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Gast
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Mein Prüfer hat das Schreiben von mir bekommen,wo das genauso drin steht.Ist ja vom KBA.Jetzt prüft er gerade. Ich wurde auch schon öfter von einem Grün/Weißen Partybus angehalten.Die wollten mir aber jedesmal nur mitteilen,das mein Standlicht auf einer Seite defekt ist. Das mit den Audimodellen ist Blödsinn. Es gab da mal einen Schriftverkehr zwischen Hella und KBA.Das Ergebnis vom Lied war so wie ich es geschrieben hab. Zusammenfasung: -LWR und SWRA dürfen bei Fahrzeugen vor BJ 2000 nicht gefordert werden -Der Scheinwerfer muss mit einer Streulinse (DE) ausgestattet sein -Der Scheinwerfer muss eine Zulassung für den Betrieb mit Gasentladungslampen haben(das war ja dein Problem ![]() -Der Scheinwerfer muss eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben Das alles zusammen muss erfüllt werden. Aber für mich sind TÜV Prüfer eh hohle Früchte.Manchmal Frage ich mich was die für eine Qualifikation haben. |
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ne SRA hab ich schon.. mir fehlt nur die ALWR.. kann ich ruhig Xenon Scheinwerfer verbauen? (hab Baujahr 2000) |
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