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Alt 28.09.2006, 17:08
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Nebu
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Kupplung Garantiefall ?!

So ma ne frage was würdet ihr tun , ich habe mir vor 5 monaten einen Golf 4 1.4 75 ps gekauft beim Händler, da hatte er ne laufleistung von nich ma 45tkm!

So in letzter Zeit hatte er denn komische geraüsche gemacht , gut ich dachte hast ja noch garantie drauf , fährste ma zur werkstatt und lässt ma vom fachmann beurteilen.
Hab ich denn auch gemacht, tjoa der meister vor ort meinte joa könnte die kupplung sein,

gut ich ließ mein auto da joa und heute rufen die mich an joa kupplung defekt,
850 € soll mich der spass kosten, tjoa ich dacht kann ja nich sein habe ja garantie noch druff, tjoa der typ meine denn halt so is verschleiss teil is net in der garantie
inbegriffen , denn bin ich ein schon sauer gewesen ich habe jetzt das dinge gerade ma 5 monate und denn schon so ne scheisse.

so denn habt ihr evtl. tipps fürn nen armen Azubi

schon ma anke:

und


 

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Alt 28.09.2006, 20:02      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Dieselbrenner
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Hast Du die Kupplung verheizt oder ist vielleicht was dran gebrochen?
Wenn Du schwere Füsse hast greift keine Garantie.
Wenn die Drucklplatte oder das Ausrücklager der Schadensverursacher war müsste die Gebrauchtwagengarantie zahlen.Die hast Du doch abgeschlossen oder?
Außerdem sollte der Gebrauchtwagenverkäufer des Autohauses auf zufriedene Kunden wert legen.Oder haben die genügend ?
Ich würde mich mal an die Leute vom Verkauf des Autohauses wenden.Vielleicht kommen Sie Dir in Deinem Fall entgegen.
Ein Versuch ist es alle mal wert.
Und Fragen kostet auch beim Freundlichen noch nichts.NOCH NICHT!!!
 

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Alt 28.09.2006, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Nebu
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

schalten ging alles noch super , hat halt nur so ne schleifende geräusche gemacht
soll da morgen sowieso hin denn werd ich ma mit denen reden, wat genau das jetzt war

werd ich denn ma berichten.

aba trotzdem ma thx

 

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Alt 29.09.2006, 20:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
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also, wenn die kupplung im sinne des verschleisses kaputt geht(abgenutzt) bezahlt die dir niemand.
die gebrauchtwagengarantie sowieso nicht. die schliessen sowas immer aus.
ABER, der händler, wo du den golf gekauft hast, ist rechtlich(gewährleistung) verpflichtet, dir die kupplung zu reparieren, wenn die kupplung nicht im sinne des verschleisses kaputt geht.
ein beispil: bremsscheiben. bezahlt dir der händler nicht, wenn sie abgenutzt sind, aber er MUSS die dir bezahlen, wenn sie brechen oder es sie verzieht.
einfach nochmal zum händler hin, und dem das SO sagen, dann weiss er bescheid.
country ist offline  

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Alt 29.09.2006, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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hier noch ein kleiner text von mobile. weiteres gibt es dort nachzulesen, oder du fragst nochmal nach.
hat bei mir auch geklappt. habe 2 neue stossdämpfer bekommen. ist eigentlich auch ein verschleissteil.
auch nicht bei garantievers. dabei.
habe es dem händler so gesagt, daraufhin bekam ich 2 neue stossdämpfer. und die für den 4motion sind auch nicht gerade billig.

Was beinhaltet die Sachmängelhaftung?


Die Gewährleistung betrifft grundsätzlich alle Bauteile, aber keine Verschleißteile. Ein wirklicher Sachmangel, für den der Händler haftet, wären z.B. schadhafte Bremsscheiben. Diese müsste er dem Käufer unentgeltlich ersetzen. Abgenutzte Bremsbeläge sind dagegen "verbrauchsbedingter Verschleiß". Sachmängel (z.B. auch eine verzogene Spur oder ein defekter Kühler) können ein Jahr lang reklamiert werden.

Die Sachmängelhaftung unterscheidet sich von einer Gebrauchtwagengarantie dadurch, dass diese dem Käufer "nur" die (fehlerfreie) Funktion bestimmter Bauteile zusichert (für die Dauer der Garantie). Im Zuge der Garantie hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Eine Kaufpreisminderung oder gar die Rückgabe ist in Garantiebestimmungen aber i.d.R. nicht vorgesehen.

Diese neuen Gewährleistungsbestimmungen lassen sich auch nicht durch Ausnahmeregelungen im Kleingedruckten eines Vertrages einschränken. Wenn ein Schadensfall eintritt, muss der Händler den Defekt auf seine Kosten reparieren lassen. Der Kunde kann in diesem Fall aber nicht eigenmächtig eine Werkstatt beauftragen, sondern muss dem Händler zwei Versuche bewilligen, den Schaden selbst zu beseitigen (oder beseitigen zu lassen).


country ist offline  

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