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12.02.2012, 22:46 | - 3 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.04.2010
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Zudem kann man bei einem Anwalt mehr über seine eigenen Ansprüche nach einem Unfall erfahren ! (Leihwagen und ähnliches) Würde es auch nur noch mit Anwalt machen. ich habe es damals durch ein Autohaus regeln lassen, war im nach hinein nicht die beste Entscheidung. |
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12.02.2012, 22:47 | - 4 | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 23.10.2010 Golf 4 Ort: ulm UL-GM *** Verbrauch: ca.7 liter Motor: 1.4 CL AKQ 55KW/75PS 10/98 - 05/00
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| Zitat:
weil das mein erster unfall war was ich auch erfahren haben das ich das geld ohne mehrwertsteuer bekomme und wie siehts mit dem kostenvoranschlag aus bei vw verlangen sie 100€ falls ich es dort richten lasse gibt es die 100€ zurück | |
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12.02.2012, 22:50 | - 5 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 23.10.2010 Golf 4 Ort: ulm UL-GM *** Verbrauch: ca.7 liter Motor: 1.4 CL AKQ 55KW/75PS 10/98 - 05/00
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wie gesagt weil ich noch keine erfahrungen habe, nehme ich das vllt. auch ein wenig nicht so ernst und das ich eine neue stoßstange brauche (laut VW) alles drum und dran ca. 900€ ohne mehrwertsteuer 750€ und das werde ich so in etwa bekommen.
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13.02.2012, 00:39 | - 6 | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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| Zitat:
Das ganze ist etwas Anderes, wenn du selbstständig bist. Vorsteuer ist so nen steuerrechtlicher Ausdruck, im Prinzip ist ein Betrag, den du vorschießt in Höhe der Umsatzsteuer die dein vorangegangener Geschäftspartner bereits zu zahlen hatte. Also kurz und knapp: Du mußt hinschreiben: "Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt." (du = Angestellter, keine selbständige Tätigkeit) | |
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13.02.2012, 01:13 | - 7 |
Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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Wenn du NICHT schuld bist, suche dir nen Anwalt für Verkehrsrecht und lass dir alles von dem genau erklären. Der Anwalt steht dir zu und MUSS von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Da bist du dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite...
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14.02.2012, 00:42 | - 8 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.02.2012 Golf 4 1,8t Ort: Saarbrücken Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Er braucht doch keinen Anwalt,wenn die Sache läuft und er sein Geld bekommt ist das doch ok!!!Das mit den 100€ würde ich mal mit der versicherung klären,eventuell erstatten dir die den Betrag!!Mfg
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14.02.2012, 02:24 | - 9 |
Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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Genau schön mit der gegnerischen Versicherung zusammen arbeiten. Vielleicht sogar noch das Auto in der Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung instandsetzen lassen oder wie?? Der Anwalt vertritt SEINE Interessen und wird komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Die Anwälte holen da 3x mehr Kohle aus der Sache wie er das je könnte solange er kein Fachanwalt ist. Pff mit der Versicherung klären, als wenn die sagen was einen alles zusteht...
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14.02.2012, 04:58 | - 10 |
Alltagswagenfahrer ;) |
Hmmm sehr interessant was man hier so liest...hab aktuell auch Probleme mit der Allianz weil mir ne Tussi, die bei der Allianz Versicherungsmaklerin ist, ans Auto Gefahren ist, ohne zu blinken und zu gucken einfach mit'n fetten Tuareg die Spur wechseln...
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14.02.2012, 12:02 | - 11 |
Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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Ja ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Wenn sie schuld is, dass klärt ja die Polizei vor Ort, suchst du dir nen fähigen Anwalt und der klärt das dann. Mein Anwalt arbeitet sogar mit nem Gutachterbüro zusammen. Da kommt der Gutachter, drückt dir ne Abtretungserklärung in die Hand und schon biste alle Sorgen los. Dann wartest du nur noch auf deine Kohle bzw. bringst dein Auto in die Werkstatt deines Vertrauens.
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14.02.2012, 12:10 | - 12 |
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| Falsch, die Polizei klärt nur die "Schuld nach erstem anschein". Das ist ein kleiner aber sehr wichtiger Unterschied! |
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14.02.2012, 13:04 | - 13 |
Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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Logisch kann sich der Unfallgegner dagegen beschweren aber wenn die sagen das ist so dann is das zu 99,9% so. Hatte auch schon das Problem das Meine Aussage und die von zwei Zeugen, die Aussage von einen Polizisten NICHT wiederlegen konnte. Aber für den Zweifelsfall hat man ja noch seine Verkehrsrechtschutzversicherung...
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14.02.2012, 13:24 | - 14 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.03.2010 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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...es gibt auch Situationen, da kann weder die Polizei die Schuldfrage klären noch ein Anwalt. In diesen Fällen ist man durchaus ganz gut beraten, wenn man selbst fix so ein Wurschtblatt aufsetzt. Gerade dann, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Habe momentan genau so eine Geschichte am Laufen... |
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14.02.2012, 13:44 | - 15 |
Feinstauberzeuger Registriert seit: 04.03.2010 TüЯbö-Di3s3l-Wi3s3L Ort: Zentrum der Macht Verbrauch: ca. 6L ColaBier. Je nach Laune :-)
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Wasn fürn Wurschtblatt?? Naja wenn keiner die Schuldfrage klären kann läft es bestimmt auf ne 50/50 Teilschuld hinaus oder??
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14.02.2012, 14:37 | - 18 | |
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14.02.2012, 16:39 | - 20 | |
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Die setzt auf: Versicherung, Rechtsanwalt oder du selbst. Schuldfrage nicht sofort geklärt (Polizei) bspw. wenn Verursacher unbekannt. Soll heißen, es ist klar das du nicht der Verursacher bist, aber der Verantwortliche ist just in dem Moment auch nicht bekannt. Bspw. von Gebäuden herabgefallen Sachen, mobile Straßenschilder die umfallen etc. ... | |
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