchten (oder müssen gedimmt sein) wenn das Abblendlicht eingeschalten ist. Mindestens 250mm über der Fahrbahn und max. 40cm von der breitesten Stelle nach innen. Bei dem Stoßfänger muss daran gedacht werden, dass die Abschleppmöglichkeit weiterhin gegeben ist und die Bodenfreiheit noch mindestens 8cm ist.
Blinker nach vorne wirkend, dürfen max. je Seite einer verbaut sein (oder in einer Einheit auch zwei). Das heißt, ein Paar ist auszubauen - richtig.

Frage 6:
Bei einer evtl. Neulackierung habe ich vor hier und da auf der Karosserie Teile in Chrom lackieren zu lassen. Mir is bekannt, dass eine komplette Chrom-Karosse nicht möglich ist, aber wie sieht es mit Schriftzügen oder Streifen, o.Ä. aus?


Antwort:
Es geht darum, das spiegelnde/ reflektierende Chrom-Flächen blenden können. Kleinflächen sind also i.O. - Ganze Flächen wie Hauben, Kotflügel... dagegen nicht.
Die Größe der Scheinwerferreflektoren hat sich im Zubehörmarkt als Richtgröße durchgesetzt.

Frage 7:
Gibt es bei dem Einbau einer HiFi-Anlage Einschränkungen was Beleuchtung oder sowas betrifft?


Antwort:
Ja, - Außenwirkung!
Aus dem Fahrgastraum leuchtet während der Fahrt keine unnötige Beleuchtung. (Oder erkennen Sie beim Gegenverkehr, dass dieser das Radio an hat?) Ja, Fahrerbeeinträchtigung: bei hellem Innenraum in der Nacht eine Landstraße entlangfahren?!

Frage 8:
Gibt es die Möglichkeit eine Unterbodenbeleuchtung zu installieren?
Evtl. als "Tür auf"-Licht?


Antwort:
Eine Unterbodenbeleuchtung ist nur als Einstiegshilfe legalisierbar. Muss also mit dem Türkontakt nur aktivierbar sein! Die Leuchtmittel müssen eine Bauartgenehmigung haben und Splitter- und Bruchsicher sein. Der Einbauort muss so gewählt sein, das eine Beschädigung durch schlechte Straßen nicht zu erwarten ist.

Frage 9:
Wie hoch müssen die Schürzen vom Boden weg sein, im Fahrbetrieb?


Antwort:
Feste Teile zum Boden min. 8cm. Nachgiebige Teile min. 7cm

Frage 10:
Darf man bei einem 4/5-Türer die hinteren 2 Türen als Suicide-/ Selbstmördertüren umbauen? Wenn ja, was muss beachtet werden, wenn nein, warum?


Antwort:
Nein. Keine Chance. Der technische Fortschritt hatte sich da auch in den Gesetzen eingeschlichen. In der allgemeinen Betriebserlaubnis der Fahrzeuge ist eine Öffnung gegen die Fahrtrichtung nicht zulässig trotz doppelter Schließsicherung...
Im Rahmen der EG-Fahrzeuggenehmigung gibt es für die Hersteller von SERIENfahrzeugen die Möglichkeit, den Fondeinstieg über die Vordertüren so zu sichern, dass man hinten nur einsteigen kann, wenn die vordere Tür geöffnet ist (Mazda, RollyRoyce). Umbauten sind nicht zulässig, da die Einzelfertigungen nicht crashgeprüft werden könnten.


Wenn mir hier und da noch Fragen einfallen, dann bin ich mit ihm so verblieben, dass ich ihm immer schreiben kann.

Hoffentlich hilfts anderen auch so wie mir!


kittpeak ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 18:08      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Suburban
 
Registriert seit: 15.12.2008
Seat Ibiza
Ort: Bad Berka
AP-TT 7
Verbrauch: 5-8l
Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 9
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge

Suburban eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Suburban: dropoff3 Suburban eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

war wirklich aufschlussreich...thx für`s uppen
Suburban ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

sorry aber viel blödsinn den du da zusammenkopiert hast...

Zitat:
Frage 2:
Wenn die Fond-Scheiben Folie beklebt sind, besteht die Möglichkeit in diesem oder einem anderen Ton die Folierung der vorderen Seitenscheiben?
Wenn ja bis wie viel % darf das erfolgen?
frontscheiben dürfen zu 20%, seitenscheiben zu 25% getönst sein, machen im übrigen auch sehr viele (alle???) autobauer so. und von FOLIATEC gibts messgeräte und folien zum VORNE UND SEITLICH ankleben. den link kannste selber suchen

Zitat:
Frage 9:
Wie hoch müssen die Schürzen vom Boden weg sein, im Fahrbetrieb?

