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Alt 16.07.2009, 18:54
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Standard Eintragung

Folgendes Problem:

ich wohne normal in NRW (WES-Kennzeichen), mache aber gerade Zivi in Ulm und hab hier meine eigene Wohnung, jetzt hab ich mir Felgen bestellt, wie ist das mit der Eintragung? Kann man das auch in anderen bundesländern (in meinem Beispiel BW), obwohl der Wagen woanders zugelassen ist? oder ist das Deutschlandweit einheitlich? (wär ja mal ein Wunder für Deutschland, wenn was einheitlich ist...)


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Alt 16.07.2009, 19:00      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
perlblau
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Standard Eintragung

Servus Typhy !

Versuchs mal bei TÜV SÜD - Mehr Sicherheit. Mehr Wert. - TÜV SÜD BADEN-WÜRTTEMBERG, TÜV SÜD BAYERN, TÜV HESSEN, TÜV SÜD SACHSEN - Home deutsch !
 

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Alt 16.07.2009, 19:02      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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da iss das problem, bei mir iss glaub ich tüv nord... kann ich da denn was eintragen lassen, auch wenn der Wagen halt woanders zugelassen iss und eig. nen anderer Tüv zuständig ist?
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Alt 16.07.2009, 19:02      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich denke mal das das deutschlandweit gleich ist...Ne Eintragung in Sachsen ist ja auch in Bayern oder im Norden gültig...

Geht ja nach dem Bundesgesetz was erlaubt ist und nich nach den Landesgesetzen...

Gruß Daniel
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Alt 16.07.2009, 19:06      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
perlblau
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Genau diese Frage würde ich direkt an den (z.B.) TüvSüd stellen !
 

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Alt 16.07.2009, 19:08      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
tobi.1.6sr
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da ich schon ziemlich viel mit dem TüV zu tun gehabt habe, wg. stilllegung und Neuabnahme weiß ich das es kein Problem ist wenn du in einem anderen Bundesland eine Abnahme machen lassen möchtest. Ich selbst hab damals die Abnahme nicht in dem Bundesland machen lassen in dem in meinen Wohnsitz habe bzw das Fahrzeug zugelassen habe. Wichtig ist aber das du das bei deiner Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lässt...meines Wissens kannst das nur da machen wo der Fahrzeugschein ausgestellt wurde.
tobi.1.6sr ist offline  

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Alt 16.07.2009, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Danke sehr, aber die Zulassungen muss man doch garnicht direkt eintragen lassen, oda? Reicht doch dieser Grüne schrieb, den man da bekommt (zumindest beim Sportfahrwerk wars bei mir glaub ich so)
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Alt 16.07.2009, 19:17      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
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Komm auf die Eintragung an..Einzelabnahmen müssen aufm Amt in die Papiere übertragen werden...
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Alt 16.07.2009, 19:19      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Fahrwerk kannst du bei der nächsten Änderung der Papiere machen, allerdings bei Rad/Reifen Kombinationen musst du es sofort eintragen lassen...
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Alt 16.07.2009, 19:22      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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d.h. wenn ich die Felgen dran mache, zum Tüv fahre und er mir ne Bescheinigung gibt, dass die Felgen ok sind, muss ich noch zusätzlich zum SVA wo ich wohne und neue Papiere anfordern!? Wie soll ich das machen, wenn ich nur am Wochenede die Chance habe nach Hause zu kommen???
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Alt 16.07.2009, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab dirjetzt bloß geschrieben was unten auf meinen DEKRA Scheinen von der Fahrwerks- / Rad-Reifen-Kombinationseintragung steht...

Aber ich kenne dein Problem mit der Eintragung, ich bin auch nur am Wochenende in meiner Heimatstadt...

