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Alt 01.08.2013, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Sundance Dad
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Zitat von schlafanzyk Beitrag anzeigen
Kannst zur Not erstmal auch rote LED Birnen nehmen, wobei die offiziell halt nicht erlaubt sind und für TÜV ersetzt werden sollten. Es fällt aber praktisch niemandem auf sofern die Lichtausbeute/Abstrahlung hinkommt und besser als gelb ist es allemal.
Diese z.B. hab ich:
1 Stk.LED Rücklicht Hecklicht 13 SMD 5050 Ba15s Rot 10W | eBay
Hey danke für deinen Tipp aber glaub ich möchte eher eine TÜV freundlichere Lösung. Aber behalt ich im Hinterkopf, falls das mit den normalen Glühbirnen nicht funktioniert.


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Alt 01.08.2013, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Sundance Dad
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@ rabbitv

Hab ich jetzt gemacht, mal sehen ob's funktioniert ^^

@ T.Z.

Hab mir nun 12 V 21 Watt Birnen bestellt. Könnte es denn da Probleme geben, dass die zu Hell leuchten? Besser als Gelb / Orange wird es ja bestimmt :P

Geändert von Sundance Dad (01.08.2013 um 22:34 Uhr)
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Alt 02.08.2013, 00:57      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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also die OEM rückleuchten haben 10W, allerdings ist es durchaus möglich dass verschiedene hersteller auch die 21W lampen verbauen. bei opel usw. sind teilweise auch diese 21W lampen drinne. bin mal gespannt wies letztendlich läuft bei dir
rabbitiv ist offline  

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Alt 02.08.2013, 01:32      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Sundance Dad
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Ja das bin ich auch ^^
hoffe es klappt und das Thema ist dann erledigt. Dann kann ich mich endlich wichtigeren Dingen widmen (:
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Alt 05.08.2013, 00:40      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Steht hinten auf dem Lampenträger nicht drauf, was da für Leuchtmittel reingehören?
Oder gibts sowas nur bei Originalen? Naja viel Erfolg erstmal
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Alt 06.08.2013, 23:54      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Sundance Dad
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Hey Ho
Die roten Birnen sind heute endlich gekommen. Fix getauscht und auf die Nacht gewartet ums zu testen. Rot ist das Rücklicht jetzt allemal...vllt etwas zu hell aber immerhin besser als orange ^^

Vielen Dank an alle die was geschrieben haben. Super Forum und Top Community


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Alt 07.08.2013, 07:11      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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21W sind aber 99%ig für Bremslicht und mindestens genauso unerlaubt wie LED, welche wenigstens die richtige Helligkeit einer 10W Birne hätten und somit zumindest nicht auffallen

Besser als gelb ist es natürlich, aber mit Pech wirst du angehalten, weil jemand denkt du fährst mit Nebelschlusslicht oder fehlerhaftem Bremslicht. Deshalb würde ich die Rückleuchten an deiner Stelle baldmöglichst komplett ersetzen, zumal vermutlich auch noch die roten Reflektoren fehlen.

Pacific RL würden zu der Wagenfarbe gut passen.
schlafanzyk ist offline  

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Alt 07.08.2013, 17:12      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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War grade draußen und hab mir das Elend nochmal angeguckt ): Und plötzlich funktioniert eins der Bremslichter nicht mehr. Ich hab jetzt eine der neuen 21. Watt Birnen in die Bremslichter gebaut. Vllt bestell ich mir nun 2 x 10 Watt Birnen für die Rücklichter oder überleg mir das mit den Pacific Rüllis.

@ColtTix
Ja hast recht, neben den Fassungen steht immer weiviel Watt benötigt wird z.B. 21 Watt, 10 Watt und so
Sundance Dad ist offline  

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Alt 26.08.2013, 10:11      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Lampenfarben, Lampenstärken..

Hallo,

die Einhaltung der Leistung der Lampen ist schon wichtig:

Rücklicht 10W, Bremslicht, Blinklicht und Nebelschlußleuchte 21W.

Bremslicht, Blinker und Neblschlußleuchte MÜSSEN wesentlich heller sein als das Schlußlicht. Wenn das Schlußlicht auch 21W hat, wird das bei einem korrekten Prüfer beanstandet.

Auch die Farbe der einzelnen Leuchten muss den Vorschriften entsprechen. Egal, ob die Farbe durch die Lampe selbst, oder das Gehäuseglas "erzeugt" wird. (Nebelleuchte, Bremslicht und Rücklicht rot, Blinker orange, RückfahrSW weiss)

Immerhin sind die Leuchtmittel in der Zulassung festgelegt. Wenn sie nicht entsprechen, ist das Fahrzeug für den Verkehr auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht zugelassen. Die Konsequenzen sollte jeder kennen. :-)
MfG. Emil


hegauer ist offline  

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