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Alt 15.01.2013, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
Kaltumformer
 
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Wird wohl auch eine Strafe fällig sein, machste ja vorsätzlich.


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Alt 15.01.2013, 22:34      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Fragt mal Maximus_R32 ... lasierte Rückleuchten an seim .:R

3Punkte & 120 Euro

+ dem Hinweis würde er jetzt zu einem "netten" Prüfer fahren und den Kram in Verbindung mit Reflektoren oder sonst was eintragen lassen,... (sofern es ginge "Spekulation")

... und damit bei der Polizei und seiner Mängelkarte auftauchen... Würden die Beamten den TÜVer direkt zur Verantwortung ziehen...

Ich will hier nicht sagen das es falsch ist was die Beamten machen, egal wie "gut lasierte Scheinis etc wirken (optisch)" sie gehören nicht auf die Strasse.
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Alt 15.01.2013, 23:37      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Ja also - ist klar.
Es wäre halt schön, wenn es eine einfache Methode geben, veränderte Leuchten abzunehmen.
Mir ist auch klar, das man diese bspw. total schwarz eingefärbten Leuchten nicht erlauben kann und darf.
Aber es gibt ja auch immer paar Nuancen, denke da bspw. an eine leichte rote Tönung in Verbindung mit was weiß ich sehr kräftigen orangen LEDs oder so etwas in diese Richtung - also ich mein richtig gut durchdachte Sachen.
Hatte bei mir bspw. damals (weil es für den 2er keine Klarglasrücklichter mit integriertem Katzenauge gab) die Katzenaugen (mit Prüfzeichen) in Klarglasrücklichter (mit Prüfzeichen) eingebaut.
Der TÜVi fand die super - aber eintragen - no way, die Rücklichter waren zwar legitim, aber nicht legal unterwegs.
Das Problem in diesem Fall war der komplett mangelnde Sachverstand des Gesetzgebers, der riesige Lücken für i.O. erklärt - obwohl diese technisch total daneben sind.

Schade, das es da keine einfach handhabaren Verfahren gibt und aus diesem Ramsch eine riesen Wissenschaft gemacht wird.
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Alt 15.01.2013, 23:46      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Bezüglich Robin und co:

Das Problem ist hier einfach, dass das Bauteil aufgrund der Veränderung nicht mehr Bauartgeprüft ist. Fahrt mal bei tief stehender Sonne oder hellem Tageslicht hinter jemandem her, der solche Rückleuchten hat. Man sieht nicht wirklich, wenn die Bremse matt durchs schwarze schimmert oder die Blinkerbirne sich abquält, ihr Signal in die Umgebung zu streuen. Das ist einfach das Problem. Daher wäre hier das o.g. Gutachten, welches ein Lichtdurchlässigkeitsgutachten ist, erforderlich. die Kosten dafür übersteigen den Restwert des Fahrzeugs sicher deutlich. Der Punkt ist, dass die geforderten Mindestleuchtstärken hier mit Sicherheit nicht mehr erreicht werden können.

Die Untersagung der Weiterfahrt ist dabei noch die mildeste Maßnahme. Es geht auch mit Abschleppen und Sicherstellen zur technischen Begutachtung, wenn weitere Verdachtsmomente vorliegen oder ggf. ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden soll, ggf. weil vom Fahrer explizit auf die vorhandene (aber nun ungültige) EG Nummer hingewiesen wird.

Alles in allem ein teuerer Spaß, vor allem, wenn der hinterher fahrende Auffährt und dann sinngemäß äußert, dass er das Bremslicht nicht gesehen hat. Hier bewegen wir uns je nach Sachverhalt und Äußerung des Fahrzeugführers mit den lasierten Leuchten irgendwo zwischen erloschener BE und Gefährdung des Straßenverkehrs (also zwischen Owi und Verkehrsstraftat). Ich will und werde das nicht weiter ausdiskutieren, sondern will nur eben diesen Hinweis nochmal hier lassen, denn ich finde, sowas kann nicht oft genug gesagt werden.

Früher waren es bei erloschener BE einmal 100 DM und 3 Punkte meine ich. Irgendwann dann 50 Euro. Aufgrund der letzten Überarbeitungen wurden die Sätze irgendwann angehoben. Es gab mal 80 Euro und dann 90 Euro und 3 Punkte. Die o.g. 75 und 120 Euro könnten sich aus dem vorgenannten + Bearbeitungsgebühren oder einer möglichen Erhöhung seitens der Verfolgungsbehörde ergeben. Die Sätze im Bußgeldkatalog gelten für fahrlässige Begehungsweise. Hier stellt sich ggf. die Frage nach Vorsatz - der dann ggf. das Doppelte kostet. Geht es vor Gericht kann es auch ganz anders ausgehen. Bei Sicherstellungen oder gutachterlichen Stellungnahmen erhöhen sich die Kosten explosionsartig. Das nur so am Rande.