Antwort:
Feste Teile zum Boden min. 8cm. Nachgiebige Teile min. 7cm
auch blödsinn. es gibt in deutschland (im gegensatz zu österreich) KEINE gestzlich geregelten min. abstände. es gibt eine tüv richtlinie die aber rechtlich NULL belange hat in der 8cm zu beweglichen und 11cm zu starren teilen vorschreibt. wiegesagt rechtlich NICHT bindend. desweiteren gibts zig urteile die diese masse auch bestimmen und genausoviele dagegen.

Zitat:
Frage 4:
Wo wir beim Cleanen sind. Ich wollte einmal die Türen meines 3er Golf (auch 3-Türer) cleanen, aber da sagte der TÜV-Mensch, dass das nicht erlaubt ist, da immer ein Zugang gewährleistet sein muss.
Nun sieht man ja aber viele 3-Türer rumfahren, die komplett clean sind - kann mir da nicht vorstellen, dass die alle illegal rumfahren. Wir sieht es hier aus?
auch das ist dank diversen mechanisch versteckten öffnern (im aussenspiegel etc) kein thema. 100% legal und von sls gibts den sog. "ghostgrip" mit teilegutachten!

Zitat:
Frage 10:
Darf man bei einem 4/5-Türer die hinteren 2 Türen als Suicide-/ Selbstmördertüren umbauen? Wenn ja, was muss beachtet werden, wenn nein, warum?
ja natürlich wiso nicht? man mus nur diverse spielregeln einhalten wie bei den lsd teilen. btw gibts von bfc diese teile MIT teilegutachten!!!

ich halte solch einzusammen gesuche aus diversen foren einfach schwach.. die sachen sind zum teil schon jahre alt und überholt. absolut NULL aussagefähig ausser das nochmehr märchen erzählt werden. welchen tüv haste da den gefragt bitte?
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 07:54      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2009
Audi A4 B8
Ort: Denkendorf
Verbrauch: 7,0
Beiträge: 95
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

kittpeak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
sorry aber viel blödsinn den du da zusammenkopiert hast...


ich halte solch einzusammen gesuche aus diversen foren einfach schwach.. die sachen sind zum teil schon jahre alt und überholt. absolut NULL aussagefähig ausser das nochmehr märchen erzählt werden. welchen tüv haste da den gefragt bitte?
Na du bist ja n Held.

Nix ist da zusammenkopiert.
Ich kann dir gern die Mails senden, die ich vom TÜV bekommen. Die Antworten sind von dieser bzw. letzter Woche.

Nur weil es Hersteller anbieten hat das noch nichts zu heißen. Was am Ende der liebe TÜV oder die Polizei sagt ist bindend.
Man sieht wie du liest - TÜV Süd...

Wenn der TÜV eine interne Richtlinie hat, nach denen sie zu handeln haben, kannst du noch so viel rumstrampeln, wirst die Sachen nicht eingetragen bekommen.
Diese Richtlinien sind nach Rechtsverordnungen oder Gesetzen erlassen, die einen Ermessenspielraum zulassen.


Aber gut, wenn du meinst das Ganze besser zu wissen, dann bitte.
Ich halte mich nicht an das was Firmen oder sonstige Umbauer meinen zu wissen, sondern an das was die zuletzt zu entscheidende Stelle dazu sagt.
kittpeak ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 09:34      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

der tüv kann interne richtlinien haben wie er will...er ist auch nur an die stvo gebunden.

und wen das einer anbietet dann hat er eben ein teilegutachten für gemacht.

z.b. foliatec: SECURLUX® Passenger Protection System by FOLIATEC.com

in stuttgart fährt auch 4er mit hinten angeschlagenen türen rum. eingetragen natürlich. der stand auch in der scene und sogar die kasper beim checker haben das eingetragen bekommen an nem 4er. also wo bitte soll das problem sein? nur weil es bei DEINEM prüfer nicht geht heisst es noch lange nicht das es unmöglich ist.

