Zitat:
Zitat von Hempdiscs § 60 StVZO
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen. Es darf nur mit Werkzeugen gelöst werden können. Starker Draht statt Schrauben oder Kennzeichenhalterungen sind auch erlaubt.
Mir wäre die Gefahr zu hoch, das vordere zu verlieren. Nur noch den 4 Jahren war mein Nr-SChild dann irgendwann weg.
Je nach Qualität verlieren die Magnete mit der Zeit ihre magnetischen Eigenschaften. |
Deine Aussage stimmt nicht so ganz,
es ist der
§10 und ganz richtig zitert hast du ihn auch nicht....