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Erfahrener Benutzer | ![]()
Komisch...aber wir zahlen doch dafür Steuern usw., dass die Komunen/Staat etc. die Straßen in einem ordentlichem Zustand erhält...und wenn dem nicht so ist, dann läuft doch da was nicht richtig...oder seh ich da was falsch?!? edit: http://www.im-auto.de/auto-ratgeber/16.html http://www.bild.de/BILD/auto/2010/02...n-am-auto.html Geändert von -Jok3R- (22.02.2010 um 18:00 Uhr) |
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Ich würde die Schäden auch bei der Stadt geltend machen. Wobei man die Chancen nicht wirklich abschätzen kann. Es gibt welche die haben den Schaden bezahlt bekommen, und es gibt welche die leer ausgegangen sind. Das ist eine 50:50 Sache. Ich würde den Schaden zumindest mal melden, am besten bevor repariert wird. Falls es schon repariert wurde trotzdem melden. Natürlich muss das Fahrwerk eingetragen sein, und danach nicht verändert worden sein. Federn lassen mit der Zeit nach, daher könnte es unter Umständen auch problematisch werden. Ein nichteingetragener Luftfilter hat damit nun eigentlich wenig zu tun, weil zu beweisen, dass dieser Schuld ist wird schwer für die Stadt. Hingegen anderes Fahrwerk, oder Rad-Reifen-Kombination ist leicht für die Stadt. |
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Tachoumbau und mehr Registriert seit: 19.02.2009
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nein, auch ein nicht eingetragener luftfilter führt zum erlöschen der BE... wir gehen hier nicht nach dem motto "wo kein kläger da kein richter"... wenn der wagen nicht stvo konform zugelassen ist, muss keiner haften für schäden, an einem solchen gefährt... |
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Veni Vidi Vrums | ![]() Zitat:
Ich würde so sachen wie US-Standlicht oder ähnliches auch deaktivieren, ausbauen bevor ich den dann irgendwo vorführe (Ich denke die stadt oder nen Gutachter will den dann ja sehen). Das der Luftfilter nicht eingetragen ist hat die Situation in dem fall sicher nicht schlimmer gemacht, aber die Kommune kann auch einfach sagen "Dein Wagen hätte gar nicht fahren dürfen, PECH!" | |
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