Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 25.05.2014, 13:45
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Stiffla1200
 
Registriert seit: 13.12.2012
Golf 4
Ort: Aachen
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 79
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Reden Gelbe Tagfahrleuchten, die man nicht einschalten kann = Legal???

Hallo Community,

Man sieht mittlerweile ja des Öfteren gelbe bzw. gelb folierte Tagfahrleuchten. Ich finde diese sehr geil. Leider sind diese ja illegal.
Jetzt hab ich mich gefragt wie sieht das denn mit gelben TFLs aus, die man gar nicht einschalten kann, sprich Kabel abgeschnitten oder einfach nicht angeklemmt.. Die sind doch dann nicht Illegal oder? Es handelt sich ja dann nicht mehr um Leuchtmittel die ablenken oder den Verkehr stören. Es ist im Grunde ja dann nur Deko.
Lieg ich mit meiner Vermutung richtig?

Mfg, Marcel


Stiffla1200 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 13:48      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Die Vermutung ist leider falsch. Jede am Fahrzeug angebrachte Leuchteinheit muss auch leuchten können.

Gelbe Nebelscheinwerfer übrigens sind erlaubt solange du sie nur bei Nebel und nicht bei Regen verwendest
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 14:01      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Stiffla1200
 
Registriert seit: 13.12.2012
Golf 4
Ort: Aachen
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 79
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Achso... ja das heisst ich kann gelb folierte TFLs als Nebelscheinwerfer eintragen lassen??
Stiffla1200 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 14:04      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Nein, du musst schon Nebelscheinwerfer mit gelbem Glas nehmen.

TFL sind nur TFL und NSW nur NSW, folieren ist ebenfalls nicht zulässig.
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 25.05.2014, 14:06      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Stiffla1200
 
Registriert seit: 13.12.2012
Golf 4
Ort: Aachen
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 79
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Ja ist auch logisch.. Vielen Dank für deine Hilfe!!
Stiffla1200 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 14:40      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.04.2012
^^VW MK IV^^
DUB Tuner
Verbrauch: hehe mal so mal so ^^
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 539
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 13 Danke für 13 Beiträge

Standard

ballere die rein und sei zufrieden
Legal illegal mach einfach wenn du bock dazu hast und fertig
Golf 4 1.6 16V ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 14:44      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Golf 4 1.6 16V Beitrag anzeigen
ballere die rein und sei zufrieden
Legal illegal mach einfach wenn du bock dazu hast und fertig
Nen besseren Tipp hab ich glaub ich noch in keinem Forum gelesen

GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu GGolff für den nützlichen Beitrag:
HerrDiesel (09.06.2014), Illusion77 (25.05.2014), Kater_Karlos (26.05.2014), PuKY (26.05.2014)
Alt 25.05.2014, 16:08      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schlafanzyk
 
Registriert seit: 06.08.2010
Golf IV VR5
Ort: Hamburg
Verbrauch: 8 Liter Ø (6-10 Land/Stadt)
Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
Beiträge: 561
Abgegebene Danke: 13
Erhielt 70 Danke für 55 Beiträge

schlafanzyk eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Die Vermutung ist leider falsch. Jede am Fahrzeug angebrachte Leuchteinheit muss auch leuchten können.
Ich glaube das stimmt so nicht ganz. Man kann doch z.B. auch ein Show/Pacecar Blitzlicht auf dem Dach haben, obwohl man es im Straßenverkehr nicht benutzen darf. Wenn TFL nun nicht als solches angeschlossen ist, ist es doch nichts anderes als das Blinklicht auf dem Dach, was nicht benutzt werden darf.

Nur Leuchteinheiten die Pflicht und angeschlossen sind bzw. im Straßenverkehr zugelassen sind und in der selben Leuchteinheit mit anderen Funktionen integriert sind müssen nach meinem Wissensstand auch ordnungsgemäß funktionieren.

Kurz gesagt: Was sowieso nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf, muss auch nicht funktionieren, solange es keine sonstige Funktion behindert oder vortäuscht.
schlafanzyk ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 16:48      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Kurz gesagt: Was sowieso nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf, muss auch nicht funktionieren, solange es keine sonstige Funktion behindert oder vortäuscht.

