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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.11.2006 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Hi leute das mit der Beleuchtung nich verboten! hab mal was für euch alle rasgesucht. Es kommt wie so immer wieder auf den Prüfer an! Unterbodenbeleuchtung - Bericht Da wir bereits mehrere male auf dieses Thema befragt worden sind haben wir hierzu den Bericht der AUTO-BILD auf unsere Seite genommen: "Die Beleuchtung soll eindeutige Signale senden. Discofunzeln sind nicht erwünscht.Woran ist im Dunkeln zu erkennen, in welche Richtung ein Auto fährt? Richtig, die weißen Lampen sind vorn, die roten hinten. Doch darauf ist heute kein Verlass mehr. Denn immer mehr Leute suchen einen Weg, ihr Auto unverwechselbar zu machen. Dabei haben sie die Lichttechnik entdeckt, und der Zubehörmarkt unterstützt diesen Trend mit allerlei Spielereien. Vorläufiger Höhepunkt: Lampenlack für Glühbirnen. Wir haben bereits mehrere Wagen gesehen, an denen die Standlichtlampen in den Scheinwerfern so lackiert waren. Und zwar in Rot!!! Was dann passiert, kann sich jeder denken: Wer die roten Standlichter sieht, glaubt natürlich, dass sich das Auto von ihm entfernt. Tatsächlich aber kommt es auf ihn zu, was in bestimmten Situationen lebensgefährlich ist. Quatsch, werden jetzt einige sagen, man darf sowieso nicht ausschließlich mit Standlicht fahren. Stimmt. Und trotzdem machen es viele, genauso wie manche auch an sonnigen Tagen nicht ohne ihre Nebelscheinwerfer auskommen. Obwohl diese nur "bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" benutzt werden dürfen, besagt die Straßenverkehrsordnung. Wobei "erheblich" bedeutet, dass die Sichtweite unter 150 Meter liegen muss. Die Nebelschlussleuchte darf gar nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt, gleichzeitig ist damit die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Ohne Einschränkung verboten ist alles Licht- und Flackerzubehör, das nicht zum Erscheinungsbild gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört. Verstöße dagegen bringen 15 Euro Strafe. Also Stroboskop-Blitze wie vom Rettungswagen, beleuchtete Scheibenwaschdüsen oder Unterbodenbeleuchtung. Für Letztere gibt es allerdings Ausnahmen: Etwa wenn sie nur bei geöffneter Tür funktioniert – das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung. Wer unbedingt Löcher in sein Auto bohren und Strippen ziehen will, der kann sich auch Seitenmarkierungsleuchten einbauen – die sind erlaubt. Aber nicht in Neonrot oder Laserblau, wie es der Zubehörmarkt schon wieder anbietet – nein, als Lichtfarbe ist Gelborange vorgeschrieben. Wer ganz sichergehen will, achtet beim Zubehör auf die ECE-Zulassung. Die ist erkennbar an einem großen E und einer zweistelligen Zahl, die gut sichtbar irgendwo eingeprägt sein müssen. E01 bedeutet zum Beispiel, dass dieses Teil in Deutschland geprüft wurde. Übrigens gilt die StVZO auch innerhalb des Autos. Die Armaturenbeleuchtung etwa darf den Fahrer nicht blenden. Gleiches gilt für die Innenbeleuchtung, auch wenn die normalerweise während der Fahrt nicht eingeschaltet ist. Nicht, dass dort jemand eine große Scheinwerferlampe einbaut und damit die Hinterherfahrenden verwirrt." Hier der original Link zu dem Bericht: http://www.autobild.de/suche/artikel...rtikel_seite=0 Es sei von uns jedoch nur anzumerken das jegliche bauliche Veränderung am Fahrzeug einzutragen ist. Aufgrund der Tatsache das die Unterbodenbeleuchtung nicht unter dem Fahrzeug nicht geschützt ist und dadurch leicht zu Bruch geht stellt diese eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer da..... Es gibt Berichte von Kunden welche diese in Ihre Papiere eingetragen bekommen haben, also sind wir immernoch der Meinung "nichts ist unmöglich"..... Hoffe das es euch bei der eitragung weiter helfen kann. |
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