Hallo
blöde frage aber ich bin mir nicht sicher.
ich hab nen heckansatz und seitenschweller von csr gestern geliefert bekommen. hab eigentlich damit gerechnet dass ich die teile typisieren muss weil ich aus österreich komm und hierzulande gilt leider die abe nicht.
Nun ist aber bei den teilen ein tüv teilegutachten von TÜV ÖSTERREICH dabei und darin steht:
die betriebserlaubnis des fahrzeugs erlischt durch den umbau nicht, da eine gefährdung von verkehrsteilnehmern im sinne §19(2) StVZO nicht zu erwarten ist.
eine
prüfung des anbaus durch einen amtlich anerkannten sachverständigen oder
prüfer einer technischen
prüfstelle oder einen
prüfingenieur einer amtlich anerkannten überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich.
dieser technische bericht ist im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen zur kontrolle auszuhändigen.
wenn das teilegutachten aus österreich kommt und die schreiben ich muss nicht eintragen lassen sollt ich mir doch das ersparen können, oder?
vielen dank