Das ist eben der Knackpunkt. Wenn TFLs an der Front angebracht sind möchte der Tüv nun mal das diese funktionieren, das selbe mit Nebelscheinwerfern.

Auszug aus der tuev-nord Seite:

Zitat:
Alle am Fahrzeug angebrachten, lichttechnischen Einrichtungen müssen funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 17:08      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von P.atty
 
Registriert seit: 30.09.2012
Skoda Octavia 1U2
Ort: Bonn
SU
Verbrauch: 7
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 634
Abgegebene Danke: 45
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Die Vermutung ist leider falsch. Jede am Fahrzeug angebrachte Leuchteinheit muss auch leuchten können.

Gelbe Nebelscheinwerfer übrigens sind erlaubt solange du sie nur bei Nebel und nicht bei Regen verwendest
In wie fern? Eine E-Nummer brauchen die, wie jede andere Leuchte und ihr Leuchtmittel, auch. Und daran scheitert es doch schon, außer bei den alten BMWs oder den Lexus NSW bspw.
P.atty ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 17:18      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Nebelscheinwerfer die mit gelbem Glas geprüft wurden sind zugelassen. Einfach gelbe Lampen einzusetzen ist natürlich nicht zugelassen.
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
R-H
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Hallo,

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Einfach gelbe Lampen einzusetzen ist natürlich nicht zugelassen.
Das kommt immer auf die Leuchtmittel an . Ich hatte damals bei mir im Golf die Osram All Season Leuchtmittel verbaut. Die haben ein E-Prüfzeichen, sind somit legal und leuchten zudem noch schön gelb.

Gruß

Rene
 

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 18:12      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von R-H Beitrag anzeigen
Hallo,



Das kommt immer auf die Leuchtmittel an . Ich hatte damals bei mir im Golf die Osram All Season Leuchtmittel verbaut. Die haben ein E-Prüfzeichen, sind somit legal und leuchten zudem noch schön gelb.

Gruß

Rene
Ja dazu gibt es abendfüllende Lektüre, so wird zum Beispiel zwischen gelb und hellgelb unterschieden usw.

Bei Leuchtmitteln mit E-Prüfzeichen ist es natürlich auch erlaubt. Wirklich richtig gelb leuchtende Lampen haben dies jedoch meist nicht.

Zitat:
das war auch nicht an dich gemeint
Das ist mir durchaus bewusst. Du hast natürlich den TE angesprochen. Dennoch ist dein Tipp nicht gerade zielführend.
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 18:23      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von P.atty
 
Registriert seit: 30.09.2012
Skoda Octavia 1U2
Ort: Bonn
SU
Verbrauch: 7
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 634
Abgegebene Danke: 45
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Nebelscheinwerfer die mit gelbem Glas geprüft wurden sind zugelassen. Einfach gelbe Lampen einzusetzen ist natürlich nicht zugelassen.
Na klar, solange die Lampe auch eine E-Nummer hat. "Gelb" ist auf dem Weg natürlich begrenzt.

So gesehen hatte dein Post jetzt aber keinen Wert?

Alles mit E-Nummer ist zugelassen, wie immer, eine Sonderregelung für originale gelbe Nebler gibt es aber nicht. Es gelten die gleichen Regeln wie für jeden NSW nach §17 (3) StVO.
StVO §17: Beleuchtung
P.atty ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 20:14      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.04.2012
^^VW MK IV^^
DUB Tuner
Verbrauch: hehe mal so mal so ^^
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 539
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 13 Danke für 13 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Ja dazu gibt es abendfüllende Lektüre, so wird zum Beispiel zwischen gelb und hellgelb unterschieden usw.

Bei Leuchtmitteln mit E-Prüfzeichen ist es natürlich auch erlaubt. Wirklich richtig gelb leuchtende Lampen haben dies jedoch meist nicht.



