Reifengrösse Unterschied Brief / Felgen-ABE
So - nochmal was Diffiziles:
Weil im neuen EU-KFZ-Schein keine Reifen-Angaben drinstehen verliess ich mich beim Kauf der neuen Felgen/Reifen auf die Angabe von ATU.
Montiert ist jetzt 205/50-16.
Habe nun im Brief nachgesehen und erwartete eigentlich keine Überraschungen. Pustekuchen: im Brief ist folgende Grösse erlaubt:
205/55-16....
Habe mich nun also durch die ABE gewühlt:
In der Felgen-ABE stehen für diesen Fahrzeug-Typ 1J (Golf IV) folgende Reifengrössen drin:
205/50R16 Auflage nur für diese Grösse: R37
205/55R16
Für beide Reifengrössen gibts weitere Auflagen, z.B. A02
Auflage A02 sagt:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrösse verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrösse in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsbehörden berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist nicht erforderlich, wenn die ABE eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Tatsächlich steht am Anfang des Gutachtens, dass diese Berichtigung nicht nötig ist. Auflage A02 ist also erfüllt.
Nun aber zu der Auflage R37. Darin steht:
Diese Reifengrösse ist nicht zulässig, an Fahrzeugausführungen, die serienmässig ausschliesslich mit grösserer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
Folgende Reifengrössen stehen im Brief
175/80-14
195/65-15
205/60-15
205/55-16
Auf was bezieht sich der Satz "die serienmässig ausschliesslich mit grösserer/breiterer Bereifung ausgerüstet sind".
Ist dies im Vergleich zu ALLEN Reifengrössen - dann wäre die Auflage erfüllt: es gibt serienmässig kleinere/schmalere Bereifungen.
Oder ist dies im Vergleich zu DER Reifengrösse, die bei 16" Felgen montiert werden soll. Dann wäre "serienmässig" eine grössere Bereifung (55er Querschnitt) nötig - also wäre die Auflage NICHT erfüllt.
Kenne mich nicht mehr aus
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