Aufgrund der allerletzten Änderungen des Bußgeldkatalogs kann ich den aktuellen Absolutbetrag für die erloschene BE nicht nennen, denn ich habe die neuen Tatbestandnummern noch nicht auf Tasche. Das obige nur als Anhalt. Günstiger ist es aber sicher nicht geworden.

an Golf4 Projekt:
Nicht der Gesetzgeber hat hier Lücken. Hier ist alles ganz klar geregelt. Die Problematik liegt im Zulassungsverfahren und der Bauartgenehmigung. Dafür ist der Hersteller des Bauteils verantwortlich. Lässt er dies nicht erstellen, ist das Bauteil eben nicht zulässig. Das ist einfach so und orientiert sich beispielsweise an den EU Richtlinien und den entsprechenden Ingenieursnormen. Nicht der Gesetzgeber gibt hier die auflagen, diese Ergeben sich letztlich aus den Erfahrungeswerten und den daraus resultierenden Prüfgrundlagen für das Genehmigungsverfahren. Es ist jedem unbenommen, das Prüfverfahren zu durchlaufen. Der TÜV Österreich soll hier der Günstigste im erlauchten Kreise der Prüfinstitute sein.


Edit: Ich bitte diese Beiträge hier von mir als wertneutral anzusehen. Es sollte sich keiner ans Bein gepisst fühlen. Es soll lediglich aufzeigen, wie es rechtlich aussieht.

Geändert von Stephan L. (15.01.2013 um 23:55 Uhr)
 

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Alt 16.01.2013, 00:08      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
an Golf4 Projekt:
Nicht der Gesetzgeber hat hier Lücken. Hier ist alles ganz klar geregelt. Die Problematik liegt im Zulassungsverfahren und der Bauartgenehmigung. Dafür ist der Hersteller des Bauteils verantwortlich. Lässt er dies nicht erstellen, ist das Bauteil eben nicht zulässig. Das ist einfach so und orientiert sich beispielsweise an den EU Richtlinien und den entsprechenden Ingenieursnormen. Nicht der Gesetzgeber gibt hier die auflagen, diese Ergeben sich letztlich aus den Erfahrungeswerten und den daraus resultierenden Prüfgrundlagen für das Genehmigungsverfahren. Es ist jedem unbenommen, das Prüfverfahren zu durchlaufen. Der TÜV Österreich soll hier der Günstigste im erlauchten Kreise der Prüfinstitute sein.
Also okay, hat jetzt nix mit dem Lasierthema zu tun.
Aber ich möchte kurz die Krux darlegen... die mich damals ziemlich sauer gemacht hat:

Das hier ist mein umgebautes Rücklicht:




Das heißt in diesem Rücklicht (mit Prüfzeichen) ist das Katzenauge (mit Prüfzeichen) nachträglich integriert wurden.
Das wäre, obwohl technisch einwandfrei, quasi die Höchststrafe (wie ich jetzt deinem Text entnehme) da sozusagend mit Vorsatz.
Diese Lösung wurde von mir angestrebt, da ich erstens keinen Schulrucksack habe (=Optik mit Zusatzreflektoren ausserhalb des RL) und zweitens die legale (aber technisch schlechte) Lösung mit Zusatzreflektoren unterhalb des Leuchtenniveaus (bspw. Stossstange, wie sogar heute von Herstellern original praktiziert = Lücke in den Vorgaben der Behörden) vermeiden möchte - da ja wie jedem bekannt, der Verschmutzungsgrad im Betrieb in diesem Bereich sehr hoch ist.

Und solche Fälle gibt es immer wieder und sind von mir gemeint.
Hier wäre es gut, wenn es ein einfaches Verfahren gäbe um so etwas abnehmen lassen zu können.

Geändert von Golf4_Projekt? (16.01.2013 um 00:10 Uhr)
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Alt 16.01.2013, 00:23      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Veränderungen an Bauteilen, insbesondere im Bereich der Beleuchtung, der ja nun einmal auch nicht zuletzt sicherheitsrelevant ist, unterliegt nun einmal einem Zulassungsverfahren.

Die Rückleuchten sehen schön aus, keine Frage.

