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Alt 01.06.2007, 17:14
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dschinni72
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Autoverkauf?später Ärger mit Käufer?

Hallo!
Ganz klar,wenn man ein Auto bei nem Händler in Zahlung(oder an einen Ankauf.aber die bezahlen ja nix) gibt dann hat man keinen Ärger falls später mal was mit dem Auto ist bei dem neuen Besitzer.
Wie sieht es aus bei Verkauf an Privat??
Obwohl man ja in den Kaufvertrag schreiben kann:unter Ausschluß jeglicher Garantie oder sonstiger Gewährleistungen...
Kann man später Probleme kriegen wenn man ein Auto verkauft und der Käufer einen Defekt hat?
Wie sichert man sich am allerbesten ab damit einem niemand ans Bein Pinkeln kann?
Man kann ja nirgendwo reingucken...
Würde mir gerne einen stärkeren Golf holen aber keinen Streß weil was am verkauften Wagen kaputt ist...
Bisher gucke ich nur bei VW Händlern ob die was haben,aber da kann man ja lange warten...

LG jenny


 

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Alt 01.06.2007, 17:21      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
Benutzerbild von hardy
 
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Standard

wenn im kaufvertrag steht, dass garantie usw ausgeschlossen ist, dann musst du auch keine garantie gewähren, wenn was kaputt ist. das einzigste, wenn nachträglich festgestellt wurde, dass am tacho gedreht wurde oder ein mangel verschwiegen wurde, dann musst du dafür haften.
hardy ist offline  

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Alt 01.06.2007, 17:27      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
dschinni72
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Ist mir klar das Sachen wie eventuelle Unfallschäden aufgeführt sein müssen oder der Tachostand korrekt sein muß.
Ich meinte ja auch eher generelle Defekte...
Ich sag ja:am Besten in Zahlung geben und gut is.
Aber was tun wenn keiner was gutes da hat?
Früher hab ich meine 80er verkauft und die lief auch plötzlich nicht mehr richtig und der Typ ging mir auf den Keks...
 

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Alt 01.06.2007, 17:27      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Hallo ,
eine gute Frage .

Ich habe mein damaligen Polo 6n GTI verkauft unter den bestimmungen das ich absolut keine Garantie usw. gebe .
War ein Kaufvertrag von der Provinzial .

Der Käufer wollte nach 1 Woche 1000€ von mir durch Mängel die er angebl. entdeckt hat . Natürlich habe ich nicht gezahlt . Nach 2 Wochen kam ein Brief vom Anwalt . Auch da erst etwas von 1000€ da Getriebe kaputt was aber bekannt war durch Mobile bzw. autoscout .

Dann sollte ich das Auto zurück nehmen da der Motor ein Riss hätte und das der Käufer ja jeden Tag 1 Liter Öl nachschütten muss .
Das sind alles nur so kleine auszüge , habe aber erfahren das mein ex. Polo aber ganz schön geheizt wird aus dem Internet und das aus dem Poloforum .

Es dauerte ca. 1,2 Jahre bis ich recht bekommen habe und der Wagen nicht zurück genommen werden muss da keine Arglistige Täuschung Vorliegt . Es war aber auch verbasteltes Auto was man auch lesen konnte , es war nur noch die Rohkarosse Original .

Das amtsgericht und Landgericht hat die Klage des Verkäufers abgelehnt .

Wenn Du ein Auto kaufst achte da drauf das man vorher mit den Wagen zum ADAZ kann zum Check um genau sicher zu gehen das nichts defekt ist .

Wenn Du Ihn verkaufen solltest und da wurde viel dran rum geschraubt dann verkaufe den als Bastlerwagen um ganz sicher zu gehen das dich danach keiner über das Ohr hauen will , bei mir hat der Käufer einen Teilehandel und sich auf Polo GTI spezialisiert die der schlachtet und als Ersatzteile bei ebay verschachert ´was mich richtig vermuten lies das die da einen kaputten Motor eingebaut haben .

Oder du lässt ein gutachten machen das das Fahzeug bewertet wurde , so mache ich das gerade da ich meinen Verkaufe .

mfg Stephan
 

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Alt 27.06.2007, 13:37      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 84
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschieden paar Schuhe.

Wichtig ist das du die Gewährleistung ausschliesst, da du nach dem Gesetz Gewährleistung geben musst, aber als Privatverkäufer die Möglichkeit diese auszuschliessen. Schreib einfach Satz diesbezüglich in den Kaufvertrag.

Und es darf kein arglistig verschwiegener Mangel vorliegen( mangel von dem du bereits wusstest als du den Wagen verkauft hast, dem Käufer aber nichts davon erzählt hast.

Greetings

Nico
Nico82 ist offline  

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Alt 27.06.2007, 18:42      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
Standard

wie mein vorredner schon sagt. garantie ausschliessen ist quatsch. denn dies ist eine freiwillige leistung. dazu wird keiner per gesetz verpflichtet.
aber gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben auf 2 jahre. bei jedem verkauf.
ABER privatpersonen können die gewährleistung im kaufvertrag ausschliessen.

händler können dies auf 1 jahr beschränken.
von händler zu händler kann die gewährleistung gänzlich ausgeschlossen werden.

schreibe in deinen kaufvertrag:Privatverkauf-keine gewährleistung, gekauft wie gesehen.
undfallschäden? bei dir evtl NEIN, oder Ja.
wenn du von schäden beim vorbesitzer weißt, dann reinschreiben. wenn du nichts weißt, dann eben UNBEKANNT.
defekte? wenn welche vorhanden, dann hinschreiben. wenn nicht, auch gut.
country ist offline  

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Alt 27.06.2007, 23:28      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Octavia RS TDI
 
Benutzerbild von jimbeam
 
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Standard

"Gekauft wie gesehen" ist ein Passus der dennoch die Gewährleistungspflicht nach sich ruft, also bitte nicht diesem alten Spruch glauben!

Schraube alle dir bekannten Mängel in den KV und weise den Käufer auch (am Besten unter Zeugen) eindeutig darauf hin. Danach empfiehlt es sich "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" beizufügen und gegenzeichnen zu lassen und dir kann eigentlich keiner etwas anhaben!

Wie gesagt, dir alle bekannten Mängel hast du zu vertreten, falls du diese arglistig verschweigst!


jimbeam ist offline  

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