bei uns sind grad alle straßen mit rollsplitt gestreut...
...ich bin natürlich der einzige der da mir 30 rüberfährt...
...vorhin hat mich son affe mit 100 überholt und naja jetzt is die komplett haube die ich grade neu gekauft habe total am sack...
...die hat bestimmt 20 richtig tiefe steinschläge...ich hab nur teilkasko...und die nummer von dem typ leider nicht gemerkt, da ich erst nich damit gerechnet habe, dass es so extrem ist.....
...hat jemand eine ahnung was ich da jetzt machen kann?
Strafbarkeit wegen unbemerkter Unfallflucht eingeschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss zur eingeschränkten Verantwortung wegen unbemerkter Unfallflucht gefasst. Wer unbemerkt einen Unfall verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ist zukünftig wegen Unfallflucht nicht mehr zu belangen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes beruht auf einem Rechtstreit, als ein Autofahrer unbemerkt mit aufwirbelndem Rollsplitt ein anderes Auto beschädigte, weiterfuhr und später die Verantwortung für die Beschädigung nicht übernahm.
Begründet wurde der Beschluss der Verfassungsrichter mit dem Paragrafen 142 des Strafgesetzbuches. Eine Strafbarkeit kann nur vorliegen, wenn diese vorhersehbar war.