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Alt 12.02.2012, 20:49
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Standard brief von der verischerung des unfallverursachers

hallo zusammen
unzwar hät ich ne frage
habe letzte woche einen unfall gehabt
einen auffahrunfall, habe einen schaden von ca. 900€ mit mehrwertsteuer
ohne ca. 750€

und nun habe ich einen brief vom unfallverursachers-versicherung bekommen

da habe ich eine frage nicht verstanden:

Kann die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt werden?

kann mir da jemand helfen will den brief demnächst los schicken.


ceza58 ist offline  

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Alt 12.02.2012, 21:34      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
ICH würde derartige Schadensmeldungen NIE allein ausfüllen. Das überlässt man einem Anwalt.

Vorsteuer kann aber nur ein Gewerbetreibender der Vorsteuerabzugsberechtigt ist, abziehen.
ja aber das ist ja nichts großes dafür ein anwalt wäre übertrieben
ich lasse die stelle mal aus.
wenn es sehr wichtig ist werden die mich schon darauf ansprechen
denke ich mal wollte mich nur ein wenig hier schlau machen
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Alt 12.02.2012, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zudem kann man bei einem Anwalt mehr über seine eigenen Ansprüche nach einem Unfall erfahren ! (Leihwagen und ähnliches)

Würde es auch nur noch mit Anwalt machen. ich habe es damals durch ein Autohaus regeln lassen, war im nach hinein nicht die beste Entscheidung.
Bovver95 ist offline  

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Alt 12.02.2012, 21:47      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Anwaltskosten des OPFERS muss die gegnerische Versicherung tragen. Desweiteren sind falsch ausgefüllte Formulare schnell mal eine Falle und es gibt keine Kohle... (Zb wenn die Gegener bei der HUK Kotzburg sind)

Daher mein RAT mit dem Anwalt.
ok danke für deinen rat habe paar sachen nicht gewusst
weil das mein erster unfall war

was ich auch erfahren haben das ich das geld ohne mehrwertsteuer bekomme

und wie siehts mit dem kostenvoranschlag aus bei vw verlangen sie 100€
falls ich es dort richten lasse gibt es die 100€ zurück
ceza58 ist offline  

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Alt 12.02.2012, 21:50      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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wie gesagt weil ich noch keine erfahrungen habe, nehme ich das vllt. auch ein wenig nicht so ernst und das ich eine neue stoßstange brauche (laut VW) alles drum und dran ca. 900€ ohne mehrwertsteuer 750€ und das werde ich so in etwa bekommen.
ceza58 ist offline  

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Alt 12.02.2012, 23:39      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
da habe ich eine frage nicht verstanden:

Kann die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt werden?
Für Privatpersonen gilt - sie sind nicht vorsteuerberechtigt.

Das ganze ist etwas Anderes, wenn du selbstständig bist.

Vorsteuer ist so nen steuerrechtlicher Ausdruck, im Prinzip ist ein Betrag, den du vorschießt in Höhe der Umsatzsteuer die dein vorangegangener Geschäftspartner bereits zu zahlen hatte.

Also kurz und knapp:

Du mußt hinschreiben: "Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt." (du = Angestellter, keine selbständige Tätigkeit)
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Alt 13.02.2012, 00:13      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du NICHT schuld bist, suche dir nen Anwalt für Verkehrsrecht und lass dir alles von dem genau erklären. Der Anwalt steht dir zu und MUSS von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite...
jaganot ist offline  

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Alt 13.02.2012, 23:42      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Er braucht doch keinen Anwalt,wenn die Sache läuft und er sein Geld bekommt ist das doch ok!!!Das mit den 100€ würde ich mal mit der versicherung klären,eventuell erstatten dir die den Betrag!!Mfg
Golf1,8t ist offline  

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Alt 14.02.2012, 01:24      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Genau schön mit der gegnerischen Versicherung zusammen arbeiten. Vielleicht sogar noch das Auto in der Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung instandsetzen lassen oder wie?? Der Anwalt vertritt SEINE Interessen und wird komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Die Anwälte holen da 3x mehr Kohle aus der Sache wie er das je könnte solange er kein Fachanwalt ist. Pff mit der Versicherung klären, als wenn die sagen was einen alles zusteht...
jaganot ist offline  

