Und zwar möchte ich mein zweites Fahrzeug abmelden und in einer alten Scheune unterstellen da ich es Momentan nicht benötige. Nun ist das Fahrzeug aber in einem anderen Bundesland angemeldet und das über mein Vater. Ich bin aber Besitzter und Versicherungsnehmer wohne aber in einem anderen Bundesland wie mein Vater. Nun wollte ich euch fragen ob man zu jeder Zulassungstelle gehen kann und das Fahrzeug abmelden kann oder ob es in dem Bundesland gemacht werden muss wo das Fahrzeug zugelassen ist bzw noch mit Vollmacht. Fahrzeugbrief und alles ist bei mir.
ok nehmen wir an das Fahrzeug wird jetzt 5 Jahre eingemottet. Wie kriege ich das Auto zum Tüv ? Überführungskennzeichen? Dann Tüv und dann wieder normales Kennzeichen?
ok nehmen wir an das Fahrzeug wird jetzt 5 Jahre eingemottet. Wie kriege ich das Auto zum Tüv ? Überführungskennzeichen? Dann Tüv und dann wieder normales Kennzeichen?
Hänger oder Überführungskennzeichen. (Abschleppen mit Seil oder Stange ist auch verboten) Ohne Anmeldung darfst net auf die Straße außer du fährst zum Anmelden zur Zulassung.
"...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;..."
Ach ja eins wäre noch, was ist mit dem Fahrwerk und die ganzen umbauten.
Steht alles im Fahrzeugschein drin, bekomme ich das alles wieder so eingetragen?
weil beim Fahrwerk hat der Prüfer ein Auge zugedrückt *g*
Wenn es eingetragen ist,wird es so übernommen.Musst die alten Papiere mitnehmen.
Abmelden kann übrigens jeder der den Fahrzeugbrief,den Fahrzeugschein und die Nummernschilder besitzt.Das alles braucht man zum abmelden.
Abmelden kannst den überall,anmelden nur im Landkreis deines Wohnortes.