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Alt 06.04.2011, 12:51
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TMX
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Standard Nettobetrag nach Auszahlung von Schaden durch Kfz-Versicherung

Moin,
ich hatte einen mehr oder weniger Mini-Unfall mit ein paar Lackschäden und bin nicht der Verursacher.
Wegen der Reparatur war ich nun in der Werkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Auf diesem steht ein Netto- (ohne MwSt.) und ein Brutto-Preis (mit MwSt.).

Wenn ich mir den Betrag jetzt auszahlen lasse, würde ich, vermutlich logischerweise, nur den Netto-Betrag erhalten weil keine MwSt-Pflichtige-Reparatur durchgeführt wurde. Soweit ok, oder?

Wird von diesem Netto ohne Steuer noch weiteres abgezogen oder entspricht dieses dem Auszahlbetrag, wenn die Versicherung dem Kostenvoranschlag zustimmt?


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Alt 06.04.2011, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Nein, du bekommst den Nettobetrag. Wenn das von deiner Teilkasko gezahlt wird, würde noch die SB abgezogen werden, aber sonst bekommst du den Nettobetrag aus dem Kostenvoranschlag ausgezahlt.

Natürlich immer vorausgesetzt die Versicherung akzeptiert diesen. Was sie ja meist tun.
razor007 ist offline  

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Alt 06.04.2011, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
TMX
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Sehr gut, das ist genau die Information die ich brauchte. Vielen Dank.
Um vlt. noch nachträglich etwas hinzuzufügen:
In meinem ersten Posting meinte ich natürlich, dass ich mir den Betrag über die Versicherung auszahlen und nicht über eine Reparatur verrechnen lasse.

Ein was verwundert mich aber doch noch: Warum zahlen die so einen Kostenvoranschlag voll aus (auch wenn es in diesem Fall "nur" der Nettobetrag ist) wenn doch aber die Arbeitsleistung auf der Rechnung noch nicht ausgeführt wurde und vlt. nie in dieser Form ausgeführt werden wird?
TMX ist offline  

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Alt 06.04.2011, 13:23      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Weil es eigentlich dazu da ist damit du den Schaden selber beheben kannst

Es soll wohl schon versicherungen geben, die einen Nachweis verlangen dass das Fahrzeug repariert worden ist. Hab ich hier irgendwo schon gelesen...
razor007 ist offline  

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Alt 06.04.2011, 13:26      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
TMX
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In diesem Fall müsste sie doch aber die MwSt. mit auszahlen oder?
TMX ist offline  

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Alt 06.04.2011, 13:37      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
KPK
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Wenn du den Schaden in einer Werkstatt reparieren läßt, bekommst du die gesamte Rechnung inkl. MwSt. ersetzt.
Läßt du dir die Schadenssumme auf Basis eines Kostenvoranschlag auszahlen, bekommst du nur den Nettobetrag. Da man davon ausgeht, daß du den Schaden selbst reparierst und somit auch keine MwSt. an den Staat abführen muß.
Es macht keinen Sinn dir den Nettobetrag auszahlen zu lassen und dann in einer anderen Werkstatt den Schaden reparieren zu lassen. Dort natürlich MwSt. zahlen.
Fazit: Falls die Raparatur in einer Werkstatt mit Rechnung und MwSt. erfolgen soll, übernimmt die Versicherung Bruttobetrag. Ansonsten bekommst du nur den Nettobetrag.
KPK ist offline  

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Alt 06.04.2011, 13:40      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
TMX
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Super, ich danke euch beiden für die aufschlussreichen Antworten.


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