Du mußt Dir im Gegenzug nur einfach die Frage stellen: Was ist beim Unfall. Welche Rechtsfolge wird aus diesem Handeln folgen, wenn das Bauteil nicht zugelassen ist? Darüber muß man sich nun einmal auch Gedanken machen. Rechtsanwälte verdienen ihr Geld damit und Versicherungen sparen wo sie können. Nicht bauartgeprüfte und damit nicht zugelassene Teile im sicherheitsrelevanten Bereich des Fahrzeugs führen im Zweifel einfach zu einer ganz schlechten Position im Rechtsstreit. Das ist das Problem hier. Die Polizei überprüft hier letztlich nur, ob ein Verkehrsteilnehmer sich im rechtlich einwandfreien Raum bewegt oder ob es Dinge zu bemängeln gibt. Die rechtlichen Konsequenzen kommen in voller Reichtweite einfach ganz wo anders zum tragen. Ich schreibe das hier nur mal rein, weil die Polizei immer als die "Bösen" angesehen werden.

Mir persönlich gefällt der Umbau wenngleich ich auch (ich fahre keinen Golf, weder 1, noch 2 noch 3 oder 4) denke, dass diese Rücklichter ja sowieso schon aus dem Zubehörmarkt stammen und damit schon einer gesonderten Abnahme unterlagen. Die ABE, Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Prüfnachweis, die EG Nummer oder was auch immer dafür vorhanden ist/war bezieht sich nun einmal nur auf den ursprünglichen Zustand. Daher ist jegliche Veränderung nicht mehr davon umfasst. Der Prüfer, dem Du dies vorgeführt hast, wird vermutlich zum einen nicht die notwendige Kompetenz - damit meine ich nicht das Fachwissen, sondern schlicht die rechtliche Befähigung für diese Abnahme - nicht gehabt haben und es fehlt ihm sicherlich auch das nun einmal notwendige Prüflabor.

Klar, man kann sowas Pi mal Auge eintragen. Rechtlich ist die Eintragung dann aber natürlich für die Tonne und ihr Papier nicht wert. Das Dich das ärgert und geärgert hat kann ich verstehen und auch nachvollziehen. Es war sicherlich ein nicht ganz geringer Aufwand hinter dem Umbau.

Letztlich kann der Prüfer aber nix dafür, er muß sich einfach an seine Vorschriften halten, wenn er seinen Job noch ne Weile machen will ;-).

Geändert von Stephan L. (16.01.2013 um 00:25 Uhr)
 

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Alt 16.01.2013, 00:36      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Nein, der Prüfer hat gesagt - "super Lösung, Eintragung nicht möglich, weil Hals sonst in Schlinge"....aber und....

Ich sag mal so - es ist legitim aber wohl nicht legal, das mußte ich begreifen (schon öfters im Leben).
Die Lösung ist besser als der technische Stand (zumindest zu der Zeit) und ich kann nur auf Gesetzesvertreter mit notwendigem Augenmaß hoffen.

Denn jemand mit Augenmaß würde feststellen, das die sicherheitsrelevante Beleuchtungsanlage durch diese Maßnahme sicherer gewurden ist.
Wenn man nun aber jemand juristisch diesen Fakt kaputtmachen möchte, dann ist das problemlos möglich.

Denn der einzige Grund, warum der Zubehörlieferant dort keine Katzenaugen reinproduziert hat (und heute auch zum Teil die OEMs) - Einsparpotential.
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Alt 16.01.2013, 07:35      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
Kaltumformer
 
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..Leute, Ihr seid


Letzte Frage:

Rücklichter werden inkl. anderer Reparaturen in der Werkstatt eingebaut -> Fahrzeug wird beim TÜV vorgestellt (da eh der TÜV fällig ist) -> Plakette wird vergeben... und keinem ist etwas aufgefallen.

Hintergrund: Der TÜV-Prüfer hat doch die Pflicht unter anderem auch die Beleuchtung zu kontrollieren?!

Top oder flop?

Geändert von Golf4-2.0 (16.01.2013 um 08:08 Uhr)
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Alt 16.01.2013, 08:21      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
Herr .:R
 
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Flop...Der Prüfer stellt bloß einen Momentanzustand fest und Beleuchtung lässt sich nunmal sehr schnell austauschen...

Daher ist eine erteilte Plakette nicht automatisch ein Freifahrtsschein...Die Cops können dir auch mit frischem TÜV die Weiterfahrt untersagen...
DavyT ist offline  

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Alt 24.01.2013, 10:38      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Müsste man in eine Einzelabnahme investieren Ist da man da mit nem 1000er angemessen? Schon mal gemacht?
der tüv etc kann und darf sowas garnet. sowas macht das lichttechnische institut in karlsruhe. kostenpunkt 600€pro kammer.


onkel-howdy ist offline  

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