Folgender Benutzer sagt Danke zu ichbinz für den nützlichen Beitrag: | dennis83 (24.08.2013) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Keromida für den nützlichen Beitrag: | dennis83 (24.08.2013) |
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Gelenkbusfahrer | ![]()
Stand der Wagen auf seinem Hof zwischen anderen Autos? Kaufvertrag haste?
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Folgender Benutzer sagt Danke zu 1,8turbo für den nützlichen Beitrag: | dennis83 (24.08.2013) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu GolfV5AQN für den nützlichen Beitrag: | dennis83 (24.08.2013) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Wenn der Haendler das ding in seinem Namen Verkauft hast du 1 Jahr Gewaehrleistung (bei Gebraucht Ware). Wenn er es im Kundenauftrag verkauft, wird das Auto nicht von einem Gewerbetreibendem Verkauft, sondern Privat - so als wuerde dein Nachbar dir sein Auto verkaufen, dabei spielt es keine Rolle ob der der ''Zwischenhaendler'' Gebrauchtwagenhaendler ist oder der Papst. Fakt ist aber das du auch bei Privaten kauf DEFINITIV ein Rueckgabe recht hast da, du hier Arglistig getaeuscht wurdest. Versteckter Mangel! Du koenntest auf eine Instandsetzung bestehen (,weil du dich ja verliebt hast) oder den vollen Kaufpreis zurueck erstattet bekommen inkl. Aufwand fuer die Heimfahrt und das Auslesen lassen. Hier noch ein Experten Rat: Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? Nur als Beispiel: Mein Kollege kaufte einen 1.9TDI g4 mit angeblicher gruener Plakette, beim anmelden stand im trotz nachgeruestetem DPF nur die gelbe Plakette zu. Ohne Kopfschmerzen ging er zum Anwalt und bekam, den Kaufpreis erstattet inkl. Auslagen und Gebuehren (Anmelden beim STVA, Heimfahrt inkl. DB Ticket zurueck). Und ein Tipp: Wenn du kollegen hast die VCDS haben, nimm Sie naechste mal mit wenn du einen gebrauchten kaufst!!!!!!!!! Das erspart dir einiges - aus Fehlern lernt man. Geändert von freezy (24.08.2013 um 01:13 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu freezy für den nützlichen Beitrag: | dennis83 (24.08.2013) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Was mir noch so einfaellt, viele Stellen Ihren Artikel (Beispiel Auto) als Bastlerfahrzeug/ Defekt ein, da sieht es glaube ich ein wenig anders aus. Aber bevor du dich rumaergerst. Fahr zum Anwalt, die koennen sich auf deine Sachlage besser einstellen, als wir! Mit Rechtschutz kostet das nix, ohne bekommste sowieso alles erstattet da du meiner Meinung nach im Recht bist. Lass dich nicht F**ken |
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Ist ja egal, wichtig ist, was auf dem Kaufvertrag steht. Und wenn da steht "keine mängel" dann ists nunmal arglistige täuschung, denn auch beim bastlerfahrzeug muss man mMn drauf hinweisen. und wenn man nur hinschreibt "geht nicht, daher bastlerfahrzeug" | |
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schonmal vielen dank aber ich hatte darauf gehofft das es nur ein kleiner fehler ist und mann ihn beheben kann aber wenn keiner von euch sowas schonmal gehört hat dann wird es wohl besser sein wenn ich ihn zurück bringe
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.11.2012 Golf 4 GTI Motor: 1.8 GTI ARZ 110KW/150PS 05/99 - 04/01
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Noch ein Tipp, nur weil da steht im Kundenauftrag, muss das nicht so sein. Oft ist das Verarschung, weil der Vorbesitzer das Auto dem Händler verkauft hat und der Händler es wegen bekannter Mängel als "im Kundenauftrag" Inseriert/anbietet. Der Händler kauft das Auto ja nur und steht nicht als neuer Besitzer im Schein. Im besten Fall den Vorbesitzer kontaktieren und wenn der einen Kaufvertrag mit dem Händler hat (Datiert auf ein Datum vor deinem Kaufvertrag), kannst den Händler sogar wegen Betrug anscheissen. Geändert von RedGTI (24.08.2013 um 09:16 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Reperabel ist alles aber Auto faengt halt mit ''Au'' an und hoert mit O auf. Das ist wie Domino Day! ''***LC7V***'' hat recht, verlieb dich neu! Geh zum Anwalt und mach Gebrauch von deinem Recht. Statt dich bekloppt zu machen, leite Taten ein und Berichte uns davon! |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Das hasse ich. Falls es so sein sollte. Wenn nicht, dann nicht angesprochen fuehlen. Sich Rat suchen, dann hadi tschuess. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu freezy für den nützlichen Beitrag: | 2.0-SportEdition (29.08.2013) |
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