Nur als Anmerkung:
Eine weitere Verdunkelung dr vorderen Seitenscheiben ist NICHT zulässig, da die Lichtdurchlässigkeit der originalen Seitenscheiben schon an der Grenze ist und eine weitere verdunkelung daher nicht zulässig ist --> ABE erlischt, kein Versicherungsschutz!
Nur als Anmerkung, dass es jemand gesagt hat!
MfG Kevin
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