Das ist mir durchaus bewusst. Du hast natürlich den TE angesprochen. Dennoch ist dein Tipp nicht gerade zielführend.
Ja dann misch dich doch nicht ein meine fresse alter
Golf 4 1.6 16V ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 21:27      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

@Golf 4 1.6 16V

Ich weiß zwar nicht was du für ein Problem hast, aber das soll auch nicht meine Sorge sein.

Der TE hat nach Legalität gefragt und davon ist deine Antwort à la "hau rein was dir Spaß macht ist doch scheiß egal ob du eine Mängelkarte bei der nächsten Kontrolle bekommst" wirklich überhaupt keinen Sinn.

@P.atty

Ich hatte nie etwas anderes behauptet, wieso sollte mein Beitrag keinen Wert haben.
Der TE wollte die Leuchten ja folieren, was eben nicht zugelassen ist. Deswegen sagte ich, dass es eben auch Nebelscheinwerfer mit gelbem Glas gibt die zugelassen sind.

Wie dem auch sei, der TE scheint das ja verstanden zu haben. Wenn ihr anderen daran scheitert deutsche Sätze richtig interpretieren zu können ist dies nicht mein Problem.
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von P.atty
 
Registriert seit: 30.09.2012
Skoda Octavia 1U2
Ort: Bonn
SU
Verbrauch: 7
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 634
Abgegebene Danke: 45
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
@P.atty

Ich hatte nie etwas anderes behauptet, wieso sollte mein Beitrag keinen Wert haben.
Zitat:
Zitat von GGolff Beitrag anzeigen
Gelbe Nebelscheinwerfer übrigens sind erlaubt solange du sie nur bei Nebel und nicht bei Regen verwendest
P.atty ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 23:15      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
Administrator
 
Benutzerbild von VW-Mech
 
Registriert seit: 20.12.2010
Golf 4
Ort: Pfalz
-- -- -
Verbrauch: 7 - 16 l/100km
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 19.328
Abgegebene Danke: 139
Erhielt 6.467 Danke für 4.271 Beiträge

Standard

Gelb und Zugelassen:





Und so sieht das Licht aus:

VW-Mech ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2014, 23:16      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GGolff
 
Registriert seit: 02.02.2014
---
Beiträge: 2.082
Abgegebene Danke: 118
Erhielt 351 Danke für 298 Beiträge

Standard

Das hat mir ein Tüv-Prüfer so erklärt vor einiger Zeit. Da gelbe Nebelscheinwerfer bei Regen noch um einiges mehr blenden sollen als normale.

Ich gebe hier nur weiter was ich aus sicherer Quelle wie eben Tüv-Prüfer oder der STVO weiß.
GGolff ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2014, 09:38      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von Stiffla1200
 
Registriert seit: 13.12.2012
Golf 4
Ort: Aachen
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 79
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Soo.. danke nochmal für die vielen Antworten!
Hab mich dann jetzt entschlossen die TFLs erstmal legal einzubauen, und dann im Nachhinein eventuell zu folieren.. Jedenfalls hab ich nur von nem Kollegen so 15Euro ebay dinger bekommen.. Da gibts nur + und - Kabel. Also 2 Kabel und das dritte, das eigentlich ans Standlicht kommt gibts nicht.
Hab gelesen, dass ich das + Kabel ans Zündungsplus hängen soll und das - Kabel ans + vom Abblendlicht. D.h wenn das Abblendlicht aus ist bekommen die TFLs ihr Minus über das Abblendlicht und wenn das Abblendlicht an ist, haben die TFLs kein Minus mehr und gehen aus. Haltet ihr das für Sinnvoll?

Oder gibts da irgendwelche Probleme/Kurzschlüsse?

Gruß, Marcel



Geändert von Stiffla1200 (26.05.2014 um 09:45 Uhr)
Stiffla1200 ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
gelb, grauzone, illegal, legal, tagfahrleuchten


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Golf_R32_4 Fahrwerke, Felgen & Reifen 3 23.02.2014 19:09
Erazer Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV 29 19.04.2013 13:43
the_creating_man Golf4 0 23.02.2013 14:17
Skytexx Interieur 23 29.05.2011 01:45
niki4 Car Hifi, Telefon & Multimedia 4 08.06.2010 10:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:55 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben