"Gekauft wie gesehen" ist ein Passus der dennoch die Gewährleistungspflicht nach sich ruft, also bitte nicht diesem alten Spruch glauben!
Schraube alle dir bekannten Mängel in den KV und weise den Käufer auch (am Besten unter Zeugen) eindeutig darauf hin. Danach empfiehlt es sich "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" beizufügen und gegenzeichnen zu lassen und dir kann eigentlich keiner etwas anhaben!
Wie gesagt, dir alle bekannten Mängel hast du zu vertreten, falls du diese arglistig verschweigst!