|
Portal | Forum | Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.02.2014 ---
Beiträge: 2.177
Abgegebene Danke: 132
Erhielt 362 Danke für 307 Beiträge
| ![]()
Kurz gesagt: Was sowieso nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf, muss auch nicht funktionieren, solange es keine sonstige Funktion behindert oder vortäuscht. Das ist eben der Knackpunkt. Wenn TFLs an der Front angebracht sind möchte der Tüv nun mal das diese funktionieren, das selbe mit Nebelscheinwerfern. Auszug aus der tuev-nord Seite: Zitat:
| |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.09.2012 Skoda Octavia 1U2 Ort: Bonn SU Verbrauch: 7 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 634
Abgegebene Danke: 45
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
| ![]() In wie fern? Eine E-Nummer brauchen die, wie jede andere Leuchte und ihr Leuchtmittel, auch. Und daran scheitert es doch schon, außer bei den alten BMWs oder den Lexus NSW bspw.
|
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | ||
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.02.2014 ---
Beiträge: 2.177
Abgegebene Danke: 132
Erhielt 362 Danke für 307 Beiträge
| ![]() Zitat:
Bei Leuchtmitteln mit E-Prüfzeichen ist es natürlich auch erlaubt. Wirklich richtig gelb leuchtende Lampen haben dies jedoch meist nicht. Zitat:
| ||
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.09.2012 Skoda Octavia 1U2 Ort: Bonn SU Verbrauch: 7 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 634
Abgegebene Danke: 45
Erhielt 56 Danke für 46 Beiträge
| ![]() Zitat:
So gesehen hatte dein Post jetzt aber keinen Wert? Alles mit E-Nummer ist zugelassen, wie immer, eine Sonderregelung für originale gelbe Nebler gibt es aber nicht. Es gelten die gleichen Regeln wie für jeden NSW nach §17 (3) StVO. StVO §17: Beleuchtung | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Gesperrt Registriert seit: 01.04.2012 ^^VW MK IV^^ DUB Tuner Verbrauch: hehe mal so mal so ^^ Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 539
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 13 Danke für 13 Beiträge
| ![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.02.2014 ---
Beiträge: 2.177
Abgegebene Danke: 132
Erhielt 362 Danke für 307 Beiträge
| ![]()
@Golf 4 1.6 16V Ich weiß zwar nicht was du für ein Problem hast, aber das soll auch nicht meine Sorge sein. Der TE hat nach Legalität gefragt und davon ist deine Antwort à la "hau rein was dir Spaß macht ist doch scheiß egal ob du eine Mängelkarte bei der nächsten Kontrolle bekommst" wirklich überhaupt keinen Sinn. @P.atty Ich hatte nie etwas anderes behauptet, wieso sollte mein Beitrag keinen Wert haben. Der TE wollte die Leuchten ja folieren, was eben nicht zugelassen ist. Deswegen sagte ich, dass es eben auch Nebelscheinwerfer mit gelbem Glas gibt die zugelassen sind. Wie dem auch sei, der TE scheint das ja verstanden zu haben. Wenn ihr anderen daran scheitert deutsche Sätze richtig interpretieren zu können ist dies nicht mein Problem. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.02.2014 ---
Beiträge: 2.177
Abgegebene Danke: 132
Erhielt 362 Danke für 307 Beiträge
| ![]()
Das hat mir ein Tüv-Prüfer so erklärt vor einiger Zeit. Da gelbe Nebelscheinwerfer bei Regen noch um einiges mehr blenden sollen als normale. Ich gebe hier nur weiter was ich aus sicherer Quelle wie eben Tüv-Prüfer oder der STVO weiß. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Benutzer Registriert seit: 13.12.2012 Golf 4 Ort: Aachen Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 79
![]() Abgegebene Danke: 3
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]()
Soo.. danke nochmal für die vielen Antworten! Hab mich dann jetzt entschlossen die TFLs erstmal legal einzubauen, und dann im Nachhinein eventuell zu folieren.. Jedenfalls hab ich nur von nem Kollegen so 15Euro ebay dinger bekommen.. Da gibts nur + und - Kabel. Also 2 Kabel und das dritte, das eigentlich ans Standlicht kommt gibts nicht. Hab gelesen, dass ich das + Kabel ans Zündungsplus hängen soll und das - Kabel ans + vom Abblendlicht. D.h wenn das Abblendlicht aus ist bekommen die TFLs ihr Minus über das Abblendlicht und wenn das Abblendlicht an ist, haben die TFLs kein Minus mehr und gehen aus. Haltet ihr das für Sinnvoll? Oder gibts da irgendwelche Probleme/Kurzschlüsse? Gruß, Marcel Geändert von Stiffla1200 (26.05.2014 um 09:45 Uhr) |
![]() | ![]() |
![]() |
Stichworte |
gelb, grauzone, illegal, legal, tagfahrleuchten |
| |
| ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Wie tief kann ich mit 225/40/18 gehen, also was noch legal ist,und durch TÜV kommt | Golf_R32_4 | Fahrwerke, Felgen & Reifen | 3 | 23.02.2014 19:09 |
Xenon zündet nicht beim einschalten. | Erazer | Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV | 29 | 19.04.2013 13:43 |
Motorkontrolleuchte leuchtet beim Zündung einschalten nicht | the_creating_man | Golf4 | 0 | 23.02.2013 14:17 |
legal oder nicht? | Skytexx | Interieur | 23 | 29.05.2011 01:45 |
Antennenverstärker Eingebaut un jetzt geht Radio bei Zündung Einschalten nicht mehr a | niki4 | Car Hifi, Telefon & Multimedia | 4 | 08.06.2010 10:26 |