naja soweit ich weiß ist die montage von den makierungsleuchten auch ohne e zeichen erlaubt solange das betreffende auto von dem sie stammen hier eine zulassung hat. und dann geht das denke ich per einzelabnahme.
ioch meine beim guten tüv bekommt man alles eingetragen solnage man ein vergleichsgutachten hat der das teil im deutschen straßen rahmen erlaubt. das ist ja auch der grund wieso manche bei ebay eine kopie ihrer eintragung von 2 unterbodenleuchten als ausstiegsbeleuchtung unter gewissen auflagen ( nciht zu hell nur bie stehendem auto und ohne zündschlüssel funktionierend bei nur geöffneter tür) versteigern und da teilweise 20-40 euro bekommen.
wobei das auch mit vorsicht zu genießen ist da normal nur mit vergleichsgutachen das geht da der
prüfer dann fahrzeug spezifisch die eintragung
prüfen kann.
aber zum thema ich denke wenn irgendwelche begrenzungsleuchten an irgendeinem auto sind das in deutschland zugelassen ist und ähnlich an deinem verbaut werden bekommst du die eingtragen als einzelabnahme.