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Alt 27.01.2010, 18:43
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Sepp4
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Beiträge: n/a

Standard Unfall , freie Sachverständige?

Hallöle
Wollte heute nur mal gerade auf der Bank en bissle Geld abholen und schon rumst es.
Ein etwa 60 Jähiger Mann ist mir in die linke Seite reingefahrn.
Jetzt ist die hintere Linke Tür en bisschen verbeult und ein paar tiefe bzw. viele oberflächliche Kratzer, ein tiefer zieht sich bis zur Fahrerseite.
Er hat sofort seine Versicherung angerufen und den Unfall geschildert und meine Daten aufgenommen un weitergeleitet.
Polizei kam danach ebenfalls.
Der Unfallverursacher stritt nichts ab und gab seine *Schuld* zu (tat mir schon ein bisschen leid)
Vor kurzem rief seine Versicherung an, zu diesem Zeitpunkt war ich leider nicht zu Hause.

Werden die mich nocheinmal kontaktieren?
Und was werden die fragen?
Werden die direkt fragen ob sie einen Gutachter schicken sollen?
Und wie ist das mit dem freien Sachverständigen?Kann ich den ohne kosten aussuchen???


Schreibt mir mal bitte wie das ganze so abläuft.
Habe schon in der SuFu geguckt aber dort finde ich das mit dem freien Sachverständigen irgendiwe komisch, denn es heißt die würden erst ab 800€ und so weiter kommen.

Bitte um Rat


Der Sepp


 

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Alt 27.01.2010, 18:46      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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http://www.golf4.de/golf4/76663-nach...ende-fuck.html

Hier ist alles aufgelistet wie es abläuft!
Tuncay ist offline  

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Alt 27.01.2010, 18:48      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Projektnrw eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Projektnrw: Projektnrw
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den sachverständigen solltest du frei wählen können. für die kosten kommt die versicherung des verursachers auf.
wieso sie bei dir anrufen weiß ich nicht.
ist mir bisher nicht bekannt, dass sie beim geschädigten anrufen.

geh zu einem sachverständigen, lass ein gutachten über den schaden erstellen und schicke ihn zur versicherung.
fals du für die zeit der reparatur einen leihwagen benötigst, zahlt diesen auch die versicherung.
Projektnrw ist offline  

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Alt 27.01.2010, 18:48      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Sepp4
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Beiträge: n/a

Standard

Ja werden die mich denn nochmal kontaktieren und was werden die mich fragen?
Werden die direkt en Gutachter schicken oder muss ich erst ein Kostenvoranschlag nachweisen???
Fragen über Fragen.
 

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Alt 27.01.2010, 18:55      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Mensch Sepp, lies doch!

1. Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung
2. Gutachter DEINER FREIEN WAHL falls der Wert über der Bagatellgrenze (ca.750Euro) liegt, evtl. reicht auch ein Kostenvoranschlag.
3. Überlegen ob Du auf Gutachter/KVA-Basis abrechnen willst oder die Sache abtritts und die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet
4. Mietwagenauslagen + Telefonkostenpauschale stehen Dir zu
5. einen Anwalt kannst Du auf jeden Fall nehmen, der kostet Dich als Geschädigter nichts
6. Du hast die freie Entscheidung, lass Dich auf keine Spielchen mit der gegnerischen Versicherung ein. Du musst keinen Gutachter und keine Werkstatt von denen akzeptieren.

So und warte nicht auf irgendeinen Anruf von denen. Fahr morgen mal vorab zu VW und lass mal "unverbindlich" ermitteln wie teuer das wird. Damit kannst dann die Versicherung kontaktieren. Danach gehst DU zu einem Gutachter/Sachverständigen Deiner Wahl, falls die gegnerische Versicherung ein Gutachten möchte.

Eine Meldung bei Deiner Versicherung kannst Du auch machen. Viele Leute schlafen eine Nacht drüber und meinen am nächsten Tag, das sie gar nicht schuld sind und stellen die Situation invers dar.

Übrigens habe ich letztens für den Touran einen KVA bekommen der kostenlos war.

Geändert von Tuncay (27.01.2010 um 18:58 Uhr)
Tuncay ist offline  

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Alt 29.01.2010, 17:14      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Sepp4
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Super danke euch,
habe gestern angerufen und eine telefonische Stellungnahme durchgegeben mit allem drum und dran, das was man eigentlich dann schriftlich macht weil man von der gegnerischen Versicherung Post bekommt.

Habe angegeben, dass ich ein Fremdgutachten machen lassen werde.
Die Versicherung wollte kein Kostenvoranschlag, da das Auto 1999 erstmals Zugelassen worden ist und somit sie direkt ein Gutachten haben wollen, ohne KVA.
Nur was ist wenn es unter der Grenze von 700€ liegt sprich Bagatellschaden?
Muss ich dann trotzdem den Sachverständigen zahlen, denn beweisen kann ich das ja wohl kaum das die Versicherung mir mitteilte, dass es ab BJ. 99 so sei.
Siehe Link bitte
http://www.insurance1.de/aktuell/200...ngsfaehig.html



Mir wurde versichert das dadurch keine Kosten auf mich zukommen.
Nur jetzt ist meine Frage ein Gutachter macht ja seinen Job auch nicht umsonst.
Muss ich Vorkasse leisten, wenn er 200€ oder wieviel auch immer dafür haben will???
Oder wird das direkt mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt???
Das Geld würde ich ja dann wiederbekommen.


Vielen Dank euch der Sepp



Geändert von Sepp4 (29.01.2010 um 17:35 Uhr)
 

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