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| ![]() 4 Tage nach der Arbeit. Ja wollte mal ein bisschen Lob ;-) Nein hatte gesehen das einige aus dieses Forum sich mein Youtube Video angeschaut haben, dann habe ich mal gesucht ob ich irgendwo hier das Video verlinkt sehe aber dem war nicht so also habe ich es einfach mal verlinkt. Und ansonsten bin ich nur in den LT Foren angemeldet. Muss ja niemanden gefallen aber evtl. hat ja jemand Lust das ganze nachzubauen oder etwas ähnliches, wollte es einfach nur zeigen und sagen setzt euch hin und macht selber anstatt fertige Sachen zu kaufen und zu verbauen. Seit Kreativ, egal ob es dann anderen gefällt, muss ja nur einem selber gefallen. Aber anbei, ein sehr tolles Forum hier auch ohne Golf IV. ![]() LG |
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Mein jetziger Wissensstand beruht auf §49a Abs. 1 StVZO sowie gesonderte Regelung zum Parklicht in §51c Abs. 2. Gerne lasse ich mich auf einen Paragraphen verweisen der irgend eine andere Lichtfarbe als weiß (mit x% Gelbanteil) für vorne erlaubt. Oder auch eine Regelung die eine Selbstbauleuchte ohne jegliche Prüfung für die Verwendung an einem Fahrzeug im Bereich der StVZO erlaubt ![]() Vorallem dein angebrachtes Beispiel (500W-Strahler an einem geparkten Auto) entbehrt ja schon jedem logischen Gedanken. Ist ja dann sicher kein Problem, wenn ich das Auto mit diesem Strahler ausgerichtet auf den fließenden Verkehr am Straßenrand abstelle, oder? ![]() Jetzt bin ich echt mal gespannt ob das Discoparkplatztuning revolutioniert wurde ![]() | |
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Gast
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Als ich damals meine Umfeldbeleuchtung und Einstiegsbeleuchtung verbaut habe war ich damit bei der Polizei und beim TÜV, und wenn die es nicht wissen, wer bitte dann? Aussage bei beiden: Wenn das Auto irgendwo parkt kann mir niemand verbieten eine Unterbodenbeleuchtung einzuschalten oder einen 500 Watt Strahler aufzustellen, natürlich nur so lange nicht wie ich damit niemanden blende oder anderweitig gefährde. Genau so ist es mit einer permanenten Innenbeleuchtung. Kann dir auch niemand verbieten, es sei denn der Prüfer bzw. der Polizist ist der Meinung es gefährdet dich, oder andere, dann können sie dir etwas, ansonsten aber nicht, egal welche Farbe. Du kannst dich gerne bei deinem Tüv oder der Polizei kundig machen, die wälzen dann ihre dicken Bücher und geben dir eine verlässliche Aussage. | |
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| ![]() Also wenn ich das im vid richtig erkannt hab hat er eifach die Steuerung aus so ner knightrider Leuchte genommen. Bzw an jede LED von da n Strang der led's im Emblem gehängt. Aber sonnst isses n nettes gimmik ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.01.2008 Ort: Kassel Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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| ![]() Zitat:
Ist halt alles ne Fleißarbeit. Obs einem gefällt muss jeder selbst entscheiden. Ich mag solche Projekte ja von Haus aus, auch wenn ichs fürs Auto eher panne finde ^^ | |
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@TE Nette Sache, gut umgesetzt, aber halt wirklich mehr ein Gimmick. Der war doch gar nicht mal so schlecht. Ich mein, haben wollen tät ich das auch nicht, aber es war so ein bisserl Ghostrider-Style. ![]() Apropos, ist der MiStErMt-Wagen schon fertig lackiert? Da hört man ja gar nichts mehr... ![]() |
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Benutzer Registriert seit: 10.08.2011 Golf 4 TDI Variant Ort: Gelsenkirchen / NRW GE-VW81 Verbrauch: 5L Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| ![]() Zitat:
Oder finde ich es doch beängstigender, daß du dem Gesetzestext nicht glaubst?! Ich weiß nicht... ![]() Da brauche ich auch keinen TÜV-Prüfer oder sonst jemand fragen, denn wenn der mir was anderes SAGT als im Gesetz STEHT hat das leider keinerlei Gültigkeit. "So lange ich damit niemanden störe oder gefährde", genau da setzt dann spätestens jeder halbwegs motivierte Polizist an, selbst wenn er von der StVZO und damit zusammenhängenden Zulassungskennzeichnungen und Eintragungen noch nie was gehört hat. Blaues Licht irritiert den fließenden Verkehr und der 500W-Strahler blendet, ganz einfache Argumentation für ihn. Ich bleibe dabei, wiederlege die StVZO mit einer schriftlichen Quellenangabe und wir sehen weiter, bis dahin ist der Gesetzestext eindeutig und mehrfach abgesichert. ![]() | |
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Gast
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Dann hast du eben Recht und ich meine Ruhe, genau wie ich sie all die Jahre vor Polizei und Tüv hatte. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, entweder man setzt sich damit auseinander oder holt sich halbherziges aus dem Internet, jeder wie er mag. Zudem sollte hier aufmerksamer gelesen werden, dann wäre die Diskussion gar nicht erst aufgekommen.
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Als Steuerung habe ich diesen Bausatz genommen. Velleman K8044 10-Kanal-Lichteffektgenerator Bausatz im Conrad Online Shop Led's sind ultrahelle 3mm Led's. Ich habe den Umfang des Emblems gemessen und geschaut wie viele ich im gleichen Abstand dort hineinbekomme und dann mit einem Dremel die Löcher gebohrt. Später die LED'S in Gruppen aufgeteilt und mit dem Strg. verbunden, natürlich die LED's mit Wiederständen versehen. Rest ist dann halt eine frimelei, am Ende des ganzen noch alle mit Epoxidharz eingegossen damit keine Feuchtigkeit eindringen kann, dazu noch reichlich Schrumpfschläuche. Das war es im Grunde. LG |
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