Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Zoom-Bee (27.11.2015) |
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danke für die info, die war mir schon bekannt!!! definiere mir dann bitte, ab wie viel kelvin das licht anfängt weiß zu sein? und sag mal ehrlich, was willstu deinen kindern später erzählen? dass du es geschafft hast, dein ganzes leben lang deine betriebserlaubnis zu bewahren? hatte davor die lampen mit einem glaslack lackiert, sah noch gelber aus, doch der lack wollte bei der temperatur nicht halten. also als alternative wurde deshalb halber scheinwerfer mit gelber folie beklebt und die 5w birne gegen eine 4watt ersetzt. vorteil dabei ist das man die folie im falle eines falles auch von außen leicht entfernen kann))) das fernlicht sieht dann etwas gelber als so ne noname ultrawhite birne aus))) WP_20151121_15_06_30_Pro.jpg Geändert von Zoom-Bee (27.11.2015 um 01:13 Uhr) | |
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Gast
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Informiere Dich doch einfach mal selbst. Wenns Dir bekannt ist wird übrigens direkt ein Vorsatz draus. Der Weißbereich ist im Übrigen in der DIN 6163 (Teil3) definiert. Hier noch was anderes: "Kräftig gelbe Scheinwerfer, wie sie an VORÜBERGEHEND hier verkehrenden ausländischen Fahrzeugen festzustellen sind, sind nach vorliegender Vorschrift an hier zugelassenen Fahrzeugen nur mit besonderer Ausnahmegenehmigung (§§70,71 StVZO) statthaft." (Zitat aus Erläuterungen zur StVZO, S. 265, Erläuterungen zu §50 Abs 1) Und ansonsten- mach mich nicht von der Seite an Freundchen. Lackierte Birnchen, gelbe Folie - wird ja immer besser. Schick mir doch gerade mal kurz Dein Kennzeichen rüber. Geändert von Stephan L. (27.11.2015 um 12:20 Uhr) |
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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Zoom-Bee, ich muss Stephan Recht geben. Folien oder Glas-Lack haben an KFZ Scheinwerfern im Bereich der StVO nichts zu suchen. Gelbe (oder allgemein farbige) Leuchtmittel im Standlicht sind ebenfalls nicht zulässig. Und zu deiner Frage "ab wie viel Kelvin ..?": Eine 5 / 6 Watt Halogen Glühlampe mit klarem, unlackiertem Glas und in scheinwerferspezifischer Bauart ist zulässig alles andere nicht. Punkt. Da spielt die Farbtemperatur des Lichts keine Rolle, bzw. diese ist durch o.g. Auflagen relativ eng eingegrenzt ![]() Was du natürlich mit deinem Auto und in deiner Freizeit treibst ist mir völlig Latte. Ich wollte nur klarstellen, dass es A scheiße aussieht und B nicht zulässig ist. Geändert von didgeridoo (27.11.2015 um 07:49 Uhr) |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu didgeridoo für den nützlichen Beitrag: | GGolff (27.11.2015) |
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Wieso überhaupt den Aufwand? eine richtig billige W5W Lampe ist eh schon verdammt gelblich. Wenn dann beim Ablendlicht Birnen von Mtec verwendet werden hat man einen schönen Kontrast und ist legal unterwegs. |
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Xenon hat H6W und nicht w5w aber auch da gibts keine klaren Standlichter. Selbst die ganzen super duper extrem Ultra high hardcore white dinger sind pissgelb.. Deswegen suchen einige welche mit LEDs ![]() |
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Die Scheinis aus dem Bild von Zoom-Bee sind keine Xenons? Sieht man doch das da Nebler mit drin sind, schwarze Depo Linsenscheinwerfer wahrscheinlich.
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dass sich hier über die farbe von standlichtbirnen gestritten wird ist ja mal wieder der hammer ![]() was macht ihr euch darüber solche gedanken? gelb sind se von werk aus eh, ob jetzt bisschen mehr oder weniger den braten fett macht. da gibts im straßenverkehr GANZ andere gefährliche dinge oder menschen die ich wohl kaum aufzuzählen brauche ![]() klar, ärger geben kanns immer... |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu -V5-Pilot für den nützlichen Beitrag: | Zoom-Bee (27.11.2015) |
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manche wollen es weiß und holen sich leds - nicht zulässig. manche wollen es gelb und kleben folie drauf - nicht zulässig. manche lassen es so wie es bei allen ist - bei mir nicht zulässig))) jedem das seine halt. und wie -V5-Pilot schon richtig sagte, es gibt viel schlimmere sachen, die geduldet werden, und wenn es an den ausländischen karren erlaubt ist, heißt es also, das es doch nicht soooo lebensgefährlich ist, dass man plötzlich nachts von einer etwas gelblichen standlichtbirne geblendet wird))) und den neuen kommentaren voraus, der kontrast zu dem doppelblinker ist mehr als gegeben, da muss man schon farbblind sein Zitat:
![]() und wofür brauchstu mein kennzeichen? willstu es bei dir an die wand hängen? leider brauch ichs noch ![]() | ||
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Wenn ja, dann KÖNNTE man sich beim Standlicht drum streiten da das Standlicht nicht da ist um die Fahrbahn zu beleuchten. | |
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Gast