nochmals...wiso sollte man was nicht eintragen können/dürfen für das es ein TEILGUTACHTEN gibt?
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 27.11.2009, 10:11      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Registriert seit: 31.12.2008
Golf 4
Ort: Castrop-Rauxel
Verbrauch: Momentan Nix
Beiträge: 76
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Jeder Tüv Prüfer ist an die STVO gebunden ( sprich ob es legal is oder nicht ) , aber die haben auch alle einen eigenen Ermessenspielraum . Mir wollte mal nen Tüv Prüfer nen 30cm Lenkrad im Golf 3 nicht eintragen , mit der Begründung " So einen Eisdielen Scheiß trage ich nicht ein " . Zum nächsten gefahren , der hat es eingetragen . Du kannst mittlerweile für alles papiere haben , ob du es eingetragen bekommst , das ist ne andere Frage . Im Notfall nen anderen Prüfer suchen .
McBeath ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 12:16      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von McBeath Beitrag anzeigen
Jeder Tüv Prüfer ist an die STVO gebunden ( sprich ob es legal is oder nicht ) , aber die haben auch alle einen eigenen Ermessenspielraum . Mir wollte mal nen Tüv Prüfer nen 30cm Lenkrad im Golf 3 nicht eintragen , mit der Begründung " So einen Eisdielen Scheiß trage ich nicht ein " . Zum nächsten gefahren , der hat es eingetragen . Du kannst mittlerweile für alles papiere haben , ob du es eingetragen bekommst , das ist ne andere Frage . Im Notfall nen anderen Prüfer suchen .
so siehts aus!

und nur weil einer eben ne verkappte meinung hat is das ganze dann unmöglich? deshalb sind solche freds überflüssig. vorallem wen eben sachen drinstehen die 100% legal eintragbar sind.

es gibt nur sehr wenige sache die ABSOLUT nicht eintragbar sind wie z.b. alu heckflügel (da liegts am material) oder ubb (is eben grundsätzlich nicht erlaubt). ansonsten is vom selbst gelöteten auspuff bis zum pick up umbau sehr vieles möglich. WEN man sich an die regeln hällt und das nötige kleingeld hat.

ich finds sowiso immer lustig wie jeder über den deutschen tüv schimpft. in deutschland bekommst so ziemlich alles amtlich was in allen anderen ländern nicht geht. selbst in den staaten is sehr vieles illegal, es gibt dort eben nur keine strafen wie bei uns. das is der unterschied. das selbe in belgien und co.
frag mal einen österreicher nach einer tieferlegung. der wird n kniefall machen wen der weiss was bei uns möglich ist.

Geändert von onkel-howdy (27.11.2009 um 12:19 Uhr)
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:00      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2008
Golf IV Highline GTI
UL-CO-666
Verbrauch: 8.0-15.8
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 784
Abgegebene Danke: 52
Erhielt 5 Danke für 4 Beiträge

Ebayname von Jong_Udo: Jong_Udo
Standard

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen

auch blödsinn. es gibt in deutschland (im gegensatz zu österreich) KEINE gestzlich geregelten min. abstände. es gibt eine tüv richtlinie die aber rechtlich NULL belange hat in der 8cm zu beweglichen und 11cm zu starren teilen vorschreibt. wiegesagt rechtlich NICHT bindend. desweiteren gibts zig urteile die diese masse auch bestimmen und genausoviele dagegen.
doch, ein Maß gibt es auch in Deutschland, und das sind die 50cm vom Boden bis zur Unterkante Lichtaustrittsfläche!
(also Abblendlicht...(

ist das einzige maß, was relevant ist!!!
Jong_Udo ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:12      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Ma was anderes...es kursiert das Gerücht das der Tüv keine Markenfremden Felgen mehr einträgt und auch keine Motorumbauten....

Das wäre natürlich bissel mist da ich ja Audi Speedlines habe und meine Freundin nächstes Jahr auf 20" Mercedes-Felgen fahren will und auch noch nen Motor einzutragen hat...
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:21      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Jong_Udo Beitrag anzeigen
doch, ein Maß gibt es auch in Deutschland, und das sind die 50cm vom Boden bis zur Unterkante Lichtaustrittsfläche!
(also Abblendlicht...(

ist das einzige maß, was relevant ist!!!
auch nicht ganz richtig

die sog. lichtaustrittskante gibts erst seit 1988. vorher gabs diese regel nicht. also n 2er golf darf auch 400mm an der lichtaustrittskante haben

und das nummernschild muss auch MIN. 200mm vom boden weg sein.