Ich habe es so geregelt, dass ich die Eintragung und Umschreibung der Papiere auf nen Urlaub oder Verlängertes WE gelegt...
DavyT ist offline  

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Alt 16.07.2009, 19:32      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Naja, hab ja die ersten 3 Monate Urlaubssperre, und will die Reifen so schnell wie möglich drauf haben

Mal sehen was der Tüv sagt, ansonsten, was passiert, wenn ich der Polizei, falls die mich mal anhalten sollte, nur den Schrieb vom Tüv zeige?
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Alt 16.07.2009, 19:34      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du glück hast bekommst du in DUDUDU und kannst weiter fahren...

Ich hab aber auch schonmal nen Kumpel Nachts mim Schlepper abgeholt, weil die Rennleitung meinte:" Betriebserlaubnis erloschen"und ihm die Marken gemopst hatte...

Das kommt ganz auf die Rennleitung an...

Wie gesagt ich bin auch bis zum nächsten Urlaub gefahren
DavyT ist offline  

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Alt 16.07.2009, 19:38      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Das doofe iss nur, die halten einen dann an, wenn man es am wenigsten braucht, fahre seit 3 Jahren mit der Karre rum und kein mal angehalten, bei sowas passiert mir das bestimmt weiß noch net, ob mir das vielleicht zu heiß ist... muss ich wohl warten... oder einfach am WE den Schein meiner Mutter mitgeben, dass die das macht...

Da fällt mir ein, kann ich das überhaupt selbst, wenn meine mutter (zwecks versicherung) im Fahrzeugschein steht?
Typhy ist offline  

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Alt 16.07.2009, 22:27      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Projekt: Golf (2Big2Fail)
 
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wenn du n Teilegutachten hast dacht ich immer das reicht wenn dir der TÜV das abnimmt und du den Bericht und das Gutachten mit dir mitführst. Is das nicht neu dass man das nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muss?
Und wie teuer is sowas eigentlich wenn der TÜV sowas macht?
VWStormcat ist offline  

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Alt 17.07.2009, 09:13      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Weiß dazu jemand was, wenn das so wäre, dann hätt ich um einiges weniger Probleme^^
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Alt 17.07.2009, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
fucking Panda!
 
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frag doch einfach mal den tuev?
Gibhin ist offline  

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Alt 17.07.2009, 10:34      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Also soweit ich weiß muss ne Einzelabnahme nach §19.2 immer in die Papiere nachgetragen werden. Bei ner Abnahme nach §19.3 gibts scho ab und an nen Zettel der nur mitgeführt werden muss.

Ich hab meine Spurverbreiterung nach §19.2 Abnehmen lassen und auch no ned in Schein eintragen lassen weil da noch etliches anderes dazukommt und ich ned alle 6 Wochen nen neuen Schein hol^^

Normal fehlt dir ned viel weil der TüV hat ja bestätigt das es nicht gefährlich ist so wie du rumfährst. WEil brenzlich wirds wenn deine Felgen z.B. ein paar cm zum Radhaus rausschauen oder Schleifen. Weil dann heißts des sind Sicherheitteile. Aber wenn TüV des begutachtet hat dann bist wenn wirklich was passiert (unfall mit personenschaden etc) zumindest soweit auf der sicheren Seite das es Sicherheitstechnisch zwar geprüft aber ned eingetragen war.

wie man´s macht is verkehrt (außer strickt nach verordnung was heißt sofort nach´m TüV zur Zulassungstelle und neuen Schein)
centrium ist offline  

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Alt 17.07.2009, 10:37      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Alles klar, danke dir
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Alt 17.07.2009, 10:44      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zwecks eintragen lassen auf der Zulassungstelle, da brauchst du eine Vollmacht, wenn du nicht als Halter im Fahrzeugschein stehst.


Mfg shmerlin


P.S. Wenn du einen neuen Schein kriegst bekommst du auch gleichzeitig einen neuen Fahrzeugbrief. Was mich da aber wundert ist, dass dort nichts eingetragen wird. Zumindest wars bei meiner Autogasanlage so.



Geändert von shmerlin (17.07.2009 um 10:48 Uhr)
shmerlin ist offline  

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