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Es steht sogar noch mehr drin, wenn Du mal selbst nach der STVZO schaust. Klar isses da draus, woher sonst? Meinste ich sauge mir das aus den Fingern? Grundsätzlich geht es um die wirksame Richtung der Scheinwerfer und Leuchten. Stichwort Signalbild des Fahrzeugs. Es ist genau definiert, in welche Richtung welche Farbe zu sehen sein darf. Leute, ihr fahrt doch jeden Tag mit dem Auto durch die Gegend. Ihr habt alle eine Fahrerlaubnis. Vlt solltet ihr einfach mal einen Blick ins Gesetz riskieren. Keine Angst, das beißt nicht und ist im Internet sogar frei verfügbar. Ich empfehle hier als leichte Einstiegslektüre die StVO und dazu die StVZO. Sind echt tolle Bücher. Für die Fortgeschrittenen hier gibt's da sogar noch mehr. Wirklich. Viel mehr. |
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| ![]() Denunziation war schon früher out))) Zitat:
Geändert von Zoom-Bee (27.11.2015 um 15:44 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.06.2012 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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ich verstehe einfach nicht, wo das problem des etwas gelblichen lichts ist? sag mir doch klar und deutlich was deiner meinung nach daran so falsch und verkehrsgefährdend ist, ohne das zitieren deiner gute nacht lektüre!!!! ich hab doch kein pinkes oder blaues xenon drin, womit ich die anderen teilnehmer blende und somit gefährde!!! denkstu echt mit dem gelben standlicht lenk ich jemanden vom fahren ab? wenn jemand davon abgelenkt wird, dann sollen diese menschen auch als verkehrsgefährdend eingestuft und aus dem verkehr gezogen werden. warum werden rote ami blinker geduldet??? ach ja, ganz vergessen das sind ja "ausländischen Fahrzeuge .... mit besonderer Ausnahmegenehmigung (§§70,71 StVZO)" aber ist das nicht gefährlicher, wenn eine oma so nem fahrzeug hinterher fährt und die bremslichter anfangen zu blinken??? Geändert von Zoom-Bee (27.11.2015 um 15:56 Uhr) | |
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Gast
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Der Punkt ist, Du veränderst Deine amtlich zugelassenen und geprüften Scheinwerfer auf unzulässige Art und Weise. Dadurch erlischt deren ABE und letztlich im Betrieb die BE Deines Fahrzeugs. Schnallst Du das nicht? Dann gute Nacht. Tja, wieso - weshalb - warum werden Amiblinker geduldet? Wieso kleine Kennzeichenausschnitte und wieso überhaupt ausländische Fahrzeuge auf deutschen Straßen? Mhm, Kopfkratz, Mhm. Also ersteres liegt daran, dass hier eine Umrüstung mangels Teilen gerade bei Oldtimern oft kaum oder nur mit unzumutbar hohem Kostenaufwand möglich ist. Bei neueren Fahrzeugen greift hier der Kostenaufwand. Sofern dieser im Rahmen liegt, wird aber die Auflage der Umrüstung gemacht. Wie der genaue Verfahrensablauf zur Erlangung dieser Ausnahmegenehmigung ist kann ich Dir so nicht sagen, da müßte ich mich erst einlesen. Es wird aber auch darauf hinaus laufen, nachweisen zu müssen, wie hoch der kostenmäßige Aufwand liegt. Du hingegen machst genau den anderen Weg. Du baust etwas erlaubtes, funktionierendes zulässiges um und machst daraus etwas zwar leuchtendes, aber ungeprüftes und damit unzulässiges. Außerdem ist die Fabre nicht zulässig. Also was willst Du von mir? Ich zeige Dir nur die rechtliche Seite auf und vertrete diese, übrigens auch im Dienst. Ich habe die Gesetze und Regeln aber nicht gemacht, halte sie hingegen aber in aller Regel durchaus für sinnvoll und meist ausgereift. Nun kommst Du daher und sagst mir, dass ich Müll schreibe? Geht's noch Bursche? Apropo, wenn ich lese, was Du hier so von Dir gibst: Zitat:
Geändert von Stephan L. (27.11.2015 um 16:10 Uhr) | |
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Gast
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![]() Ich weiß das dieses Forum hier nicht nur für die Leute ist, die Probleme mit Ihrem G4 haben sondern eben auch für sogenannte "Tuner". Solltest du ja kennen. Und das dort nicht alles Legal ist solltest du genauso wissen. Ebenso solltest du wissen, das solche Sachen gemacht werden ( in diesem Fall das Standlicht auf Gelb) weil es dem dazugehörigen "Tuner" gefällt und ob die Sache Legal ist oder nicht, es juckt ihn nicht. Also lass deine Versuche ihn zubelehren sein und geh deines Weges, denn mit 'Gewalt' und verbalen Attacken kommst du nicht weit. Als wenn er jetzt sagt "ohgott du hast recht, was mach ich bloß hier." Mein Gewinde ist auch tiefer wie eingetragen, das es verboten ist weiß ich aber ändern werde ich es nicht, nur weil mir jemand im Internet sagt was laut Gesetz richtig und falsch ist. Nimm das nicht als Beleidigung oder ähnliches. Ich sag dir nur was Sache ist. Mfg | |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | MarcoSchizzle (27.11.2015), Zoom-Bee (27.11.2015) |
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Gast
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Siehste, ich sag auch nur was Sache ist. Gewisse Seitenhiebe sind schlicht eine Reaktion auf das vorher geschriebene des Gegenüber ;-). Welchen Weges soll ich gehen? Wieso? Zoom: es steht Dir natürlich jederzeit frei ein lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Dann ist das rechtlich ok. Nur sieh mal, wenn man sowas umbaut schreit das doch regelrecht danach, angehalten und kontrolliert zu werden. Denkst Du nicht? Geändert von Stephan L. (27.11.2015 um 18:06 Uhr) |
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Administrator Registriert seit: 20.12.2010 Golf 4 Ort: Pfalz -- -- - Verbrauch: 7 - 16 l/100km Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Wenn was unbedingt gelb sein muss - und in dem Falle auch sein darf -> Nebelscheinwerfer. Wobei das beim Vierer in den SW wohl schwer wird. Unten in den Gittern wäre es einfacher. |
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