@freak
auch das mit den felgen stimmt so nicht ganz. um eine felgen eingetragen zu bekommen MUSS ein teilegutachten oder eine abe vorhanden sein. egal für welches auto. du MUSST papiere für die felgen haben. früher reichte ein festigkeitsgutachten aus um felgen nach §21 eingetragen zu bekommen. dank din iso ist dies heute nichtmehr möglich. aber felgen z.b. vom daimler MIT papieren für den daimler sind eintragbar WEN ein teilegutachten für den daimler vorliegt UND die achslast passt.
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:24      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Dann sag mir mal eine einzige Felge (OEM Erstausrüster) die nen Gutachten hat...sowas gibts nicht und wirds nie geben...
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:35      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Dann sag mir mal eine einzige Felge (OEM Erstausrüster) die nen Gutachten hat...sowas gibts nicht und wirds nie geben...
mercedes benz s klasse gullideckel aufm passat 3b -> teilegutachten bei mercedes für die s klasse.

porsche c2, porsche wintercult, porsche telefonscheiben aufm 2er golf -> gutachten vom 911, 968

golf 3 bbs "speichenräder" (eben die serien felgen bei 25 jahre gti) -> mit teilegutachten auf nem passat 35i eingetragen.

es gibt für jede felge entweder eine freigabe oder gar ein teilegutachten....beides bringt dich weiter.
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:37      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Es gibt max nen Traglastgutachten

Zitat:
Bescheinigung zur Felgentraglast beantragen


Für Orginal- VW- und Audifelgen gibt es keine ABE's oder TÜV-Gutachten. Ausgenommen hiervon sind Zubehörfelgen, wie z.B. von Vortex.

Aus diesem Grund sind die Orginal- VW- und Audifelgen nur per Einzelabnahme einzutragen. Leider gibt es je nach TÜV unterschiede in der Handhabung. Manchmal reicht es einen Originalkatalog vorzulegen, in dem eine bestimmte Felge abgebildet ist. So wäre ein Audi A8 Katalog mit einer abgebildeten Felge von der Traglast kein Problem für einen Audi A4. Andersrum aber sicherlich eine A3 Felge ein Problem für einen A6, was aber auch nicht immer sein muss! Sicherer ist es eine Traglastbescheinigung bei Volkswagen oder Audi zu beantragen. Dieses kann man per eMail oder schriftlich per Post oder Telefax machen.
Zitat aus Audifelgen.de
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:43      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Ex-Golfer
 
Benutzerbild von GolfTDII
 
Registriert seit: 16.05.2007
A4 B8 TDI
Ort: Anröchte
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 3.410
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 9 Danke für 5 Beiträge

GolfTDII eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Teilegutachten für OEM Felgen? ich hau mich weg. Die haben mich ausgelacht bei meinen Maybachfelgen.

Aller, aller höchstens bekommste nen traglastbescheinigung/gutachten. Und das wars.


Und du wirst nie von Mercedes ein Traglastgutachten bekommen. Bei VW ja, Porsche auch.

Und zu der Lichtaustrittskante: Wenn jemand ein Auto nach EZJ88 fährt wo unter die 50cm kommt, der hat Pech gehabt! Diese Eintragung ist nicht rechtens und kann von jedem Polizist angezweifelt werden.

Geändert von GolfTDII (27.11.2009 um 20:52 Uhr)
GolfTDII ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 20:55      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Zitat:
Zitat von GolfTDII Beitrag anzeigen
Teilegutachten für OEM Felgen? ich hau mich weg. Die haben mich ausgelacht bei meinen Maybachfelgen.

Aller, aller höchstens bekommste nen traglastbescheinigung/gutachten. Und das wars.


Und du wirst nie von Mercedes ein Traglastgutachten bekommen. Bei VW ja, Porsche auch.

Und zu der Lichtaustrittskante: Wenn jemand ein Auto nach EZJ88 fährt wo unter die 50cm kommt, der hat Pech gehabt! Diese Eintragung ist nicht rechtens und kann von jedem Polizist angezweifelt werden.
Zum Licht...nur aus diesem Grund wird bei tiefen 2ern ne Rallye-Front verbaut weil der Lichtaustritt locker 5cm nach oben wandert

Nur trägt der Tüv noch nach Traglast ein oder ist das alles gestorben?
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 21:03      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
Stätic is my Stätus
 
