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Alt 30.03.2015, 16:45
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Standard Reibungsloses eintragen

Hallo

Ich möchte mein AP Gewindefahrwerk und meine Distanzscheiben eintragen lassen.
Was brauch ich alles und auf was muss ich achten für einen Reibungsloses durchkommen?

PS: Mein Gewinde ist etwas tiefer wie von AP beschrieben. Geht das trotzdem?

Lg


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Alt 30.03.2015, 16:49      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Gutachten FW, Gutachten Platten ... und ab dafür

Also manche Prüfer bestehen auf den Einstellbereich, der im Gutachten steht und manche Prüfer eben nicht und gucken nur am FZ, ob es passt.

21´er wird es werden, weil es eine Eintragung in Verbindung mit.... ist.

EDIT: Du hast sicher noch andere Felgen, oder? Dann nimm das Gutachten und vorsichtshalber die Reifenfreigabe auch gleich mit. Wenn das alles schön im Ordner hast, freut sich der Prüfer.

Geändert von rene_gade81 (30.03.2015 um 16:54 Uhr)
 

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Alt 30.03.2015, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
ohle83
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Normalerweise alles kein Problem, wenn nix schleift und alles konform verbaut ist. Und halt alle Gutachten vorhanden sind.

Am besten auch einfach mal bei ein paar Prüfstellen in deiner Nähe anfragen und dein Anliegen schildern. Dann kannst genau mit denen abklären was benötigt/gefordert wird. So umgehst du ungewollte Überraschungen...
Nämlich nicht jeder Prüfer darf und/oder will solche Abnahmen machen.
Und dann gibt's auch noch andere
ohle83 ist offline  

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Alt 30.03.2015, 17:29      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Felgen sind Original Golf 4 GTI Felgen also 16 Zoll.
Dafür brauch man ja kein Gutachten da Original VW Teil oder?
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Alt 30.03.2015, 17:31      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Nein brauchst du nicht.
Ich für meinen Teil würde dennoch eine Traglastbescheinigung ( vom :-) ) und die Reifenfreigabe für die Felge in mein Ordner einfügen. Schadet doch nicht, wenn der Prüfer gleich alles vor der Nase hat und nicht selbst groß suchen muss.
 

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Alt 30.03.2015, 17:32      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Okay werde ich machen. Danke schonmal
Kosten werden ca 100 Euro betragen schätze ich?
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Alt 30.03.2015, 17:33      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Ja kommt hin, hatte ich auch ...
 

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Alt 01.04.2015, 12:13      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Sollte unter hundert sein, bei serienbereifung da keine §21(einzelabnahme), sondern normale §19 mit Gutachten...
LeeTeN ist offline  

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Alt 01.04.2015, 14:42      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Gutachten hin oder her, wenn man eine Sache einträgt, was in Verbindung mit ... ( Zb. FW mit Platten und/oder Felgen etc. ) ist, dann greift immer eine 21´er Abnahme. Weil im Gutachten immer nur das jeweilige Teil in Verbindung mit dem restlichen Originalen Zustand geprüft wurde. Hatte ja auch gesagt, kommt auf den Prüfer an. Manche machen eine 19 daraus, weil die anderen Dinge schon im Schein eingetragen sind, aber die meisten machen dennoch eine 21 er.

Cheers
 

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Alt 01.04.2015, 15:07      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Nope. Es ist und bleibt eine §19 Abnahme.

Es gibt seit einiger Zeit keine direkten §21 Abnahmen mehr für Fahrwerk/Felgen.
§19.3 ist weiterhin die bekannte Eintragung nach Teilegutachten. Für Einzel- sowie Kombinationsabnahmen gibt es nun die §19.2

Nur der Vollständigkeit halber.
 

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Alt 01.04.2015, 15:08      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Okay, seit wann ist das so ?

Denn als ich letztes Jahr meine Radreifen Kombo mit Platten eintragen lassen habe, hat er eine 21´er gemacht. Obwohl das FW und an der HA schon die Platten eingetragen waren.

EDIT: auch Felgen waren in der Größe und mit den Reifen schon eingetragen, nur kamen ja jetzt andere und noch Platten an der VA hinzu.
 

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Alt 01.04.2015, 15:11      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Bansi
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Das kann ich dir nicht sagen, seit wann genau das so ist.

Natürlich gibt es weiterhin noch Prüfer die dafür eine §21 Abnahme machen, nimmt sich preislich glaub ich sogut wie nichts. Wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Die §21 sind halt für Motorumbau und ähnliches gedacht.
 

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Alt 01.04.2015, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
rene_gade81
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Ach sooo meinst du das, okay ja das klingt logisch und das kann auch wirklich so sein. Wollte nämlich grad schon nachfragen bei unserem Prüfer, was er von dieser Aussage hält und ob er uns rollen will


 

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