Erstmal hast du das Recht auf zweimalige Nachbesserung.
Sollte der Mangel dann noch nicht beseitigt worden sein, kannst du das Auto evtl. wieder zurückgeben...
Außerdem solltest du wenn möglich all deine Probleme mit deinem Auto in den ersten 6 Monaten bemängeln, da in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweislast ist.
Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein und du musst beweisen, dass du den Mangel nicht verschuldet hast.
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