Benutzerbild von Pitty
 
Registriert seit: 04.01.2008
Golf 4 Rabbit 1.8T Vari ★ Octavia II VRS 2.0TSI Vari
Ort: Offebach oam Maaa
CALIFORNIA DOG WAG
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 15.130
Abgegebene Danke: 424
Erhielt 854 Danke für 523 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
es gibt in deutschland (im gegensatz zu österreich) KEINE gestzlich geregelten min. abstände. es gibt eine tüv richtlinie die aber rechtlich NULL belange hat in der 8cm zu beweglichen und 11cm zu starren teilen vorschreibt. wiegesagt rechtlich NICHT bindend. desweiteren gibts zig urteile die diese masse auch bestimmen und genausoviele dagegen.
Seit neuesten is die sogenannte "Richtlinie" VdTÜV 751 durch eine Arbeitsanweisung beim TÜV bindend, quasi Gesetzesstatus für den Prüfer... Dekra natürlich nich von betroffen...
Pitty ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 21:05      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GolfTDII Beitrag anzeigen
Teilegutachten für OEM Felgen? ich hau mich weg. Die haben mich ausgelacht bei meinen Maybachfelgen.
ok zu maybach kommt im normalfall keiner und will was bei den gullideckeln war das kein problem gabs beim netten mercedes händler um die ecke anno 2005.

Zitat:
Und zu der Lichtaustrittskante: Wenn jemand ein Auto nach EZJ88 fährt wo unter die 50cm kommt, der hat Pech gehabt! Diese Eintragung ist nicht rechtens und kann von jedem Polizist angezweifelt werden.
vor 88 spielts keine rolle....anzweifeln darf der polizist alles das stimmt. bestands schutz heisst das zauberwort. was 1988 legal war darf 1989 nicht illegal sein. das gilt für viele sachen. ein neues auto muss alle 2 jahre zu einer au. ein käfer von 1965 muss das nicht. genauso darf man vor 1958 auch rote einkammer blinkerleuchten haben und vor bj vor dem krieg braucht der netmal ne beleuchtungsanlage sondern eine "kerze" reicht.

nach 89 brauchts eben die 500mm.

@freak
für die bbs felgen vom 3er gibts zu 100% eine freigabe mit allem was du brauchst...bei zu audi kann ich nix sagen.
nur nach traglast ist seit 2009 nichtmehr drin. du BRAUCHST ein gutachten/abe/freigabe aus der die traglast hervorgeht. nur festigkeit geht "legal" nichtmehr.

Geändert von onkel-howdy (27.11.2009 um 21:07 Uhr)
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
Ex-Golfer
 
Benutzerbild von GolfTDII
 
Registriert seit: 16.05.2007
A4 B8 TDI
Ort: Anröchte
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 3.410
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 9 Danke für 5 Beiträge

GolfTDII eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Freakazoid Beitrag anzeigen
Zum Licht...nur aus diesem Grund wird bei tiefen 2ern ne Rallye-Front verbaut weil der Lichtaustritt locker 5cm nach oben wandert

Nur trägt der Tüv noch nach Traglast ein oder ist das alles gestorben?
Macht sinn.

Traglast wegen der Felgen??? Das auf jedenfall. Zumindest bei den TÜV´s bei uns in der nähe. Traglastgutachten, Reifenfreigabe und Einzelabnahme. Dann ist alles in Butter
GolfTDII ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 21:09      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GolfTDII Beitrag anzeigen
Macht sinn.

Traglast wegen der Felgen??? Das auf jedenfall. Zumindest bei den TÜV´s bei uns in der nähe. Traglastgutachten, Reifenfreigabe und Einzelabnahme. Dann ist alles in Butter
traglast oder festigkeitsgutachten?
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2009, 21:11      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Ex-Golfer
 
Benutzerbild von GolfTDII
 
Registriert seit: 16.05.2007
A4 B8 TDI
Ort: Anröchte
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 3.410
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 9 Danke für 5 Beiträge

GolfTDII eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
ok zu maybach kommt im normalfall keiner und will was bei den gullideckeln war das kein problem gabs beim netten mercedes händler um die ecke anno 2005..


Maybachfelgen sind Mercedesfelgen. Haben sogar eine MB Teilenr.


Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
@freak
für die bbs felgen vom 3er gibts zu 100% eine freigabe mit allem was du brauchst...bei zu audi kann ich nix sagen.
nur nach traglast ist seit 2009 nichtmehr drin. du BRAUCHST ein gutachten/abe/freigabe aus der die traglast hervorgeht. nur festigkeit geht "legal" nichtmehr..
Da kommt das gutachten auch von BBS und nicht von VW.

von Freakazoid: Für Orginal- VW- und Audifelgen gibt es keine ABE's oder TÜV-Gutachten. Ausgenommen hiervon sind Zubehörfelgen, wie z.B. von Vortex.

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
traglast oder festigkeitsgutachten?
Traglastgutachten wird benötigt.


GolfTDII ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:03 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben