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Gast
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Veränderungen an Bauteilen, insbesondere im Bereich der Beleuchtung, der ja nun einmal auch nicht zuletzt sicherheitsrelevant ist, unterliegt nun einmal einem Zulassungsverfahren. Die Rückleuchten sehen schön aus, keine Frage. Du mußt Dir im Gegenzug nur einfach die Frage stellen: Was ist beim Unfall. Welche Rechtsfolge wird aus diesem Handeln folgen, wenn das Bauteil nicht zugelassen ist? Darüber muß man sich nun einmal auch Gedanken machen. Rechtsanwälte verdienen ihr Geld damit und Versicherungen sparen wo sie können. Nicht bauartgeprüfte und damit nicht zugelassene Teile im sicherheitsrelevanten Bereich des Fahrzeugs führen im Zweifel einfach zu einer ganz schlechten Position im Rechtsstreit. Das ist das Problem hier. Die Polizei überprüft hier letztlich nur, ob ein Verkehrsteilnehmer sich im rechtlich einwandfreien Raum bewegt oder ob es Dinge zu bemängeln gibt. Die rechtlichen Konsequenzen kommen in voller Reichtweite einfach ganz wo anders zum tragen. Ich schreibe das hier nur mal rein, weil die Polizei immer als die "Bösen" angesehen werden. Mir persönlich gefällt der Umbau wenngleich ich auch (ich fahre keinen Golf, weder 1, noch 2 noch 3 oder 4) denke, dass diese Rücklichter ja sowieso schon aus dem Zubehörmarkt stammen und damit schon einer gesonderten Abnahme unterlagen. Die ABE, Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Prüfnachweis, die EG Nummer oder was auch immer dafür vorhanden ist/war bezieht sich nun einmal nur auf den ursprünglichen Zustand. Daher ist jegliche Veränderung nicht mehr davon umfasst. Der Prüfer, dem Du dies vorgeführt hast, wird vermutlich zum einen nicht die notwendige Kompetenz - damit meine ich nicht das Fachwissen, sondern schlicht die rechtliche Befähigung für diese Abnahme - nicht gehabt haben und es fehlt ihm sicherlich auch das nun einmal notwendige Prüflabor. Klar, man kann sowas Pi mal Auge eintragen. Rechtlich ist die Eintragung dann aber natürlich für die Tonne und ihr Papier nicht wert. Das Dich das ärgert und geärgert hat kann ich verstehen und auch nachvollziehen. Es war sicherlich ein nicht ganz geringer Aufwand hinter dem Umbau. Letztlich kann der Prüfer aber nix dafür, er muß sich einfach an seine Vorschriften halten, wenn er seinen Job noch ne Weile machen will ;-). Geändert von Stephan L. (16.01.2013 um 00:25 Uhr) |
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Nein, der Prüfer hat gesagt - "super Lösung, Eintragung nicht möglich, weil Hals sonst in Schlinge"....aber und.... Ich sag mal so - es ist legitim aber wohl nicht legal, das mußte ich begreifen (schon öfters im Leben). Die Lösung ist besser als der technische Stand (zumindest zu der Zeit) und ich kann nur auf Gesetzesvertreter mit notwendigem Augenmaß hoffen. Denn jemand mit Augenmaß würde feststellen, das die sicherheitsrelevante Beleuchtungsanlage durch diese Maßnahme sicherer gewurden ist. Wenn man nun aber jemand juristisch diesen Fakt kaputtmachen möchte, dann ist das problemlos möglich. Denn der einzige Grund, warum der Zubehörlieferant dort keine Katzenaugen reinproduziert hat (und heute auch zum Teil die OEMs) - Einsparpotential. |
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Kaltumformer | ![]()
..Leute, Ihr seid ![]() Letzte Frage: Rücklichter werden inkl. anderer Reparaturen in der Werkstatt eingebaut -> Fahrzeug wird beim TÜV vorgestellt (da eh der TÜV fällig ist) -> Plakette wird vergeben... und keinem ist etwas aufgefallen. Hintergrund: Der TÜV-Prüfer hat doch die Pflicht unter anderem auch die Beleuchtung zu kontrollieren?! Top oder flop? Geändert von Golf4-2.0 (16.01.2013 um 08:08 Uhr) |
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| ![]() der tüv etc kann und darf sowas garnet. sowas macht das lichttechnische institut in karlsruhe. kostenpunkt 600€pro kammer.
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Ebay-Betrug | Rabauke | Golf4 | 14 | 21.08.2006 21:40 |