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Alt 14.02.2012, 03:58      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Hmmm sehr interessant was man hier so liest...hab aktuell auch Probleme mit der Allianz weil mir ne Tussi, die bei der Allianz Versicherungsmaklerin ist, ans Auto Gefahren ist, ohne zu blinken und zu gucken einfach mit'n fetten Tuareg die Spur wechseln...
Nuke6110 ist offline  

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Alt 14.02.2012, 11:02      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ja ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Wenn sie schuld is, dass klärt ja die Polizei vor Ort, suchst du dir nen fähigen Anwalt und der klärt das dann. Mein Anwalt arbeitet sogar mit nem Gutachterbüro zusammen. Da kommt der Gutachter, drückt dir ne Abtretungserklärung in die Hand und schon biste alle Sorgen los. Dann wartest du nur noch auf deine Kohle bzw. bringst dein Auto in die Werkstatt deines Vertrauens.
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Alt 14.02.2012, 11:10      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Wenn sie schuld is, dass klärt ja die Polizei vor Ort...
Falsch, die Polizei klärt nur die "Schuld nach erstem anschein".

Das ist ein kleiner aber sehr wichtiger Unterschied!
Graf ist offline  

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Alt 14.02.2012, 12:04      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Logisch kann sich der Unfallgegner dagegen beschweren aber wenn die sagen das ist so dann is das zu 99,9% so. Hatte auch schon das Problem das Meine Aussage und die von zwei Zeugen, die Aussage von einen Polizisten NICHT wiederlegen konnte. Aber für den Zweifelsfall hat man ja noch seine Verkehrsrechtschutzversicherung...
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Alt 14.02.2012, 12:24      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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...es gibt auch Situationen, da kann weder die Polizei die Schuldfrage klären noch ein Anwalt.

In diesen Fällen ist man durchaus ganz gut beraten, wenn man selbst fix so ein Wurschtblatt aufsetzt. Gerade dann, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Habe momentan genau so eine Geschichte am Laufen...
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Alt 14.02.2012, 12:44      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Wasn fürn Wurschtblatt?? Naja wenn keiner die Schuldfrage klären kann läft es bestimmt auf ne 50/50 Teilschuld hinaus oder??
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Alt 14.02.2012, 13:18      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Wasn fürn Wurschtblatt?? Naja wenn keiner die Schuldfrage klären kann läft es bestimmt auf ne 50/50 Teilschuld hinaus oder??
Wiederspricht sich irgendwie oder?
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Alt 14.02.2012, 13:35      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Wiederspricht sich irgendwie oder?
Was denn da??
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Alt 14.02.2012, 13:37      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von jaganot Beitrag anzeigen
Naja wenn keiner die Schuldfrage klären kann läft es bestimmt auf ne 50/50 Teilschuld hinaus oder??
Soll heißen, wenn keiner die Schuldfrage klären kann, kann ja auch keinem zu wieviel % auch immer, die Schuld zugewiesen werden

Meine Meinung
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Alt 14.02.2012, 13:52      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Naja oder es bleibt halt jeder auf seinem Schaden sitzen...
jaganot ist offline  

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Alt 14.02.2012, 15:39      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Wasn fürn Wurschtblatt?? Naja wenn keiner die Schuldfrage klären kann läft es bestimmt auf ne 50/50 Teilschuld hinaus oder??
Wurschtblatt ist bspw. eine Schadensersatzforderung.
Die setzt auf: Versicherung, Rechtsanwalt oder du selbst.

Schuldfrage nicht sofort geklärt (Polizei) bspw. wenn Verursacher unbekannt.
Soll heißen, es ist klar das du nicht der Verursacher bist, aber der Verantwortliche ist just in dem Moment auch nicht bekannt.
Bspw. von Gebäuden herabgefallen Sachen, mobile Straßenschilder die umfallen etc. ...


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