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Gast
Beiträge: n/a
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Super danke euch, habe gestern angerufen und eine telefonische Stellungnahme durchgegeben mit allem drum und dran, das was man eigentlich dann schriftlich macht weil man von der gegnerischen Versicherung Post bekommt. Habe angegeben, dass ich ein Fremdgutachten machen lassen werde. Die Versicherung wollte kein Kostenvoranschlag, da das Auto 1999 erstmals Zugelassen worden ist und somit sie direkt ein Gutachten haben wollen, ohne KVA. Nur was ist wenn es unter der Grenze von 700€ liegt sprich Bagatellschaden? Muss ich dann trotzdem den Sachverständigen zahlen, denn beweisen kann ich das ja wohl kaum das die Versicherung mir mitteilte, dass es ab BJ. 99 so sei. Siehe Link bitte http://www.insurance1.de/aktuell/200...ngsfaehig.html Mir wurde versichert das dadurch keine Kosten auf mich zukommen. Nur jetzt ist meine Frage ein Gutachter macht ja seinen Job auch nicht umsonst. Muss ich Vorkasse leisten, wenn er 200€ oder wieviel auch immer dafür haben will??? Oder wird das direkt mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt??? Das Geld würde ich ja dann wiederbekommen. ![]() Vielen Dank euch der Sepp Geändert von Sepp4 (29.01.2010 um 17:35 Uhr) |
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