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Alt 15.07.2012, 13:54      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
michl165
Tschun Tschä Do
 
Benutzerbild von michl165
 
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ööhhmmm golf??
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Reifenfreigabe


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Alt 18.09.2016, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von masteralf
 
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Zitat:
Zitat von Gurken-Salat Beitrag anzeigen
So.. also laut gutachten sollte das klappen! was sagt ihr dazu?

Unbedenklichkeits-/Freigabebescheinigung A39369 09.02.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir, dass gegen die Montage unserer TOYO-Reifen unter den folgenden Bedingungen
unsererseits keinerlei Bedenken bestehen.
VW Golf IV Höchstgeschwindigkeit (inkl. TÜV-Toleranz): 180 km/h
Angaben zur Vorderachse Angaben zur Hinterachse
Achslast: 860 kg Achslast: 880 kg
Maximaler Sturz: 2 Grad 0 min Maximaler Sturz: 2 Grad 0 min
Reifen: 205/35 ZR18, 81Y Reifen: 205/35 ZR18, 81Y
reinforced reinforced
Profil: Proxes T1-R Profil: Proxes T1-R
Felge: 8 J x 18 H2 Felge: 8 J x 18 H2
Mindestluftdruck: 2,7 bar Mindestluftdruck: 2,8 bar
Die Reifenkombination ist ABS/ASR geeignet, da die Differenz der Abrollumfänge in allen
Geschwindigkeitsbereichen weniger als 1,3 % beträgt.
Obige Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Straßenverkehr
gem. § 36 STVO und kann zur Vorlage beim TÜV oder anderen prüfenden Instanzen verwendet
werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des KFZ-Herstellers
erfüllt sein; auf ausreichende Freigängigkeit und Radabdeckung ist zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Toyo Tire Europe GmbH

Hast du das Gutachten noch?


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