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Alt 06.10.2015, 15:30
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Standard Anmeldung klappt nicht !?!?!?

Also ich erzähl mal kurz meine Geschichte und hoffe jemand weiß da mehr als ich oder die vom Straßenverkehrsamt...

Leider hatte ich mit meinem letzten golf 4 1.4 einen Unfall mit Totalschaden und ich dachte mir, jetzt muss was stärkeres her. Gesagt getan: 1.8t gekauft. Das Auto war noch angemeldet und der Vorbesitzer hatte es am Tag als ich das Auto abholen wollte abgemeldet und Kurzeitkennzeichen besorgt. Alles gut soweit. Heute wollte ich mein Auto dann auf mich zulassen und die Frau von der Zulassungsstelle meinte sie brauche den Fahrzeugschein...also Fahrzeugschein ausgehändigt. Das Problem war aber, das das der Fahrzeugschein vom Kurzzeitkennzeichen war und ich sonst keinen anderen habe?!!! Vorbesitzer angerufen ob er den alten originalen Fahrzeugschein nach der entwertung ausgehändigt bekommen hat: nein hat er nicht da er das auto ja wieder auf sich mit dem kurzzeitkennzeichen angemeldet hat und somit einen neuen Fahrzeigschein bekommen hat.
Was soll ich denn jetzt machen?? Ich habe ja nur den Fahrzeugschein vom Kurzzeitkemnzeichen und den Fahrzeugbrief. Und das will die Tante von der Zulassung nicht annehmen.


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Alt 06.10.2015, 16:01      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Die "Tante" will den alten Fahrzeugschein vermutlich wegen der Gültigkeit der Hauptuntersuchung.
Wenn du ihr stattdessen den letzten TÜV-Bericht von der HU sowie den Fahrzeugbrief gibst, sollte es mit der Anmeldung auch klappen.

Es sei denn die Hauptuntersuchung ist abgelaufen.
Dann müsstest du das Fahrzeug zuerst beim TÜV vorführen.
Kann aber eigentlich kaum sein; denn seit diesem Jahr bekommt man nur noch ein Kurzzeitkennzeichen mit gültiger HU.
didgeridoo ist offline  

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Alt 06.10.2015, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen

Es sei denn die Hauptuntersuchung ist abgelaufen.
Dann müsstest du das Fahrzeug zuerst beim TÜV vorführen.
Kann aber eigentlich kaum sein; denn seit diesem Jahr bekommt man nur noch ein Kurzzeitkennzeichen mit gültiger HU.
Wenn das Auto keinen TÜV hat, bekommt man einen Vermerk hinten auf den Fahrzeugschein von den Kurzzeitkennzeichen, womit man nur zum nächstgelegenen TÜV fahren darf, oder zum TÜV der an einem angrenzenden Bezirk liegt.

Und da der Verkäufer das Fahrzeug ja abgemeldet hat, hat er auch eine Abmeldebescheinigung wo vermerkt ist was mit dem alten Fahrzeugschein passiert ist.
Aber wie schon gesagt wurde, es dreht sich ja darum wie lange das Auto noch TÜV hat, und da reicht - zumindest bei uns - die letzte Bescheinigung vom TÜV.

Geändert von Highline V5 (06.10.2015 um 16:17 Uhr)
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Alt 06.10.2015, 16:18      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Also das Auto hat noch Tüv bis august 2016 und das steht auch auf dem Fahrzeugschein vom Kurzzeitkennzeichen. Trotzdem will die den nicht annehmen....
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Alt 06.10.2015, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Sie muss den dann akzeptieren wenn es da vermerkt ist auf dem Kurzzeitkennzeichen Fahrzeigschein!! Wennde dich an dem Chef da oder so.
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Alt 06.10.2015, 16:24      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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mh ok danke schonmal für eure Hilfe. ich werde da morgen früh nochmal hingehen und dann berichten
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Alt 07.10.2015, 13:14      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Also alles hat geklappt..allerdings nur mit einer Eidestattlichen Verfügung. Oder Eidestattlichen Erklärung? Jedenfalls brauchten die: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein vom Kurzzeitkennzeichen wegen Tüv und ein darauffolgendes Telefonat mit der Zulassungsstelle des Vorbesitzers als Beweis, Ausweis, Kaufvertrag, eVb-nummer und wie gesagt die Eidestattliche Erklärung.
Behörden....


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